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Dermatologie, Abrechnung Dermatologie Dermatologie, HAUT
HAUT 1/21

Ein Gesamtkonzept: IGeLn in der (Haut-) Arztpraxis - mit Beispielen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind aus vielen (Haut-) Arztpraxen nicht mehr wegzudenken. Bei vielen Patienten ist dieses Angebot jedoch zunächst negativ behaftet und häufig sind skeptische Töne zu vernehmen. Wie kann es gelingen, dass das Angebot von IGeL als Win-Win-Situation für Patient und Praxis empfunden wird und worauf sollte man achten?


12.02.2021
M. Rinkes
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Zitierweise: HAUT 2021;32(1):12-16

Was sind eigentlich IGeL?

Rein rechtlich sind Individuelle Gesundheitsleistungen ärztliche Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und/ oder dem Versicherungs­umfang des gewählten privaten Krankenversicherungstarifs nicht enthalten sind. Sowohl das Sozialgesetzbuch V (§ 12) als auch die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (§ 1) weisen darauf hin. Zulasten der Kostenträger dürfen nur solche Leistungen berechnet werden, die medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar sind. Soweit die Theorie. In der Praxis ist dadurch für jeden nachvollziehbar, dass IGeL somit ein Zusatzangebot bzw. eine Komfortleistung zur Regelversorgung sind.

IGeL lassen sich grundsätzlich in drei Gruppen unterscheiden, nämlich in 

  • Leistungen, die nicht übernommen werden, weil derzeit noch keine ausreichenden Belege zu ihrem Nutzen vorliegen,
  • Leistungen, die außerhalb des Versorgungsumfangs angesiedelt sind und
  • Leistungen, die von Patienten gewünscht werden und keine medizinische Zielsetzung haben, jedoch zumindest medizinisch vertretbar sind oder empfohlen werden.
GOÄ-ZifferLeistungstextFaktor 2,3Faktor 3,5
1Beratung10,72 Euro16,32 Euro
5Untersuchung10,72 Euro16,32 Euro
209Auftragen von Externa20,11 Euro30,60 Euro
523-a- Aknemassage analog § 6 GOÄ6,32 Euro9,47 Euro
530-a- Aknepackung analog § 6 GOÄ3,67 Euro5,10 Euro
535Heißluftbehandlung3,46 Euro4,81 Euro
758Behandlung von Aknepusteln10,05 Euro15,30 Euro

Tab. 1: Medizinische Kosmetik bei Akne.

Was heißt das konkret?

Ist die Entscheidung gefallen, mit dem Angebot von IGeL ein neues Geschäftsfeld zu implementieren, sieht sich jeder Arzt vor der Aufgabe, sein eigenes und auf ihn maßgeschneidertes IGeL-Konzept zu entwickeln. 

Dabei sind viele Punkte zu berücksichtigen und es stellen sich einige Fragen:

  • Welche Leistungen sind sinnvoll und erfolgversprechend und ergänzen das bereits vorhandene Praxiskonzept und die Patientenstruktur?
  • Welches Potenzial ergibt sich aus der Region und welche IGeL bieten die Kollegen im näheren Umkreis zu welchen Kosten bereits an?
  • Gelingt es, auch die Praxismitarbeiter in das IGeL-Konzept mit einzubinden und zur Mitarbeit zu motivieren?
  • Und wie kann das neue „Gesundheitsprodukt“ in der Praxis vermarktet werden?
GOÄ- ZifferLeistungstextFaktor 2,3Faktor 3,5
380Epikutantest, je Test
(1. bis 30. Test je Behandlungsfall)
4,03 Euro6,12 Euro
381Pricktest, je Test
(1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
2,62 Euro4,08 Euro
388Reib-, Scratch oder Skarifikationstest, je Test (bis zu 10 je Behandlungsfall)2,04 Euro7,14 Euro

Tab. 2: Tests zur Prüfung der Verträglichkeit von Kosmetika.

Wie geht es praktisch weiter?

Möchte ein Patient in der Praxis IGeL in Anspruch nehmen und wurde eine entsprechende Aufklärung durchgeführt, heißt es noch, die besprochenen Inhalte so zu verschriftlichen, dass daraus ein wirksamer und rechtssicherer Behandlungs­vertrag entsteht.

Egal, ob IGeL bei gesetzlich oder bei privat versicherten Patienten vereinbart werden sollen: Sie müssen mit dem Patienten individuell schriftlich vereinbart werden. Dabei gibt es Unterschiede bei der Bezeichnung der zu verwendenden Dokumente. Mit gesetzlich versicherten Patienten werden „Vereinbarungen über eine gewünschte Privatleistung „IGeL“ (privater Behandlungsvertrag)“ geschlossen. Bei privatversicherten Patienten heißen die Formulare „Vergütungsvereinbarungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 GOÄ“. 

Bis auf kleine Formulierungsunterschiede sind die Inhalte bei beiden einheitlich.

Folgende Bestandteile sollten die Vereinbarungen beinhalten:

  • Namen der beiden Vertragspartner,
  • GOÄ-Nummern mit Leistungstext,
  • Steigerungsfaktor,
  • Betrag in Euro,
  • Gesamtsumme,
  • Hinweis, dass kein Anspruch auf eine Kostenerstattung durch einen Kosten­träger besteht und
  • Datum und die Unterschriften der beiden Vertragspartner. 

Die Abrechnung von IGeL muss immer nach GOÄ erfolgen. Eine Abrechnung von Pauschalen ist schlichtweg unzulässig. Gute Abrechnungsdienstleister helfen hier sowohl beim Ausarbeiten der genannten Formulare als auch beim Finden der korrekten und angemessenen GOÄ-Ziffern. 

GOÄ- ZifferLeistungstextFaktor 2,3Faktor 3,5
209Auftragen von Externa20,11 Euro30,60 Euro
755Schleifen von Hautbezirken32,17 Euro48,96 Euro
530Kalt- oder Heißpackungen3,67 Euro5,10 Euro
 zusätzlich Materialkosten  

Tab. 3: Fruchtsäurepeeling. 



Wie wird daraus eine runde Sache?

Im gesamten Prozess empfiehlt sich das Handeln nach dem Schema in Abb. 1. Wichtig ist die Planung (plan) und die Umsetzung (do). Nach einiger Zeit sollte geprüft werden, ob die Umsetzung erfolgreich ist (check). Dann kann man entweder ohne Nachbesserung weiter „igeln“ oder die Umsetzung kann in einzelnen Punkten überdacht und angepasst werden (act). 

Eine positive Kommunikation des Praxisinhabers und der -mitarbeiter in Richtung der Patienten kann zum Erfolg beitragen – und wenn man weiß, welche Patienten mit welcher Sprache und mit welchen Informationen angesprochen werden wollen. 

Fazit

Mit einem guten Gesamtkonzept, bei dem sich alle Beteiligten – Arzt, Praxisteam und Patient – wohl und gut behandelt fühlen, gelingt das Umsetzen und Etablieren von IGeL. Die Praxis­struktur wird einerseits gestärkt, wenn die Qualität und das Ambiente verbessert werden und andererseits, wenn die Wertschätzung der Mitarbeiter durch deren Partizipation erhöht wird. 

Literatur

1. Amtliche Gebührenordnung für Ärzte, Kommentierung zur GOÄ aus dem Deutschen Ärzteverlag.

Korrespondenzadresse

Monika Rinkes
Consulting
Die PVS Mosel-Saar GmbH
Boxbergweg 3a, 66538 Neunkirchen
E-Mail: M.Rinkes(ett)pvs.email
www.pvs-mosel-saar.de