gematik-News: Aktuelles zum TI-Messenger & PoPP-Dienst
Das TI-Dashboard der gematik zeigt neue Kennzahlen zum TI-Messenger. Bisher wurden dort ca. 545.000 versendete Nachrichten erfasst. Zudem haben die Gesellschafter der gematik die Spezifikation für die erste Umsetzungsstufe von PoPP (Proof of Patient Presence) freigegeben.
10.04.2026
gematik
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Aktuelle Kennzahlen zum TI-Messenger
Das TI-Dashboard der gematik zeigt neue Kennzahlen zum TI-Messenger. Bisher wurden dort ca. 545.000 versendete Nachrichten erfasst.
Als eine der neuesten Anwendungen der Telematikinfrastruktur wurde der TI-Messenger speziell für die spontane Kommunikation innerhalb von Einrichtungen sowie zwischen Mitarbeitenden verschiedener Organisationen entwickelt.
Der Messenger ist in die ePA-Apps der Krankenkassen integriert. Versicherte haben so die Möglichkeit, mit Einrichtungen zu kommunizieren, sofern diese ebenfalls den TI-Messenger verwenden. Darüber hinaus setzen ihn bereits einige Krankenkassen für die Kommunikation mit ihren Versicherten ein. Auch innerhalb von Einrichtungen und im Gesundheitspersonal wird der Dienst zunehmend zur internen Kommunikation genutzt.
Das TI-Dashboard liefert einen Überblick darüber, wie viele Mitarbeitende aus Einrichtungen und Institutionen den TI-Messenger aktiv nutzen, wie viele Versicherte registriert sind und wie viele Nachrichten versendet wurden. Die Daten werden nächtlich aktualisiert. Ungefähr 8.000 Mitarbeitende aus Einrichtungen wie Kliniken, Praxen, Apotheken und von Krankenkassen nutzen die Anwendung. Dazu verzeichnet die gematik ca. 270.000 Versicherte, die sich seit Oktober über ihre ePA-App für den TI-Messenger registriert haben. Bisher wurden ca. 545.000 Aktivitäten (z. B. gesendete Nachrichten) erfasst.
Das Dashboard zeigt zusätzlich relevante Schlüsselkennzahlen anderer Anwendungen, wie der ePA, KIM oder der digitalen Gesundheits-ID.
PoPP-Dienst: Erste Umsetzungsstufe geht in die entscheidende Phase
Die Gesellschafter der gematik haben die Spezifikation für die erste Umsetzungsstufe von PoPP (Proof of Patient Presence) freigegeben. Damit tritt diese Phase in die entscheidende Umsetzungsstufe ein.
Proof of Patient Presence (PoPP) ist ein Nachweis dafür, dass sich ein Versicherter zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem konkreten Versorgungskontext bei einer „Leistungserbringerinstitution“ (z. B. einer ärztlichen Praxis) befindet. Dieser Nachweis wird in Form eines PoPP-Tokens erbracht. Darin sind sowohl Informationen zur Einrichtung als auch zum Versicherten zusammengeführt. Das Token dient der Einrichtung als Grundlage, um auf Daten des Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur zugreifen zu können.
Mit PoPP wird so das bisherige Verfahren auf Basis des VSDM-Prüfungsnachweises („VSDM+“) technisch abgelöst. Die PoPP-Lösung übernimmt dabei zwei zentrale Aufgaben: die Authentifizierung der Einrichtung (über ihre SMC-B) und die Bestätigung des Versorgungskontexts durch Authentifizierung des Versicherten. Dieser Vorgang wird als „Check-in“ bezeichnet.
Im Fokus der ersten Umsetzungsstufe steht dabei zunächst der Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die veröffentlichten Spezifikationen benennen zwei zentrale Anwendungsfälle:
Versorgung in der Einrichtung: Eine Patientin besucht die ärztliche Praxis und steckt vor Ort ihre eGK in ein Lesegerät. Nach erfolgreichem Check-in erhält die Einrichtung den Nachweis des Versorgungskontextes.
Versorgung außerhalb der Einrichtung: Die eGK wird beispielsweise bei einem Hausbesuch über ein mobiles Lesegerät eingelesen. Auch hier erhält die Einrichtung nach dem Check-in das PoPP-Token.
Damit eine Einrichtung den PoPP-Service nutzen kann, muss ihr Primärsystem (PS) einmalig registriert und authentifiziert werden. Dies soll automatisch geschehen, sobald der PoPP-Service erstmals zur Erstellung eines PoPP-Tokens genutzt wird. Voraussetzung dafür ist eine freigeschaltete SM(C)-B sowie eine entsprechend ausgestattete TI-Infrastruktur und die Integration von PoPP- und ZETA-Client im PS. Perspektivisch soll der PoPP-Dienst ab Ende 2026 auch für telemedizinische Anwendungen nutzbar sein (Stufe 2). Dazu gehört die Verwendung der eGK über das Smartphone sowie die Nutzung der GesundheitsID als alternativer Versicherungsnachweis.
Quelle: gematik
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