Welche Daten werden über die Telematikinfrastruktur übertragen?

Die Telematikinfrastruktur wirft weiterhin Fragen danach auf, welche Daten dort gesammelt und übertragen werden. Häufig wird die Sorge geäußert, dass die Krankenkassen über die TI auf die Praxisrechner und die Patientenakten zugreifen könnten. Diese ist laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung unbegründet: Der Arzt stößt – in Abstimmung mit dem Patienten – den Prozess der Datenübertragung bewusst selbst an.

Datenschutz und die Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur (TI) spielen eine besondere Rolle – schließlich geht es um besonders schützenswerte Informationen. Bei der Entwicklung der TI haben sich sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) aktiv eingebracht. Das BSI musste die einzelnen Komponenten der TI sogar in einem aufwendigen Verfahren zertifizieren.

Daten werden anonymisiert

Aktuell ist mit der TI erst eine Anwendung möglich: das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Dabei fragt der Konnektor bei einem speziellen Server der Krankenkassen nach, ob für einen Versicherten geänderte oder neue Daten zur Verfügung stehen. Ist das der Fall, wird ein besonders geschützter Tunnel zwischen dem Server der Krankenkasse und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hergestellt, um die Daten auf der Karte zu aktualisieren. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) der Praxis liest anschließend die aktualisierte Karte ein.

Es werden bei dieser Anfrage niemals Versichertendaten von der Praxis an die Krankenkasse übertragen. Beim VSDM kann die Krankenkasse nicht erkennen, von welchem Arzt  die Anfrage kommt. Die Krankenkassen können so nicht nachvollziehen, welcher Versicherte gerade bei welchem Arzt behandelt wird.

Arzt wählt die Daten gezielt aus

Bei den weiteren, auch medizinischen Anwendungen wie dem Notfalldatenmanagement (NFDM) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP) muss der Arzt bewusst aktiv werden: Er wählt Daten aus dem PVS aus und überträgt sie in den entsprechenden Datensatz.

► Beim NFDM sind das Informationen zu notfallrelevanten Diagnosen und Medikationen

► Beim eMP sind das Angaben zur Dauermedikation

Der Datensatz wird dann auf der eGK gespeichert. Voraussetzung ist bei all diesen Anwendungen die Zustimmung des Patienten.

Ähnlich ist das Verfahren auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Wenn der Patient es will, lädt der Arzt Kopien ausgewählter Daten aus seinem PVS in die ePA hoch. Die Primärdokumentation bleibt davon unberührt.

Auch hier stößt der Arzt – in Abstimmung mit dem Patienten – diesen Prozess bewusst selbst an; Daten werden niemals automatisch ohne ihr Wissen übertragen. Weder die Betreiber der Patientenakten noch die Krankenkassen können dabei auf das PVS der Praxis zugreifen.

 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung