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Neurologie, Abrechnung Neurologie Abrechnung
IGeL-Tipp | Nervenheilkunde

6 Leistungen ohne wesentliche Investitionen für die nervenärztliche Praxis

Unter wirtschaftlichen Aspekten sind besonders Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) von Interesse, für deren Durchführung keine oder nur geringe Investitionen erforderlich sind. Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie sollten sich nicht scheuen, IGeL anzubieten.


07.03.2025
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1. Beratungen als IGeL

Die wohl am häufigsten erbrachte und auch am häufigsten nicht liquidierte Selbstzahlerleistung dürften Beratungen sein. Häufiger als IGeL selbst wird um Beratungen zu IGeL gebeten, z. B. zur Akupunkturbehandlung bei Migräne oder zur vorsorglichen Untersuchung eines Schlaganfallrisikos. Auch wenn die IGeL selbst nicht in Anspruch genommen wird, ist die Beratung dazu als IGeL zu liquidieren, überwiegend mit der Nr. 1 GOÄ.

2. Akupunktur

Akupunkturbehandlungen sind nur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen, die länger als sechs Monate bestehen, zulasten der gesetzlichen Krankenkassen berechenbar. Dabei müssen die Knieschmerzen durch eine Gonarthrose bedingt sein. Bei allen anderen Indikationen und somit in nervenärztlichen Praxen sind Akupunkturbehandlungen nahezu ausnahmslos IGeL. Migräne oder Spannungskopfschmerz sind typische Indikationen für Akupunkturen in der nervenärztlichen Praxis.

3. Atteste

Mit am häufigsten werden Atteste z. B. für die Schule, für Sportvereine oder für Kindergärten als IGeL erbeten. Wegen der Menge der erfragten Atteste kann es hilfreich sein, Vordrucke zu erstellen, auf denen nur noch der Name, das Geburtsdatum und die Anschrift der Patientin bzw. des Patienten vermerkt werden muss und als fester Text: „Nummer 70 GOÄ, 40 Punkte, 2,15-fach 5,00 €.“

4. Lichttherapie

Wichtig

Mit individuell gewählten Steigerungsfaktoren mit Kommastellen zwecks besserer Compliance für glatte Rechnungsbeträge sorgen.

Die Lichttherapie hat sich besonders bei den saisonal im Winter auftretenden Depressionen bewährt. Die Investitionen für eine entsprechende Lichtquelle sind gering und liegen im unteren dreistelligen Bereich.

5. Biofeedback

Biofeedback kann mit psychotherapeutischen Verfahren kombiniert werden, so z. B. bei Depressionen, ADHS oder Migräne.

6. Abklärung Schlaganfallrisiko

Die vorsorgliche Abklärung eines möglichen Risikos für das Auftreten eines Schlaganfalls wird immer häufiger gewünscht. Als sinnvolle Untersuchung ist die Duplexsonografie der hirnversorgenden Gefäße und der Vertebralgefäße anzusehen.

Informationsmaterial: Über die in der Praxis angebotenen IGeL können Sie z. B. im Wartezimmer informieren, möglichst mit Benennung der Kosten. Überwiegend sind Patientinnen und Patienten angenehm überrascht, zu welch relativ günstigen Preisen ärztliche Leistungen als Selbstzahlerleistung angeboten werden.



GOÄ-Nr.LeistungPunkteFaktorBetrag
70Kurze Atteste40

2,3

(2,15)

5,36€

(5,00€)

1Beratungen zu IGeL80

2,3

(2,15)

10,72€

(10,00€)

269Akupunktur200

2,3

(2,23)

26,81€

(26,00€)

269aAkupunktur länger als 20 Minuten 

2,3

(2,25)

46,92€

(46,00€)

565
analog
Lichttherapie, reduzierter Gebühren­rahmen120

1,8

(1,7)

12,59€

(12,00€)

846
analog
Biofeedback, Einzelbehandlung mindestens 20 Minuten150

2,3

(2,29)

20,11€

(20,00€)

410 +
3 x 420
Schlaganfallrisiko abklären: Duplexsonografie der Karotiden beidseits und der Vertebralgefäße; Angabe in der Liquidation: Karotis externa und interna beidseits, Vertebralgefäße,
Zuschlag Nr. 401 GOÄ einmal für Anwendung des Duplexverfahrens
410Abrechnung Abklärung Schlaganfallrisiko: Duplexsonografie200

2,3

(2,23)

26,81 €

(26,00 €)

3 x 420Für weitere Organe (beide Karotiden plus Arteriae vertebrales)je 80

2,3

(2,15)

Je 10,72 €

(je 10,00 €)

401Zuschlag, nur einmal berechnungsfähig und nur mit einfachem Gebührensatz4001,023,31 €