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Handhabe

Gefährlicher Alltag: Wie Gewalt in Arztpraxen Ärzte und Personal an Grenzen bringt

Die Gewaltbereitschaft gegenüber Ärzten, Pflegekräften und medizinischem Personal hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dieser Beitrag beleuchtet, welche rechtliche Handhabe Sie im Falle der Eskalation in der Arztpraxis haben.


18.02.2025
V. Wortmann
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Ein besonders drastisches Beispiel hierfür ereignete sich im September 2024 in einem Krankenhaus in Essen. Dort hatten mehrere Familienmitglieder nach dem Tod eines Angehörigen das medizinische Personal mit Schlägen und Tritten angegriffen, Möbel und Geräte beschädigt. Dieser Vorfall ist kein Einzelfall. Immer häufiger berichten Ärzte und Praxisangestellte von Gewalt in ihrem beruflichen Alltag. Die Ursachen sind vielfältig: gestiegene gesellschaftliche Spannungen, überforderte Patienten und Angehörige, aber auch strukturelle Defizite im Gesundheitssystem. Während medizinisches Personal an den Grenzen seiner Belastbarkeit arbeitet, fehlt es oftmals an ausreichendem Schutz und klaren Strategien zur Prävention und Handhabung solcher Situationen.



Gewalt in Arztpraxen

Gewalt in Arztpraxen tritt in verschiedenen Formen auf: verbale Aggressionen, akute Drohungen, psychische Einschüchterung sowie körperliche Übergriffe. Neben Patienten geht die Gewalt auch von Angehörigen und Begleitpersonen der Patienten aus. Die Gründe für die Eskalation von Konflikten sind vielfältig und reichen von Unzufriedenheit mit der Behandlung über lange Wartezeiten bis hin zu psychosozialen und wirtschaftlichen Belastungen.

Laut einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aus 20241 haben rund 80 % der befragten Ärzte bereits verbale Gewalt erlebt. Weitere 43 % haben in den letzten fünf Jahren sogar körperliche Gewalt erlebt; über die Hälfte der Angriffe wurde allein im vergangenen Jahr verübt. Die erlebten Angriffe der befragten Ärzte reichten von Treten, Schubsen, Spucken, Beißen bis hin zu Schlagen. Zudem sah ein Großteil der Befragten einen Anstieg in der Gewaltbereitschaft.

Ursachen der Gewalt

Woher die zunehmende Gewaltbereitschaft stammt, ist schwierig zu ermitteln. Einige Gründe hierfür könnten jedoch z. B. die Folgenden sein:

  • Überlastung und Frustration: Lange Wartezeiten, eingeschränkte Ressourcen und das Gefühl, nicht ausreichend gehört zu werden.
  • Psychische Erkrankungen: Patienten mit psychischen Störungen oder unter Einfluss von Substanzen neigen tendenziell eher zu Gewalt.
  • Gesellschaftliche Entwicklungen: Der Vertrauensverlust in Institutionen und eine allgemeine Verrohung der Kommunikation können zur Eskalation beitragen.
  • Moderne Medien: Durch die sozialen Netzwerke sowie das Internet im Allgemeinen, scheint es, als würden sich Menschen zunehmend mit Gewaltdelikten profilieren wollen, wodurch es zudem – auch durch mangelnde Konsequenz und den hohen Zuspruch anderer Internetnutzer – Nachahmer gibt.

Juristische Einordnung der Gewalt

1. Strafrechtliche Relevanz

Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Personal erfüllt häufig Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Zu den einschlägigen Tatbeständen gehören:

  • Körperverletzung (§ 223 StGB): Bereits einfache körperliche Übergriffe, wie das Stoßen oder Schlagen von Personal, stellen eine Straftat dar. Schwerwiegende Fälle können als gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) oder schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) verfolgt werden.
  • Bedrohung (§ 241 StGB): Das Ankündigen einer Straftat, etwa die Drohung mit körperlicher Gewalt, ist strafbar.
  • Beleidigung (§ 185 StGB): Verbale Angriffe, die die Ehre einer Person verletzen, sind ebenfalls strafrechtlich sanktioniert.
  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Das unbefugte Verweilen in der Praxis nach einem ausgesprochenen Hausverbot kann unter diesen Tatbestand fallen.
  • Nötigung (§ 240 StGB): Der Versuch, medizinisches Personal unter Druck zu setzen, etwa durch Drohungen, um eine bevorzugte Behandlung zu erzwingen, erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

Wichtig: Die strafrechtliche Verfolgung setzt jedoch eine Anzeige durch die betroffene Person oder den Praxisinhaber voraus. Aufgrund von Unsicherheiten oder Angst vor Repressalien wird häufig von einer Anzeige abgesehen, was den Tätern ein Gefühl von Straflosigkeit vermitteln kann.


2. Arbeitsrechtliche Verpflichtung

Angestellte in Arztpraxen haben Anspruch auf Schutz durch ihren Arbeitgeber. Gemäß § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Praxisinhaber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Beschäftigten keinen vermeidbaren Gefährdungen ausgesetzt sind. Wird dieser Schutz nicht gewährleistet, können Schadensersatzansprüche entstehen.

3. Zivilrechtliche Ansprüche

Neben strafrechtlichen Konsequenzen können Betroffene von Gewalt in Arztpraxen zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Dazu gehören Schmerzensgeld (§ 253 BGB) und Schadensersatz (§ 823 BGB) bei erlittenem körperlichem oder psychischem Schaden. Die Durchsetzung solcher Ansprüche erfordert jedoch oft langwierige zivilrechtliche Verfahren.

