EBM Portokosten: Im EBM existiert seit dem 1. Juli 2020 eine Pauschale für den Versand bzw. Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen (GOP 40110), eine weitere für den Versand von Faxen (GOP 40111). Für beide Pauschalen wurde damals fachgruppenspezifisch eine gemeinsame Höchstwertregelung beschlossen.
EBM Portokosten – Versand bei von Krankenkassen angeforderten Berichten
Für den postalischen oder Fax-Versand bei von Krankenkassen angeforderten Berichten kann in der Regel eine Kostenpauschale nach der GOP 40110 oder 40111 berechnet werden. Zu diesen Berichten gehören die Vordrucke 50 (01620), 11, 53 oder 56 (01621), 20a–d, 51, 52 und 65 (GOP 01622). Die hier anfallenden Versandkosten fallen allerdings ebenfalls unter die oben genannte Höchstwertregelung. Rein aus Kostengründen empfiehlt sich hier eher ein Fax-Versand als ein Briefversand.
Versandkosten bei Kontakten im Rahmen einer Videosprechstunde oder bei telefonischem Kontakt
Nachdem zunächst eine Portokostenerstattung für den Versand einer mittels Stylesheets erzeugten AU-Bescheinigung (Muster 1) eingeführt worden ist, hat man diese Möglichkeit seit Anfang 2024 auf weitere Verordnungen ausgedehnt, teilweise nur im Rahmen einer Videosprechstunde (Muster 61), bei anderen Verordnungen auch bei telefonischem Kontakt (Muster 4, 12, 13, 16, 21). Diese Pauschalen bleiben bei der oben genannten Höchstwertregelung unberücksichtigt.
Kostenpauschalen für den Versand von Röntgenbildern und LZ-EKG-Datenträgern
Sollten Sie Röntgenbilder oder LZ-EKG-Datenträger an Kollegen bzw. ein Krankenhaus verschicken, können Sie ebenfalls eine Kostenpauschale abrechnen.
eArztbrief und EBM Portokosten – Versand und Empfang eines elektronischen Briefes
Beim Versand und Empfang von eArztbriefen können aktuell die – zwischenzeitlich ausgesetzten und durch ein LSG-Urteil wieder gültigen – Kostenpauschalen berechnet werden, aber nur bis zu einem Höchstwert von 23,40 Euro pro Quartal.
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Kostenpauschalen bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde und bei telefonischem Patientenkontakt
Mittel Stylesheet erzeugte AU-Bescheinigung an den Patienten
Verordnung von Krankenbeförderungsleistungen (Muster 4) und Hilfsmitteln (Muster 16)
Folgeverordnung häusliche Krankenpflege (Muster 12) und von Heilmitteln (Muster 13)
Kostenpauschalen bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde
Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Muster 61)
0,96 €
40129
Kostenpauschale bei Patientenkontakt per Videosprechstunde und Telefon
Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) an den Patienten oder die Bezugsperson
0,96 €
40130
Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen „AU“ an die Krankenkasse der Patientin
0,96 €
40131
Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen „AU“ an den Patienten im Zusammenhang mit der Durchführung einer Besuchsleistung entsprechend den GOP 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418
0,96 €
Tab. 3: Kostenpauschalen weitere schriftliche Unterlagen
GOP
Leistung
Erstattung
40104
Kostenpauschale für Versandmaterial sowie für die Versendung bzw. den Transport von Röntgenaufnahmen und/oder Filmfolien mit dokumentierten Untersuchungsergebnissen bildgebender Verfahren, je Versand
5,10 €
40106
Kostenpauschale für Versandmaterial sowie für die Versendung bzw. den Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern, je Versand
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