Hygienepauschale „A 245“ und weitere Besonderheiten bei Privatpatienten
Dieter Jentzsch. Die BÄK, die privaten Krankenversicherer und die Beihilfestellen haben Anfang Mai 2020 einige Empfehlungen erarbeitet und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Am 3. Juli 2020 wurde die Geltungsdauer dieser Vorschläge verlängert. Die Empfehlungen sind nicht verbindlich, sie geben aber einen Rahmen vor, der auch geeignet ist, Streitigkeiten zu vermeiden.
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