Frage: Durch die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitssystem versenden wir mittlerweile annähernd so viele Briefe mittels KIM als elektronische Arztbrief (eArztbrief) wie auch für die Privatpatienten. Bisher wurde hierfür sonst das Brief-Porto abgerechnet, als es noch per Post an die Kollegen ging. Lässt sich der eArztbrief auch in der GOÄ abrechnen? Im EBM steht für den Versand eine Pauschale von 0,28 € bereit. Ist diese einfach 1:1 zu übertragen?
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Antwort:
Der Versand von eArztbriefen ist im Rahmen der Abrechnung nach GOÄ aktuell nicht geregelt. Aktuell existiert keine offizielle Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zur Abrechnung von Kosten beim Versand oder Empfang von elektronischen Arztbriefen ähnlich wie es für den GKV-Bereich geregelt ist. Bei Generierung einer Analognummer besteht grundsätzlich nur die Möglichkeit, sich auf eine derzeit existierende GOÄ-Nummer zu berufen – die ist aber nicht existent, da es eine ähnliche oder gleichwertige Nummer nicht in der GOÄ gibt. Bei Ansatz von Sachkosten müssten diese nachvollziehbar berechenbar sein.
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