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Personal

Gehaltserhöhung oder steuerfreie Zuwendung?

In vielen Arztpraxen stellt man sich derzeit dieselbe Frage: Wie lassen sich qualifizierte Mitarbeitende halten und motivieren, ohne dass jede Gehaltserhöhung die wirtschaftlichen Spielräume der Praxis weiter einengt?


02.03.2026
M. Conrad
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Steigende Personalkosten, zunehmender Fachkräftemangel und eine hohe steuerliche Belastung führen dazu, dass klassische Bruttogehaltserhöhungen häufig nicht die gewünschte Wirkung entfalten. In der steuerlichen Beratung von Arztpraxen zeigt sich regelmäßig, dass ein erheblicher Teil zusätzlicher Lohnkosten bei Finanzamt und Sozialversicherung verbleibt, während der tatsächliche Nettovorteil für die Mitarbeitenden vergleichsweise gering ausfällt.

Ausgabenposition „Personal“ bleibt ungesteuert

Unabhängig davon, ob es sich um eine hausärztliche Praxis, eine orthopädische oder gynäkologische Facharztpraxis handelt, zählen Personalkosten inzwischen zu den größten und zugleich am wenigsten gesteuerten Ausgabenpositionen. In der spezialisierten Beratung zeigt sich zudem, dass viele Vergütungsmodelle historisch gewachsen sind und über Jahre nicht grundlegend überprüft wurden. Gerade hier liegen häufig ungenutzte Potenziale, aber auch steuerliche Risiken, die im laufenden Praxisbetrieb kaum wahrgenommen werden.



Gezielt optimieren

Eine gezielte Gehaltsoptimierung setzt genau an dieser Stelle an. Ziel ist es nicht, bestehendes Gehalt umzuwandeln oder rechtlich fragwürdige Modelle zu nutzen, sondern die gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsspielräume strukturiert und rechtssicher einzusetzen. Mitarbeitende sollen spürbar bessergestellt werden, ohne dass die Praxis unnötig hohe Zusatzkosten trägt.

Risiken vermeiden

Grundlage jeder steuerlichen Gestaltung ist das „Prinzip der Zusätzlichkeit“. Begünstigte Zuwendungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. In der Praxis entstehen hier häufig Fehler, etwa durch pauschale Zusatzleistungen ohne klare vertragliche Regelung oder durch nachträgliche Umdeklarationen bestehender Gehaltsbestandteile. Solche Modelle halten einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung regelmäßig nicht stand und führen im Zweifel zu empfindlichen Nachzahlungen. Aus Beratungssicht gehören diese zu den häufigsten Ursachen für vermeidbare Risiken im Personalbereich.

Gehaltserhöhung oder steuerfreie Zuwendung – Sinnvoll kombinieren

Sachbezüge, Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder Erholungsbeihilfen sind bekannte Instrumente der Gehaltsoptimierung. Daneben existieren weitere Bausteine wie Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung oder pauschal besteuerte Sonderleistungen. Entscheidend ist jedoch nicht die einzelne Maßnahme, sondern deren sinnvolle Kombination. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass pauschale Standardlösungen selten dauerhaft funktionieren. Vielmehr müssen die individuelle Situation der Mitarbeitenden, die Teamstruktur sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Praxis berücksichtigt werden.

Wie stark sich unterschiedliche Gestaltungen auswirken können, lässt sich besonders gut anhand konkreter Vergleichsrechnungen darstellen. Solche Gegenüberstellungen sind fester Bestandteil der Beratung, da sie anschaulich zeigen, wie identische Arbeitgeberbudgets zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen können (s. Infobox).

Gerade bei Teilzeitkräften, wie sie in vielen Praxen inzwischen den Regelfall darstellen, lassen sich steuerliche Gestaltungsspielräume besonders effizient nutzen.

