E-Zigaretten, Tabakerhitzer: Dual Use oder Add On – derzeit ohne Definition

Im Zusammenhang mit Rauchstopp und Schadstoffreduktion durch E-Zigaretten und Tabakerhitzer gibt es eine Debatte um den Dual Use, die vor allem darauf abzielt, Dual Use als gefährliches Argument gegen elektronische Nikotinabgabesysteme (ENDS) darzustellen. Fachlich sachlich muss man feststellen, dass es keine einheitliche Definition von Dual Use gibt und jeder unter Dual Use etwas Anderes versteht. Die in der S3-Leitlinie Rauchen und Tabakabhängigkeit zum Thema Dual Use aufgeführte Literatur stellt eine Auswahl von Studien dar, die über einen Add On Use berichten, also einem zusätzlichem ENDS Gebrauch zu einem fortgesetzten Konsum an Verbrennungszigaretten. Dabei werden die Mengen aufgenommener Schadstoffe vor allem von der Anzahl der Verbrennungszigaretten bestimmt und nicht vom Add On Use der ENDS.
Wenn Sie online teilnehmen, werden Ihre Punkte direkt an die Ärztekammer gemeldet.
www.der-niedergelassene-arzt.de bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Fortbildungspunkte im Rahmen der Fortbildungverpflichtung zu erwerben, wie sie das GKV-Modernisierungsgesetz den Vertragsärzten und seit dem 1. Januar 2006 auch den im Krankenhaus tätigen Fachärzten vorschreibt.
Jede Online-Fortbildung besteht aus einem Artikel und einer Lernerfolgskontrolle mit 10 Fragen. Sie können bis zu 3 cme-Punkte erhalten.
Ihre Punkte werden automatisch an die Bundesärztekammer gemeldet. Diese gibt die Meldung an die Landesärztekammern weiter. Bis zur Gutschrift kann es daher etwas dauern, darauf haben wir jedoch keinen Einfluss.
Wir stellen jede Fortbildung online, sobald die Zertifizierung vorliegt. In manchen Fällen erhalten wir die Zertifizierung erst einige Zeit nach dem Erscheinen des gedruckten Heftes. In diesem Fall besuchen Sie bitte die Seite später erneut.
Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungssatzung/ -ordnung einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Fortbildungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vorschreibt. Stellenweise werden seitens der zuständigen Institutionen stichprobenartige Kontrollen der Punktekonten durchgeführt – daher können Sie im Einzelfall aufgefordert werden, Fortbildungszertifikate zu Überprüfungszwecken einzureichen. Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend darum bitten, Fortbildungszertifikate mindestens ein Jahr nach Abschluss des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes persönlich aufzubewahren. Als Fortbildungsanbieter übermitteln wir lediglich die Daten über Ihre erfolgreiche Teilnahme elektronisch an die zuständige Ärztekammer und können Ihnen leider kein Zertifikat ausstellen.
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