Aktuelle Kurznachrichten aus der Gesundheitspolitik: Eine Bundesweite Erprobung des ärztlichen Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) – ein Instrument zur Ermittlung des aufgaben- und patientengerechten ärztlichen Personalbedarfs in Krankenhäusern der Bundesärztekammer – startet.
15.09.2025
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Die Bundesärztekammer hat mit dem ärztlichen Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) ein Instrument zur Ermittlung des aufgaben- und patientengerechten ärztlichen Personalbedarfs in Krankenhäusern entwickelt. Ziel ist es, sämtliche Tätigkeiten systematisch zu erfassen, in die Ärztinnen und Ärzte eingebunden sind. Auf dieser Grundlage soll die ärztliche Personalausstattung sachgerecht bewertet werden. Laut des „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes“ soll ein Konzept zur ärztlichen Personalbemessung auf seine Praxistauglichkeit geprüft werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wählte dazu ÄPS-BÄK aus und beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, die Erprobung durchzuführen. Nachdem eine erste Testphase abgeschlossen wurde, beginnt nun die bundesweite Erprobung. Die Bundesärztekammer ruft Ärztinnen und Ärzte der betreffenden Fachabteilungen auf, sich aktiv in den Prozess einzubringen.
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