Persönlicher APK
Wenn der persönliche Kontakt nicht direkt mit Kindern oder Jugendlichen wahrgenommen werden kann, besonders bei Kleinkindern, reicht es, wenn Erörterungen, therapeutische Ratschläge usw. mit gleichzeitig anwesenden Bezugspersonen geführt werden, das Kind bzw. der Jugendliche muss aber ebenfalls anwesend sein. Häufigste falsche Annahme: Beim ersten persönlichen APK im Quartal ist die Versichertenpauschale 04000 zu berechnen. Kommen nur Bezugspersonen in die Praxis, etwa um ein Rezept abzuholen oder sich wegen eines erkrankten Kindes beraten zu lassen, kann keine Versichertenpauschale berechnet werden. Wenn allerdings die Patientin bzw. der Patient dabei ist und die Ärztin bzw. der Arzt diese bzw. diesen „gesehen“ hat, liegt ein persönlicher APK vor. Dann ist die Versichertenpauschale berechnungsfähig.
Bei vielen Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM ergibt sich aus der Art der Leistung, dass ein persönlicher APK erforderlich ist, ohne dass dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich erwähnt wird, z. B. bei Beratungen, Sonografien, Früherkennungsuntersuchungen usw. Bei Positionen mit delegierbaren Leistungsinhalten, z. B. bei physikalischer Therapie, ist kein persönlicher APK erforderlich, nur die Indikationsstellung ist Arztsache.
Kein persönlicher APK erforderlich
GOP 01100 bis 01102
Die Berechnung dieser Positionen setzt eine unvorhergesehene (telefonische oder persönliche) Inanspruchnahme zu den in den Leistungsbeschreibungen dieser GOP (GOP 01100 und 01101) genannten Uhrzeiten voraus. Eine Inanspruchnahme (telefonisch oder persönlich) samstags zwischen 7:00 und 19:00 Uhr (GOP 01102) kann im Gegensatz zu den GOP 01100 und 01101 auch vereinbart sein. Die GOP 01100 bis 01102 sind auch bei Wahrnehmung durch eine Bezugsperson berechnungsfähig.
Wichtig
- Persönlicher (unmittelbarer) APK: Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient müssen persönlich, zeitgleich und räumlich anwesend sein. Bei kommunikationsgestörten Patientinnen und Patienten kann die Kontaktaufnahme auch mit Bezugspersonen erfolgen, der sogenannte „Indexpatient“ muss aber anwesend sein.
- Mittelbarer APK: Beinhaltet den indirekten Kontakt mit Mitarbeitenden oder mit Bezugspersonen.
- GOP, bei denen mehrere APK gefordert sind, müssen diese aus der Abrechnung ersichtlich sein.
GOP 01214, 01216 und 01218
Im organisierten Notfalldienst sind diese Positionen berechnungsfähig zu den in den Leistungslegenden genannten Zeiten, wenn nach einer ersten Konsultation im Notfalldienst in demselben Quartal weitere Inanspruchnahmen (telefonisch oder persönlich) oder durch Bezugspersonen erfolgen.
GOP 01435
Berechnungsfähig für einen alleinigen telefonischen APK im Quartal bei Kontaktaufnahme durch die Patientin bzw. den Patienten oder bei Kontaktaufnahme durch eine Bezugsperson (persönlich oder telefonisch). Nachteil: Die GOP 01435 entfällt, wenn in demselben Quartal von derselben Ärztin oder demselben Arzt eine Versichertenpauschale abgerechnet wird. Damit ist die GOP 01435 vornehmlich für Gemeinschaftspraxen interessant: Ärztin A berechnet eine Versichertenpauschale, Arzt B die 01435.
Vorteil für die 01100 bis 01102: Diese entfallen nicht bei Berechnung einer Versichertenpauschale bei derselben Patientin bzw. denselben Patienten.
Positionen mit mehreren APK
Die Berechnung einiger GOP setzt mehrere persönliche APK voraus, z. B. die GOP 02310: Berechnungsfähig bei mindestens drei persönlichen APK bei der Behandlung sekundär heilender Wunden. Es müssen somit mindestens drei persönliche APK in demselben Quartal stattgefunden haben und aus der Dokumentation ersichtlich sein.
Hinweis: Die zur Berechnung geforderten APK müssen aus der Abrechnung ersichtlich sein. Werden bei einem APK keine berechnungsfähigen Leistungen erbracht, z. B. nur eine Beratung oder eine Injektion, ist eine von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für diese Konstellation vorgesehene Symbolnummer, beginnend mit der Ziffer 9, anzusetzen. In KVen, in denen keine Symbolnummern vergeben wurden, können Sie die GOP 32001 für den Laborbonus ansetzen, um so den APK zu dokumentieren. Hintergrund: Viele Praxissysteme nehmen ein alleiniges Behandlungsdatum ohne Angabe einer GOP nicht an. Deswegen sollte man bei Behandlungsdaten ohne berechnungsfähige Leistungen, z.B. bei alleinigen Beratungen, Injektionen usw., die GOP 32001 ansetzen.