Entscheidend ist jedoch, dass solche Modelle nicht schematisch eingeführt werden. Arbeitsverträge, bestehende Vergütungsstrukturen, familiäre Situationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Praxis müssen berücksichtigt werden. Ebenso wichtig sind klare Zusatzvereinbarungen, eine saubere Dokumentation und die korrekte Abbildung in der Lohnabrechnung. Regelmäßig zeigt sich, dass bereits kleinere strukturelle Anpassungen erhebliche Wirkung entfalten können – vorausgesetzt, sie sind rechtlich sauber konzipiert.

Fazit

Steuerlich gestaltete Zuwendungen an Mitarbeitende sind kein kurzfristiger Effekt, sondern ein strategisches Instrument moderner Praxis­führung. Bei richtiger Planung und individueller Umsetzung lassen sich Mitarbeiterbindung, Motivation und Wirtschaftlichkeit sinnvoll miteinander verbinden. Wer seine Vergütungsmodelle bislang nicht systematisch überprüft hat, verschenkt häufig Geld oder geht unnötige steuerliche Risiken ein. Eine strukturierte, spezialisierte Beratung schafft hier Transparenz, zeigt konkrete Optimierungsmöglichkeiten auf und sorgt dafür, dass Vorteile dauerhaft und rechtssicher genutzt werden können.

Vergleichsrechnungen

Gehaltserhöhung oder steuerfreie Zuwendung

 

Beispiel 1: Medizinische Fachangestellte in Vollzeit

Eine Medizinische Fachangestellte (MFA) in Vollzeit verdient monatlich 3.000 € brutto. Die Praxis möchte die Mitarbeiterin um 300 € pro Monat besserstellen.

Variante A: Klassische Bruttogehaltserhöhung

  • Bruttogehaltserhöhung: 300 €
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 20 %): 60 €

Gesamtkosten für die Praxis: ca. 360 € pro Monat

Auf Arbeitnehmerseite verbleibt – abhängig von Steuerklasse und persönlichen Verhältnissen – häufig lediglich ein Nettomehrbetrag von etwa 150 bis 170 €. Mehr als die Hälfte der Gehaltserhöhung verpufft damit durch Steuern und Abgaben. In der Beratung zeigt sich, dass vielen Praxisinhabern dieser Effekt erst bei einer solchen Gegenüberstellung bewusst wird.

Variante B: Steuerlich optimierte Gestaltung

  • Sachbezug (z. B. Gutscheinkarte): 50 €
  • Zuschuss zur Kinderbetreuung (bei Vorliegen der Voraussetzungen): 150 €
  • Fahrtkostenzuschuss (pauschal versteuert): 100 €

Mehrwert für die Mitarbeiterin: 300 € pro Monat

Gesamtkosten für die Praxis: ca. 300 bis 320 € pro Monat

Die Mitarbeiterin erhält nahezu den vollständigen Betrag netto, während die Praxis geringere Gesamtkosten trägt als bei einer klassischen
Gehaltserhöhung.

Beispiel 2: Medizinische Fachangestellte in Teilzeit (50 %)

Im zweiten Beispiel arbeitet eine MFA in Teilzeit (50 %) mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1.800 €. Auch hier soll eine Verbesserung von 200 € pro Monat erreicht werden.

Variante A: Klassische Bruttogehaltserhöhung

  • Bruttogehaltserhöhung: 200 €
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 20 %): 40 €

Gesamtkosten für die Praxis: ca. 240 € pro Monat

Auf Arbeitnehmerseite verbleibt – je nach Steuerklasse –
häufig lediglich ein Nettomehrbetrag von rund 110 bis 130 €.

Variante B: Steuerlich optimierte Gestaltung

In diesem Fall wird eine andere Kombination gewählt, angepasst an die persönliche Situation der Mitarbeiterin:

  • Sachbezug: 50 €
  • Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge: 100 €
  • Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung: 50 €

Mehrwert für die Mitarbeiterin: 200 € pro Monat

Gesamtkosten für die Praxis: ca. 205 bis 220 € pro Monat

Autor
Foto von Wirtschaftsexperte und Steuerberater Marc Conrad

Marc Conrad
Dipl.-Finanzwirt (FH) | Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)
Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
Stendel, Conrad & Franke Wirtschafts- und Steuerberatungs GmbH
0231/912333–0
www.scf.gmbh