Behandlung übermäßiger Schweißbildung in der nervenärztlichen Praxis
Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde und Neurologie setzen mehr oder weniger häufig Botulinumtoxin zur Behandlung von Dystonien ein, z. B. beim Torticollis spasticus oder bei Blepharospasmus. Diese Facharztgruppe kann somit auf Erfahrungen bei der Anwendung von Botulinumtoxin verweisen.
Schwitzen kann zu einer außerordentlichen Belastung führen, wenn es aus nichtigen Anlässen, wie z. B. bei Vorstellungsgesprächen zu starken Schweißabsonderungen kommt. Früher wurden zur Beseitigung einer übermäßigen Schweißbildung oft die Schweißdrüsen aus den Achselhöhlen entfernt. Heute hat sich die Behandlung mit Botulinumtoxin durchgesetzt.
Bei übermäßiger Schweißbildung ist vorab abzuklären, ob eine Erkrankung ursächlich für die Schweißbildung verantwortlich sein könnte, z. B. eine Hyperthyreose. Bei pathologisch ausgeprägter starker Schweißbildung kann unter Umständen eine Behandlung zu Lasten der GKV erfolgen. Wird mit speziellen Testverfahren, z. B. mit dem Jod-Stärke-Test nach Minor, festgestellt, dass bestimmte Hautareale pathologisch viel Schweiß absondern, könnte eine Behandlung zu Lasten der GKV beantragt werden (ICD-10-Code R61.9G).
Behandlung als Kassenleistung
Die individuelle Streubreite der Schweißbildung ist groß: Einige Patientinnen und Patienten empfinden schon geringe Schweißbildungen als äußerst unangenehm während andere unter starker Schweißbildung kaum leiden.
Im Einzelfall kann die Entscheidung schwierig sein, ob lediglich eine individuell stark ausgeprägte Schweißbildung vorliegt oder eine abnorme Schweißabsonderung, die als Erkrankung einzustufen ist. Unter Angabe des ICD-10-Codes R61.9 kann dann um eine Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenkassen gebeten werden. Erfolgt eine Behandlung zu Lasten der GKV, ist eine exakte Dokumentation erforderlich, da von den Krankenkassen vermutet werden könnte, dass das verordnete Botulinumtoxin nicht nur zur Behandlung der krankhaften Schweißabsonderung sondern auch zur Faltenbeseitigung eingesetzt wird.
GOÄ-Nr.
Leistung
Punkte
Faktor
Betrag
1
Beratung zur Hyperhidrosebehandlung
80
2,3
(2,15) 10,72 € (10,00 €)
7
Untersuchung Haut
160
2,3
(2,14) 21,45 € (20,00 €)
752 analog
Schweißtest
150
2,3
(2,29) 20,11 € (20,00 €)
252
Injektionen von Botulinumtoxin mit Begründung schwierige Injektion von Botox, je Injektion von Botulinumtoxin berechnungsfähig
40
2,3
(3,43) 5,36 € (8,00 €)
5
Nachschau
80
2,3
(2,15) 10,72 € (10,00 €)
Tab.: Abrechnungsmöglichkeiten bei Schweißbildung
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In dem vorab zu schließenden Behandlungsvertrag sollten die Kosten benannt werden, am besten durch Auflistung der wahrscheinlich zur Abrechnung gelangenden GOÄ-Positionen zusammen mit Steigerungsfaktor und Endbetrag. Beratungen zur Behandlung der Schweißbildung sind ebenfalls als IGeL zu liquidieren.
Verordnung
Wichtig
Bei krankhafter Schweißbildung Übernahme der Kosten bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen mit Angabe des ICD-Codes R61.9.
Mit individuellen Steigerungsfaktoren glatte Rechnungsbeträge erzielen, um die Compliance zu erhöhen.
Bei der Behandlung von Dystonien zu Lasten der GKV ist Botulinumtoxin per Kassenrezept zu verordnen, bei kosmetischen Behandlungen und bei der Behandlung von Hyperhidrosen auf Privatrezept. Die bei der KV eingereichten Behandlungsunterlagen (Quartalsabrechnungen) und die per Rezept getätigten Verordnungen werden erst bei den Krankenkassen mit erheblicher zeitlicher Verzögerung zusammengeführt. Bei der Verordnung von Botulinumtoxin auf Kassenrezept muss aus der Dokumentation ersichtlich sein, dass das Botulinumtoxin für eine zu Lasten der GKV zu behandelnde Erkrankung eingesetzt wurde.
Informieren
Gemäß einer „Segelanweisung“ der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Ärztekammern ist es statthaft, über die in Vertragsarztpraxen angebotenen IGeL zu informieren. Da vielen Patientinnen und Patienten nicht bewusst ist, dass derartige Behandlungen auch in nervenärztlichen bzw. neurologischen Praxen durchgeführt werden, bietet es sich an, darüber beispielsweise im Wartezimmer zu informieren.
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