Teilnehmende aus der Community berichteten unter “Sonstiges” zum Beispiel auch darüber, dass sie nur bei fest kalkulierten Terminen (Beispiele waren Sonographie oder LZ-RR/EKG) eine Ausfallgebühr berechnen. In einer anderen Praxis wird bei Terminvergabe auf eine Ausfallentschädigung hingewiesen, die bei einem dokumentierten Leerlauf nach GOÄ in Rechnung gestellt wird – bisher sei diese immer anstandslos bezahlt worden. Wichtig sei, nicht von einer Strafgebühr zu sprechen und die Abrechnung einer Ausfallsentschädigung immer zu begründen.
Ausgeblendeter Inhalt
Bitte erteilen Sie Ihre Cookie-Zustimmung, um alle Inhalte unserer
Website sehen und vollumfänglich nutzen zu können.
Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten auf dieser Website, um besser zu verstehen, wie sie verwendet wird. Wir holen hierfür immer Ihre Einwilligung ein. Sie können Ihre Datenschutzeinstellungen hier ändern.
Sie haben noch kein Benutzerkonto?
Jetzt kostenlos registrieren und von Ihrem Mitgliedsstatus profitieren: