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EBM-Tipp | Allgemeinmedizin

Dokumentation kleinchirurgischer Eingriffe wird geprüft

Ärztinnen und Ärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich rechnen klein­chirurgische Eingriffe mit den Gebühren­ordnungspositionen (GOP) 02300 bis 02302 ab.


19.02.2025
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Für Punktionen sieht der EBM die eigenständigen GOP 02340 bis 02343 vor, für Biopsien die 08320 (Mamma) und 26341 (Prostata), die für Hausärztinnen und Hausärzte nicht berechnungsfähig sind. Im Umkehrschluss bedeutet das: Alle anderen Eröffnungen von Haut oder Schleimhaut sind operative Eingriffe gemäß 4.3.7 der allgemeinen Bestimmungen des EBM.

Zur Berechnung kleiner operativer Eingriffe stehen allen Arztgruppen – auch Hausärztinnen und Hausärzten – die GOP 02300 bis 02302 zur Verfügung. In den Leistungsbeschreibungen der GOP 02301 und 02302 sind eine ganze Reihe verschiedener kleiner Eingriffe gelistet, für die diese Positionen zu berechnen sind. Dem gegenüber findet sich in der Leistungsbeschreibung zur GOP 02300 als obligater Leistungsinhalt neben einer primären Wundversorgung und Epilationen im Gesicht und an den Händen die allgemeine Formulierung: „Operativer Eingriff mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten.“

Operation gemäß EBM

Unter 4.3.7 Absatz 2 der allgemeinen Bestimmungen des EBM ist definiert: „Operative Eingriffe setzen die Eröffnung von Haut und/oder Schleimhaut beziehungsweise eine primäre Wundversorgung voraus, soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht anders angegeben. Punktionen mit Nadeln, Kanülen und Biopsienadeln fallen nicht unter die Definition eines operativen Eingriffs.“

Dokumentation bei GOP 02300

Für die Berechnung der GOP 02300 ist es ausreichend, wenn Haut oder Schleimhaut durch einen Eingriff mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten eröffnet wird. Mit der Formulierung „von bis zu fünf Minuten“ ist keine untere Zeitgrenze gesetzt, sodass auch sekundenschnelle Eingriffe mit der GOP 02300 berechnet werden können. Eine Definition zum Umfang eines operativen Eingriffs mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten für die Berechnung der GOP 02300 findet sich im EBM nicht. Damit sind alle Hauteröffnungen, ausgenommen Injektionen, Biopsien und Punktionen, mit der GOP 02300 berechnungsfähig. Bei Abrechnung der GOP 02300 ist der durchgeführte Eingriff zu dokumentieren.

Beispiele: Aknepustel mit einer Lanzette eröffnet, Stichinzision eines (kleinen) Hämatoms, Ritzen von Milien, Inzision einer Brandblase und so weiter.

Abrechnungsbegrenzung: Die GOP 02300 ist – außer bei der Entfernung von Zellnävi oder der Behandlung von mehreren offenen Wunden, dann bis zu fünfmal – nur einmal pro Tag bei demselben Versicherten berechnungsfähig.

Wichtig

  • Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des EBM ist jede Eröffnung von Haut oder Schleimhaut bzw. eine primäre Wundversorgung eine OP im Sinne des EBM.
  • GOP 02300: Beinhaltet operative Eingriffe mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten. Keine Vorgaben, für welche unter Umständen sehr kurzen Eingriffe diese GOP berechnet werden kann.
  • GOP 02301 und 02302: Bei Berechnung dieser GOP ist mindestens die Erbringung einer der in den Leistungsbeschreibungen genannten Eingriffe zu dokumentieren.

Neben den GOP 02301 und 02302 ist die GOP 02300 nicht berechnungsfähig. Bei anderen Behandlungsterminen können kleine operative Leistungen im Sinne der GOP 02301 und 02302 erbracht und berechnet werden.

Dokumentation der 02301 und 02302

In der Leistungsbeschreibung der 02301 sind acht verschiedene kleinchirurgische Eingriffe gelistet, bei der 02302 sieben, jeweils verbunden mittels „und/oder“. Das heißt, jede dieser GOP ist nur einmal berechnungsfähig, auch wenn mehrere der genannten Eingriffe in einer Sitzung erbracht werden. Nebeneinander und neben der GOP 02300 sind diese GOP nicht berechnungsfähig.

Bei Abrechnungsprüfungen wurde festgestellt, dass bei Erbringung der GOP 02301 und 02302 keiner der in den Leistungslegenden genannten Eingriffe dokumentiert wurde. Folge: Streichung. Oder: Es wurden Eingriffe mit den GOP 02301 oder 02302 berechnet, deren Dokumentation nicht mit den diesen GOP zugeordneten Eingriffen übereinstimmte. Folge: Streichung.