Die Praxis-Webseite barrierefrei gestalten – Teil 2
Teil 2: Chancen und gesetzliche Verpflichtungen Während digitale Gesundheitsangebote darauf abzielen, die Zugänglichkeit von Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern, bleibt aufgrund mangelnder Barrierefreiheit ein Teil der Patientinnen und Patienten weiterhin ausgeschlossen. Dabei wird es ab Juni 2025 Pflicht, eine barrierefreie Webseite anzubieten – wenn auch nicht für alle.
Im Jahr 2023 bewertete die gemeinnützige Organisation Web Accessibility in Mind (WebAIM) bereits im fünften Jahr in Folge die Barrierefreiheit der wichtigsten 1.000.000 Webseiten.1 96,2 % wurden als nicht barrierefrei eingestuft.1 Obwohl die Digitalisierung die Möglichkeit bietet, Informationen allen zugänglich zu machen, nutzen wir diese Chance bisher in einem alarmierend geringen Maße.
Pflicht ab 25.06.2025
Die digitale Barrierefreiheit ist hierzulande bisher vergleichsweise wenig bekannt. Dies ändert sich allmählich, auch durch die fortschreitende Gesetzgebung. Öffentliche Stellen sind bereits heute verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei anzubieten. Ab dem 25. Juni 2025 werden durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch erste Teile der Privatwirtschaft dazu verpflichtet, Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Webseiten und Onlineshops, barrierefrei zu gestalten.2 Grundsätzlich betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch Webseiten von Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Aufgrund einer Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und maximaler Jahresumsatz von zwei Millionen Euro) werden jedoch nicht alle Arztpraxen im Jahr 2025 dazu verpflichtet sein. Eine rechtzeitige Informationsbeschaffung ist ratsam.
Vorteile für Arztpraxen
Werte vermitteln
Unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung kann sich die digitale Barrierefreiheit für Praxen als gewinnbringend erweisen. In einer Zeit, in der der erste Kontakt zu einer Praxis häufig über die Praxis-Webseite erfolgt, signalisiert diese, dass die Mitarbeitenden sich der vielfältigen Bedürfnisse ihrer Patientinnen und Patienten bewusst sind. Zugleich sendet sie eine positive Botschaft über die grundlegenden Werte der Praxis.
Vertrauen fördern
Indem die Praxis Informationen online barrierefrei zugänglich macht, erreicht sie nicht nur eine größere Zielgruppe, sondern trägt auch dazu bei, die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zu berücksichtigen. Dieser Zugang kann nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen der Praxis und der Patientenschaft stärken, sondern auch zu einer potenziellen Reduzierung der Arbeitsbelastung in der Praxis beitragen.
Auswirkungen
Obwohl die wissenschaftliche Evidenz bezüglich der Auswirkungen einer barrierefreien digitalen Infrastruktur noch begrenzt ist, existieren erste Hinweise darauf, dass sie einen positiven Einfluss auf das Vertrauensverhältnis zwischen der Zielgruppe und den Anbietenden im Bereich Digital Health hat. Die individuelle Anpassbarkeit von Inhalten, ein wesentlicher Aspekt der Barrierefreiheit, wird in Studien als vertrauensfördernd identifiziert.3 Ähnliche Erfahrungen wurden bereits im E-Commerce-Bereich dokumentiert4, und es ist anzunehmen, dass dieser Einfluss im Gesundheitssektor, wo Werte wie Vertrauen essenziell sind, besonders signifikant sein wird.
Finanzielle Förderung
Bereits vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterstützen einige Bundesländer Maßnahmen der (digitalen) Barrierefreiheit finanziell in verschiedenen Förderprogrammen.
Land
Förderung
Fördervolumen
Nordrhein-Westfalen5
Inklusionsschecks NRW
2.000 €
Schleswig-Holstein6
Fonds für Barrierefreiheit: Förderung digitaler Barrierefreiheit, sofern hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbracht werden
bis zu 40.000 €
Sachsen-Anhalt7
Landesaktionsplan „einfach machen“
bis zu 50.000 €
Thüringen8
Ärzte für Thüringen, Niederlassungen im ländlichen Raum (Arztpraxen und Apotheken)
bei Förderung von Investitionen zusätzliche 5.000 € für Barrierefreiheit
(Ohne Gewähr auf Vollständigkeit)
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