Was Vertragsärzte zur Behandlungspflicht wissen müssen
Die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen ist nach wie vor durch mengenbegrenzende Maßnahmen in ein enges Korsett gezwängt. Nachvollziehbar ist, dass bei Erreichen der quartalsbezogenen Vergütungsobergrenzen wenig Neigung besteht, weitere Patienten zu behandeln. Beabsichtigt ein Vertragsarzt, keine weiteren Patienten zu behandeln, sind definierte Vorgaben zu beachten.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.