Diagnostik und Therapie von Ein- und Durchschlafstörungen in der hausärztlichen Praxis

Ein- und Durchschlafstörungen als Erkrankungen sind abzugrenzen von Schlafproblemen im Sinne von Befindlichkeitsstörungen. Schlafstörungen mit Krankheitsrelevanz sind definiert und klassifiziert in der International Classification of Sleep Disorders/ ICSD-3.1. Darin werden die Ein- und Durchschlafstörungen der Insomnie zugeordnet.
Die Insomnie ist definiert als Ein- und/oder Durchschlafstörung und/ oder zu frühes Erwachen, einhergehend mit einer Beeinträchtigung der Tagesbefindlichkeit. Es wird unterschieden zwischen der akuten und der chronischen Insomnie. Für die chronische Insomnie wird vorausgesetzt, dass die Störung mindestens dreimal pro Woche auftritt und je nach Klassifizierungssystem mindestens 4 Wochen (ICD-10) bzw. drei Monate (DSM-5/ICSD-3) anhält. Des Weiteren ist abzuklären, ob die Insomnie durch eine definierte Erkrankung, wie z. B. Rheuma, bedingt ist oder durch Medikamente oder Drogen verursacht wird. Ursächlich auszuschließen sind auch Faktoren, wie Schlafmangelsituationen und schlafstörende Faktoren wie Lärm, Helligkeit, unkomfortable Schlafstätte etc.
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www.der-niedergelassene-arzt.de bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Fortbildungspunkte im Rahmen der Fortbildungverpflichtung zu erwerben, wie sie das GKV-Modernisierungsgesetz den Vertragsärzten und seit dem 1. Januar 2006 auch den im Krankenhaus tätigen Fachärzten vorschreibt.
Jede Online-Fortbildung besteht aus einem Artikel und einer Lernerfolgskontrolle mit 10 Fragen. Sie können bis zu 3 cme-Punkte erhalten.
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