Präventionsmaßnahmen aus juristischer Perspektive

1. Hausrecht und Hausordnung

Praxisinhaber haben das Recht, das Hausrecht in ihren Räumlichkeiten auszuüben oder durch Angestellte ausüben zu lassen. Ein schriftlich fixiertes und deutlich kommuniziertes Hausverbot ist rechtlich bindend und kann bei Missachtung eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) nach sich ziehen. Sollte ein Patient gewalttätig werden, kann dieser der Praxis verwiesen werden. Sollte der Patient die Praxis daraufhin jedoch nicht verlassen, empfiehlt es sich, umgehend die Polizei zu rufen.


Exkurs Behandlungspflicht bei gewalttätigen Patienten: Da das gewalttätige Verhalten eines Patienten gegenüber dem Arzt das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört, dürfte eine Weiterbehandlung grundsätzlich (außer im akuten Notfall!) nicht geschuldet sein, sodass es dem Arzt freisteht, ob er den zuvor der Praxis verwiesenen Patienten nochmal behandelt.


2. Technische Sicherheitsmaßnahmen

Der Einsatz technischer Sicherheitsmaßnahmen ist ein weiterer Baustein der Prävention. Hierzu zählen z. B.:

  • Notfallknöpfe für das Personal, die eine schnelle Alarmierung der Polizei ermöglichen,
  • bauliche Maßnahmen wie Sicherheitsglasscheiben an der Rezeption,
  • erweiterte Fluchtwege.

3. Schulung und Deeskalation

Mitarbeiter können durch Schulungen in Konfliktmanagement und Deeskalationstechniken auf den Umgang mit schwierigen Situationen vorbereitet werden. Darüber hinaus können Selbstverteidigungskurse absolviert werden. Zudem können auch ,,Code-Wörter‘‘ mit dem Team eingeführt werden, bei denen gewisse Handlungen (z. B. Notruf) umgehend und unauffällig von dem Personal eingeleitet werden.

Es ist sinnvoll, keine Scheren, Brieföffner, Briefbeschwerer, Locher oder Ähnliches im Behandlungszimmer oder an der Anmeldung für Patienten zugänglich zu machen, sodass diese Gegenstände in einer Eskalationssituation nicht als Waffe genutzt werden können.

4. Kooperation mit Sicherheitsdiensten

In besonders gefährdeten Praxen kann die Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten sinnvoll sein. Diese können entweder durch regelmäßige Präsenz oder auf Abruf für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl sorgen.

Reaktionsmöglichkeiten bei Gewaltvorfällen

1. Sofortmaßnahmen

In akuten Situationen sollte die Polizei unverzüglich alarmiert werden. Eine schnelle Intervention schützt nicht nur die Betroffenen, sondern setzt auch ein klares Signal gegen Gewalt. Zudem sollte versucht werden, die Situation zu entschärfen, indem ruhig und besonnen auf den Angreifer reagiert wird. Sollte die Situation aber zu bedrohlich werden, sollte sich umgehend über einen Fluchtweg entzogen werden.

Fazit und Ausblick

Die zunehmende Gewalt in Arztpraxen stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit von Ärzten und ihrem Personal dar. Neben der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern müssen präventive Maßnahmen ergriffen werden, um solche Vorfälle zu vermeiden. Die rechtlichen Instrumente bieten zahlreiche Möglichkeiten, Täter zur Verantwortung zu ziehen und die Rechte der Betroffenen zu wahren. Eine konsequente Anwendung dieser Mittel in Kombination mit einem präventiven Sicherheitskonzept kann dazu beitragen, die Gewalt gegen medizinisches Personal nachhaltig zu reduzieren. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu stärken und die gesellschaftliche Sensibilisierung für dieses Thema zu fördern. Nur durch ein Zusammenspiel aus Prävention, konsequenter Strafverfolgung und gesellschaftlicher Sensibilisierung kann es gelingen, Arztpraxen weiter zu einem sicheren Ort zu machen – für Ärzte, Angestellte und Patienten gleichermaßen.

2. Strafanzeige und Strafantrag

Nach einem Vorfall sollten Betroffene konsequent Strafanzeige erstatten. Bei bestimmten Delikten wie z. B. der Beleidigung und (leichten) Körperverletzung, die nur auf Antrag verfolgt werden, ist ein Strafantrag notwendig (§ 77 StGB). Ein solcher Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

3. Dokumentation und Beweissicherung

Eine lückenlose Dokumentation des Vorfalls ist für die strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung entscheidend. Dazu gehören:

  • Aussagen von Zeugen,
  • Fotos von Verletzungen oder Sachschäden,
  • schriftliche Dokumentation des Vorfalls.

4. Betroffenenhilfe und psychologische Betreuung

Für die Betroffenen ist es wichtig, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Organisationen wie der Weiße Ring e. V. bieten kostenlose Beratung und Unterstützung für Betroffene von Gewalt an. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass Mitarbeitern, die eine Gewaltsituation erlebt haben, Hilfe zur Aufarbeitung gestellt wird, da sich ein solch belastendes Erlebnis auch negativ auf die Arbeitsleistung auswirken kann.

—

1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Befragungsergebnisse Gewalt in Praxen, Ergebnisse der Online-Befragung

Autorin
Victoria Wortmann
Rechtsanwältin

Lehrbeauftragte der Hochschule Osnabrück

Kanzlei am Ärztehaus Münster
Dorpatweg 10
48159 Münster