Aktuelle Fortbildungen

Substanzbezogene Störungen bei Älteren. Diagnostik und Interventionsmöglichkeiten in der (hausärztlichen) Praxis

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Substanzbezogene Störungen im Alter stellen ein häufig unerkanntes Erkrankungsbild in der allgemeinmedizinischen/hausärztlichen Praxis dar. Etwa 30 % der Männer und 17 % der Frauen über 65 Jahre weisen einen riskanten Alkoholkonsum auf. Während aber Frauen über 65 Jahre signifikant häufiger alkoholabstinent leben als jüngere, trifft dies für Männer nicht zu. Daten aus Hausarztpraxen zeigten auch für die Gruppe der 75- bis 79-Jährigen noch bei 7,5 % und bei den 80- bis 84-Jährigen bei immerhin noch 5,5 % einen riskanten Alkoholkonsum.


Wenn Sie online teilnehmen, werden Ihre Punkte direkt an die Ärztekammer gemeldet.

www.der-niedergelassene-arzt.de bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Fortbildungspunkte im Rahmen der Fortbildungverpflichtung zu erwerben, wie sie das GKV-Modernisierungsgesetz den Vertragsärzten und seit dem 1. Januar 2006 auch den im Krankenhaus tätigen Fachärzten vorschreibt.

Jede Online-Fortbildung besteht aus einem Artikel und einer Lernerfolgskontrolle mit 10 Fragen. Sie können bis zu 3 cme-Punkte erhalten.

Ihre Punkte werden automatisch an die Bundesärztekammer gemeldet. Diese gibt die Meldung an die Landesärztekammern weiter. Bis zur Gutschrift kann es daher etwas dauern, darauf haben wir jedoch keinen Einfluss.

Wir stellen jede Fortbildung online, sobald die Zertifizierung vorliegt. In manchen Fällen erhalten wir die Zertifizierung erst einige Zeit nach dem Erscheinen des gedruckten Heftes. In diesem Fall besuchen Sie bitte die Seite später erneut.  

Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungssatzung/ -ordnung einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Fortbildungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vorschreibt. Stellenweise werden seitens der zuständigen Institutionen stichprobenartige Kontrollen der Punktekonten durchgeführt – daher können Sie im Einzelfall aufgefordert werden, Fortbildungszertifikate zu Überprüfungszwecken einzureichen.  Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend darum bitten, Fortbildungszertifikate mindestens ein Jahr nach Abschluss des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes persönlich aufzubewahren. Als Fortbildungsanbieter übermitteln wir lediglich die Daten über Ihre erfolgreiche Teilnahme elektronisch an die zuständige Ärztekammer und können Ihnen leider kein Zertifikat ausstellen.

Für Teilnehmer aus Österreich: E-Learning-Fortbildungen aus Deutschland sind 1:1 für das österreichische DFP (Diplom-Fortbildungsprogramm) anrechenbar.


Hinweis

Durch eine technische Umstellung werden Ihre Fortbildungsteilnahmen bis Januar 2018 leider nicht mehr angezeigt. Die Fortbildungen können Sie bei Ihrer Ärztekammer einsehen.


 

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