Unser Rechtsexperte Sven Rothfuß antwortet auf die Frage, ob Ärztinnen und Ärzte Privatpatienten über mögliche Erstattungsprobleme ihrer PKV aufklären müssen. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankenthal hilft bei der Einordnung.
Frage: Ich führe in meiner Praxis auch kleinere ambulante Operationen durch. Einer meiner Patienten weigert sich nun, die Rechnung für einen Eingriff zu bezahlen, da seine private Krankenversicherung die Kosten nicht erstattet. Zwar wurde bereits durch ein Gutachten bestätigt, dass der Eingriff medizinisch notwendig war. Er meint aber, ich hätte ihn vor der Behandlung darüber informieren müssen, dass die Kosten nicht übernommen würden. Ist es nicht Aufgabe des Patienten, sich über die eigenen Versicherungskonditionen zu informieren?
Herr Rothfuß: Das Landgericht (LG) Frankenthal hat in seinem Beschluss vom 23.07.2025 (Az. 2 S 75/25) einen Patienten in einer ähnlichen Konstellation in zweiter Instanz verurteilt, die Arztrechnung zu begleichen. Den Behandler treffe nur dann eine Aufklärungspflicht, wenn er wisse bzw. gewichtige Anhaltspunkte dafür habe, dass die Versicherung die Kosten nicht übernehmen würde. Privatpatienten müssten sich grundsätzlich selbst über den Umfang des eigenen Versicherungsschutzes informieren, denn allein der Patient kenne die selbst ausgehandelten Versicherungsbedingungen. Eine Nichtübernahme der Kosten durch die eigene Versicherung könne dem Arzt nicht entgegengehalten werden.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Kanzlei am Ärztehaus
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