Der Umfang der zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) berechnungsfähigen Früherkennungsuntersuchungen ist per Gesetz und in Richtlinien abschließend festgelegt. Eine erweiterte Krebsvorsorge mittels spezieller Untersuchungen ist vor allem zur Abklärung der Urogenitalorgane sinnvoll.
Gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sind für Männer lediglich die manuelle Untersuchung der äußeren Genitalorgane sowie die digitale rektale Untersuchung vorgesehen. Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Harnblase und der Nieren finden sich in der Richtlinie keine Angaben. Lediglich bei der nicht zu den Krebs-Früherkennungsuntersuchungen gehörenden Gesundheitsuntersuchung wird ein Harnstreifentest (Eiweiß, Glucose, Erythrocyten, Leukozyten und Nitrit) durchgeführt. Hinsichtlich der Früherkennung von bösartigen Erkrankungen der ableitenden Harnwege sehen die Richtlinien somit keine Untersuchungen vor.
Früherkennung von Harnblasenkrebs
Von den verschiedenen Urinuntersuchungen zur Früherkennung von Harnblasenkrebs hat sich der NMP22-Test (Nukleäres Matrixprotein 22-Test) durchgesetzt. Entartete Zellen der Blasenschleimhaut sondern ein spezielles Protein ab, das mit diesem Test nachgewiesen werden kann.
Ultraschalluntersuchung
Als Früherkennungsuntersuchungen sind Ultraschalluntersuchungen der Prostata, der Nieren und der Harnblase keine Kassenleistungen. Nur wenn Beschwerden auf Erkrankungen dieser Organe hinweisen, sind die entsprechenden Leistungen nach dem EBM abzurechnen. Bei einer Ultraschalluntersuchung der Prostata ist die transrektale Sonografie eine sinnvolle Ergänzung.
GOÄ-Nr.
Leistung
Faktor
Betrag
1
Beratung zur erweiterten Krebsvorsorge
2,3 2,15
10,72 € (10,00 €)
3908
PSA-Bestimmung
1,15 (1,14)
20,11 € (20,00 €)
250
Blutentnahme
1,8 (1,72)
4,20 € (4,00 €)
3911 analog
NMP22-Test
1,15 (1,14)
30,16 € (30,00 €)
410
Sonografie Prostata
2,3 (2,23)
26,81 € (26,00 €)
403
Zuschlag transrektale Sonografie
1,8 (1,72)
15,74 € (15,00 €)
420
Sonografie drei weiterer Organe (Harnblase, Nieren re. und li.)
2,3 (2,15)
3 x 10,72 € 3 x (10,00 €)
Tab.: Abrechnungsmöglichkeiten bei Krebsfrüherkennungsuntersuchungen als IGeL
PSA-Bestimmung
Der Wert der Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) als Früherkennungsmaßnahme wird nach wie vor kontrovers diskutiert, obwohl zahlreiche Ärztinnen und Ärzte bestätigen, dass in ihren Praxen durch die PSA-Bestimmung immer wieder Prostatakarzinome entdeckt werden.
Beurteilung
Wichtig
Viele Ärztinnen und Ärzte sehen es als notwendig an, die GKV-Früherkennungsuntersuchungen um IGeL zu erweitern.
Je nach den individuellen Patientenbedürfnissen und der Einschätzung der behandelnden Ärztin bzw. des Arztes können die beschriebenen Leistungen infrage und zur Berechnung kommen.
Mit eigenen Steigerungsfaktoren bei der Liquidation von IGeL zur besseren Compliance möglichst für glatte Rechnungsbeträge sorgen.
Als „verlängerter Arm der Krankenkassen“ bewertet der Medizinische Dienst Bund (MDB) die von Ärztinnen und Ärzten angebotenen IGeL. Die in diesem Beitrag erwähnten IGeL werden unisono als „tendenziell negativ“ bewertet. Sprechen Patientinnen und Patienten diese Bewertungen in der Praxis an, sollten Sie Argumente vorbringen können, warum diese IGeL dennoch angeboten werden.
Hinweis zur Erbringung
Die hier dargestellten Leistungen einer erweiterten Krebsvorsorge, insbesondere das PSA, werden zumeist an Laborärztinnen und -ärzte geschickt, die diese dann ihrerseits abrechnen. Es gibt eine Möglichkeit, diese Leistungen aus dem Kapitel M III der GOÄ selbst zu liquidieren: Als vertragliches Mitglied einer Apparategemeinschaft können auch M III Laborleistungen als eigene Leistungen berechnet werden. Die Bestimmungen müssen dort unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden (vgl. OLG Düsseldorf vom 20.01.2017, Az. III-1Ws-482/15 und BGH vom 10.05.2017, Az. 2-STR 438/16).
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