Zu den größten Gefahrenpunkten im Straßenverkehr bei Diabetikerinnen und Diabetikern zählen hypoglykämische Vorfälle, so die S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr". Die Behandlung von Diabetes habe sich jedoch seit der ersten Leitlinienfassung spürbar weiterentwickelt. Beispielsweise erhielten viele Menschen mit Typ-2-Diabetes heute Medikamente, die keine Unterzuckerungen auslösen – Sulfonylharnstoffe oder Glinide würden in Deutschland kaum noch verordnet. Zudem kämen zunehmend Systeme zum Einsatz, die den Glukoseverlauf kontinuierlich anzeigen (CGM-Systeme) oder die Insulinabgabe automatisiert anpassen (AID-Systeme) und im Notfall vorwarnen.
Klare Regeln
Klare Regeln empfiehlt die Leitlinie für Fahrerinnen und Fahrer mit Diabetes dennoch: Vor Fahrtantritt sollten Betroffene ihren Glukosewert prüfen und nur starten, wenn er ausreichend hoch ist. Bei längeren Fahrten sollten diese regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur schnellen Reaktion getroffen werden, etwa Traubenzucker bereitzuhalten. Menschen mit kontinuierlicher Glukosemessung sollen die Warnfunktionen aktiviert haben und auf Trendpfeile achten.
Gefahren durch relevante Begleiterkrankungen
Neben der Hypoglykämie gibt es weitere Gefahren durch Folgeerkrankungen und Komorbiditäten bei der Teilnahme im Straßenverkehr:
Augenerkrankungen: Menschen mit Sehstörungen wie diabetische Retinopathie und Makulopathie sollten nur dann Auto fahren, wenn eine nach der Fahrerlaubnis-Verordnung ausreichende Sehfähigkeit vorliegt. Regelmäßige Kontrollen werden empfohlen.
Diabetische Neuropathie: Die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Neuropathie ist erhöht. So kann periphere Polyneuropathie verlängerte Bremsreaktionszeiten hervorrufen. Das Aussprechen eines „ärztlichen Fahrverbotes“ wäre hier eine Option bei gefährdeten Patientinnen und Patienten.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Bei Menschen mit Diabetes treten diese häufiger und früher auf als in der Allgemeinbevölkerung. Die Leitlinie verweist hier auf die Pocketleitlinie “Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen” der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie.
Schlaf-Apnoe-Syndrom: Die Prävalenz einer Schlaf-Apnoe erhöht das Unfallrisiko beinahe um das 5-fache. Menschen mit nicht behandelter mittelschwerer bis schwerer Schlafapnoe sollten nicht fahren, bis eine effektive Therapie erfolgt ist.
Depression: Diese tritt bei Diabetikern etwa zweifach häufiger auf als bei stoffwechselgesunden Menschen. Symptome wie Konzentrations- und Entscheidungsschwierigkeiten oder Schlafstörungen mit Tagesmüdigkeit können die Fahrsicherheit beeinflussen.
Kognitive Störungen/Demenz: Kognitive Verschlechterungen bis hin zur Demenz sind durch Störungen vieler Funktionen gekennzeichnet, u.a. Aufmerksamkeit, Urteilsvermögen, Gedächtnis, Orientierung, Reaktionsgeschwindigkeit, sensorische und motorische Fähigkeiten. Betroffene sollen frühzeitig darüber aufgeklärt werden, dass das Fortschreiten der Erkrankung zum Verlust der Fahreignung führen kann. Die Beurteilung der Fahreignung sollte mindestens jährlich erfolgen.
Altersspezifische Besonderheiten: Die Leitlinie betont, dass die Diabetesform stärker berücksichtigt werden muss: Jüngere Menschen zeigen eher einen Insulinmangeldiabetes und haben somit ein erhöhtes Unfallrisiko. Ältere Menschen zeigen eher eine Insulinresistenz, hier treten die Komorbiditäten in den Vordergrund.
Julian Aldinger, Redakteur
Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr" (Version 2025)