Skip to main content

Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder verfügbar!

Urologie, Abrechnung Urologie Abrechnung
IGeL-Tipp | Urologie

Beschneidung: GKV-Leistung oder IGeL?

Urologinnen und Urologen werden regel­mäßig gebeten, Beschneidungen aus rituellen, religiösen oder vermeintlich hygienischen Gründen durchzuführen.


09.08.2023
Teilen auf:
drucken Gefällt mir merken

In den meisten Fällen wird aus rituell/religiösen Gründen um die Durchführung von Zirkumzisionen gebeten. Die Durchführung und Abrechnung entsprechender Beschneidungen hat für einigen Wirbel und zu Regressanträgen geführt, weil die Eingriffe unzulässig zu Lasten der GKV abgerechnet wurden. 

Hintergrund: Zirkumzisionen werden nach dem EBM mit den Gebührenordnungspositionen (GOP) 31101 oder 31102 abgerechnet, deren Berechnung obligat eine histologische Untersuchung des entnommenen Materials und/oder eine Bilddokumentation des prä- und postoperativen Befunds voraussetzt. Bei Prüfungen wurde festgestellt, dass diese Voraussetzungen in den meisten Fällen, in denen die Zirkumzisionen zu Lasten der GKV berechnet wurden, nicht erfüllt wurden.

Nicht indizierte Beschneidung gleich Körperverletzung?

In einigen Kreisen wurde die Auffassung vertreten, medizinisch nicht indizierte Beschneidungen seien als Körperverletzung einzustufen. Eine Klarstellung erfolgte im Dezember 2012 durch das „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“. Der Konflikt, ob es sich bei medizinisch nicht indizierten Beschneidungen um eine Körperverletzung handelt, war damit entschärft.

Anfang 2015 sorgte ein Bericht von „NDR-Info“ für Unruhe: Es wurde über vermeintlichen Abrechnungsbetrug berichtet, weil in mehr als 100 urologischen Praxen Beschneidungen nicht in dem nötigen Umfang dokumentiert und ohne medizinische Indikation zu Lasten der GKV abgerechnet worden seien. 

Wichtig

Im Behandlungsvertrag vermerken, dass die Beschneidung auf Wunsch ohne Vorliegen einer medizinischen Indikation durchgeführt wird.   

Bei Liquidationen von IGeL für eine bessere Compliance möglichst individuelle Steigerungs- faktoren mit selbstgewählten Kommastellen im Bereich der Regelspanne (1–2,3-fach) zur Erzielung glatter Rechnungsbeträge ansetzen (s. Tab.).

Beschneidungen ohne medizinische Indikation immer IGeL

Bei neugeborenen Knaben ist eine Verengung der Vorhaut physiologisch, die sich in den meisten Fällen im ersten Lebensjahr spontan behebt. Um die Durchführung von Beschneidungen aus rituellen/religiösen Gründen werden Urologinnen und Urologen meist bei älteren Knaben gebeten, aus hygienischen Gründen auch von erwachsenen Männern.

Bei Beschneidungen auf Wunsch sind sowohl der Eingriff selbst als auch alle erforderlichen Begleitleistungen als IGeL zu liquidieren. Dieser Sachverhalt ist in dem vorab zu schließenden Behandlungsvertrag festzuhalten, mit dem auch die voraussichtlichen Kosten benannt werden sollten, am besten durch Benennung der zur Abrechnung gelangenden GOÄ-Positionen mit Steigerungsfaktor und Endbetrag.

Liquidation

Vorab ist zu klären, ob die Beschneidung in Lokalanästhesie oder unter Hinzuziehung eines Anästhesisten in Allgemeinnarkose durchgeführt werden soll.

Untersuchungen und Nachuntersuchungen sind mit GOÄ-Nr. 5 zu berechnen (s. Tab.). Stellen sich unvorhergesehene Komplikationen ein, z. B. eine Wundheilungsstörung, resultiert daraus in der Regel die weitere Behandlung zu Lasten der GKV.

Aber: Es ist möglich mit dem Behandlungsvertrag zu vereinbaren, dass durch die Zirkumzision bedingte Folgeerkrankungen wie z. B. Wundheilungsstörungen ebenfalls als IGeL berechnet werden.  

Werden Beschneidungen zu Lasten der GKV abgerechnet, ist damit zu rechnen, dass die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (ICD-10-Code N47, Histologie oder wahlweise prä- und postoperative Bilddokumentation) geprüft werden.

GOÄ-Nr.LeistungFaktorBetrag
1Beratung2,310,72 €
2,1510,72 €
5Unter­suchung2,310,72 €
2,1510,00 €
K1Zuschlag zu Nr. 5 GOÄ bei Kindern bis zum Alter von fünf Jahren-6,99 €
1741Zirkumzision2,349,60 €
2,3250,00 €
442Zuschlag ambulante Zirkumzision-21,31 €
491Lokal­anästhesie2,316,22 €
2,1315,00 €
3607Quickwert1,153,35 €
250Blut­entnahme2,34,20 €
3550Thrombozyten1,154,01 €

Tab.: Abrechnungsmöglichkeiten bei Zirkumzisionen als IGeL

Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de