Die Dokumentation in der (Haut-) Arztpraxis – ungeliebt, aber unverzichtbar

Monika Rinkes. Spätestens mit Verkündung des Patientenrechtegesetzes am 26.2.2013 und dem Einzug der ärztlichen Dokumentationspflicht in das Bürgerliche Gesetzbuch gemäß § 630f wurde die ärztliche Dokumentation über die wichtigsten Behandlungsbestandteile zum absoluten Pflichtprogramm. Doch wann wird die Pflicht zur Kür, wo liegen die Vorteile und darf es auch ein bisschen mehr sein?


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