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EBM-Tipp | Allgemeinmedizin

Aktuelle Porto­kosten­regelung

Was ist beim Versand bzw. Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen in der Hausarzt-Praxis zu beachten?


17.11.2025
H. Pasch
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EBM Portokosten: Im EBM existiert seit dem 1. Juli 2020 eine Pauschale für den Versand bzw. Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen (GOP 40110), eine weitere für den Versand von Faxen (GOP 40111). Für beide Pauschalen wurde damals fachgruppenspezifisch eine gemeinsame Höchstwertregelung beschlossen.

EBM Portokosten – Versand bei von Krankenkassen angeforderten Berichten

Für den postalischen oder Fax-Versand bei von Krankenkassen angeforderten Berichten kann in der Regel eine Kostenpauschale nach der GOP 40110 oder 40111 berechnet werden. Zu diesen Berichten gehören die Vordrucke 50 (01620), 11, 53 oder 56 (01621), 20a–d, 51, 52 und 65 (GOP 01622). Die hier anfallenden Versandkosten fallen allerdings ebenfalls unter die oben genannte Höchstwertregelung. Rein aus Kostengründen empfiehlt sich hier eher ein Fax-Versand als ein Briefversand.

Versandkosten bei Kontakten im Rahmen einer Videosprechstunde oder bei telefonischem Kontakt

Nachdem zunächst eine Portokostenerstattung für den Versand einer mittels Stylesheets erzeugten AU-Bescheinigung (Muster 1) eingeführt worden ist, hat man diese Möglichkeit seit Anfang 2024 auf weitere Verordnungen ausgedehnt, teilweise nur im Rahmen einer Videosprechstunde (Muster 61), bei anderen Verordnungen auch bei telefonischem Kontakt (Muster 4, 12, 13, 16, 21). Diese Pauschalen bleiben bei der oben genannten Höchstwertregelung unberücksichtigt.

Kostenpauschalen für den Versand von Röntgenbildern und LZ-EKG-Datenträgern

Sollten Sie Röntgenbilder oder LZ-EKG-Datenträger an Kollegen bzw. ein Krankenhaus verschicken, können Sie ebenfalls eine Kostenpauschale abrechnen.

eArztbrief und EBM Portokosten – Versand und Empfang eines elektronischen Briefes

Beim Versand und Empfang von eArztbriefen können aktuell die – zwischenzeitlich ausgesetzten und durch ein LSG-Urteil wieder gültigen – Kostenpauschalen berechnet werden, aber nur bis zu einem Höchstwert von 23,40 Euro pro Quartal.



GOPLeistungErstattung
40110Kostenpauschale für den Versand bzw. Transport eines Briefs und/oder von schriftlichen Unterlagen0,96 €
40111Kostenpauschale für die Übermittlung eines Telefaxes0,05 €
Tab. 1: Kostenpauschalen schriftliche Unterlagen
EBM-Kapitel bzw. -AbschnittArztgruppeHöchstwert (2025)Entspricht z. B.
3Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten, prakt. Ärzte7,68 €8 x Nr. 40110
4Kinder- und Jugendmedizin7,68 €8 x Nr. 40110
Tab. 2: Höchstwert API und Pädiater
GOPLeistungErstattung
40128

Kostenpauschalen bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde und bei telefonischem Patientenkontakt

  • Mittel Stylesheet erzeugte AU-Bescheinigung an den Patienten
  • Verordnung von Krankenbeförderungsleistungen (Muster 4) und Hilfsmitteln (Muster 16)
  • Folgeverordnung häusliche Krankenpflege (Muster 12) und von Heilmitteln (Muster 13)

Kostenpauschalen bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde

  • Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Muster 61)
0,96 €
40129

Kostenpauschale bei Patientenkontakt per Videosprechstunde und Telefon

  • Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) an den Patienten oder die Bezugsperson
0,96 €
40130Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen „AU“ an die Krankenkasse der Patientin0,96 €
40131Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen „AU“ an den Patienten im Zusammenhang mit der Durchführung einer Besuchsleistung entsprechend den GOP 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 014180,96 €
Tab. 3: Kostenpauschalen weitere schriftliche Unterlagen
GOPLeistungErstattung
40104Kostenpauschale für Versandmaterial sowie für die Versendung bzw. den Transport von Röntgenaufnahmen und/oder Filmfolien mit dokumentierten Untersuchungsergebnissen bildgebender Verfahren, je Versand5,10 €
40106Kostenpauschale für Versandmaterial sowie für die Versendung bzw. den Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern, je Versand1,50 €
Tab. 4: Kostenpauschalen Untersuchungsergebnisse
Nr.LeistungErstattung
86900Versand eines eArztbriefs0,28 €
86901Empfang eines eArztbriefs0,27 €
Tab. 5: Kostenpauschalen elektronische Unterlagen

Dr. med. Heiner Pasch

Literatur

1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Online-Version des EBM, Datenlage 10/2025, https://ebm.kbv.de/ [zuletzt abgerufen: 10.10.2025].

2 Der Kommentar zu EBM und GOÄ; begründet von Wezel/Liebold.