Skip to main content

Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder verfügbar!

Recht, Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie, Politik Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie Recht
Gesundheitswesen

Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag 2025: Die zentralen Reformvorhaben im Überblick

Am Mittwoch, den 9. April 2025, präsentierten die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD ihren neuen Koalitionsvertrag, der unter anderem umfassende Reformen im Gesundheitswesen vorsieht. Ein Überblick.


17.06.2025
J. Vehrenberg, T. Scholl-Eickmann
Teilen auf:
drucken Gefällt mir merken

Ziel der Koalitionspartner ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung durch strukturelle Veränderungen langfristig zu sichern und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.

Diese Ziele der Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag sollen etwa durch Maßnahmen zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge, zur Beschleunigung des Zugangs zu ärztlichen Terminen sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen erreicht werden.

Die Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag

Konkret beinhaltet der Koalitionsvertrag folgende gesundheitspolitische Ziele und Maßnahmen.

Stabilisierung der GKV-Beiträge

Die Koalitionäre streben in der Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag die Sicherung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Die Beitragssätze der GKV sollen künftig durch ein höheres Beschäftigungsniveau und geringere Ausgaben stabilisiert werden. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels sieht der Koalitionsvertrag jedoch nicht vor. Geplant ist die Einsetzung einer Fachkommission, die das gesundheitspolitische Vorhaben bis zum Frühjahr 2027 prüfen und Empfehlungen für geeignete Maßnahmen ausarbeiten soll.

Einführung eines Primärarztsystems

Ein weiteres zentrales Reformvorhaben ist die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems sowohl in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) als auch im Rahmen der Kollektivverträge. Künftig sollen Patientinnen und Patienten verpflichtet sein, zunächst eine Haus- oder Kinderärztin bzw. einen Haus- oder Kinderarzt ihrer Wahl aufzusuchen, bevor eine fachärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden kann. 

Die Primärärztinnen- und ärzte sollen den medizinischen Facharztbedarf prüfen und den zeitlichen Rahmen für eine Überweisung festlegen. Ausnahmen sollen für die Gynäkologie, die Augenheilkunde sowie für chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten gelten. Die Terminvermittlung soll durch die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Gelingt eine Vermittlung nicht, soll betroffenen Patientinnen und Patienten ein ambulanter Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus ermöglicht werden.

iMVZ-Regulierungsgesetz in der Gesundheitspolitik

Darüber hinaus baut der Koalitionsvertrag auf den bereits angekündigten Regulierungsplänen der Vorgängerregierung für investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) auf. Vorgesehen innerhalb der Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag ist die Verabschiedung eines iMVZ-Regulierungsgesetzes, das für transparentere Eigentümerstrukturen und eine systemkonforme Verwendung der Beitragsmittel sorgen soll.

Stärkung von Hybrid-DRGs

Die sektorübergreifende Versorgung soll durch sektorunabhängige Fallpauschalen für ambulante und stationäre Leistungen (Hybrid-DRGs) gestärkt werden. Ziel ist es, ambulante und stationäre Leistungsangebote auszubauen und dadurch die medizinische Versorgung effizienter und flexibler zu gestalten.

Reform des Honorarsystems und Stärkung der Weiterbildung

Außerdem soll das bestehende Honorarsystem durch die Einführung von Jahrespauschalen ergänzt werden. Dadurch sollen medizinisch nicht notwendige Arztkontakte reduziert und Patientinnen und Patienten durch einen flexibleren Quartalsbezug ein erleichterter Zugang zur ärztlichen Versorgung ermöglicht werden.

Zugleich ist der Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten geplant. In allgemeinmedizinischen Praxen sollen künftig bis zu zwei Ärztinnen oder Ärzte pro Weiterbilder gleichzeitig beschäftigt werden können. Auch in Kinder- und Jugendpraxen ist ein Ausbau der Weiterbildungsplätze vorgesehen. Mit dieser Maßnahme reagiert die Koalition auf bestehende Beschränkungen in der ärztlichen Weiterbildung, die einer wirksamen Bekämpfung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen im Wege stehen.

Erhöhtes Mitspracherecht der Länder und Entbudgetierung

Um die ambulante Versorgung weiterzuentwickeln und eine differenziertere Bedarfsplanung zu ermöglichen, erhalten die Bundesländer künftig eine zusätzliche Stimme in den Zulassungsausschüssen. Gleichzeitig plant die Koalition die Prüfung einer Entbudgetierung in unterversorgten Regionen, in denen künftig Zuschläge auf Arzthonorare gezahlt werden sollen, während in überversorgten Gebieten, in denen die Quote bei 120 % liegt, Abschläge vorgesehen sind.



Entbürokratisierung und Digitalisierung

Um die Berufe im Gesundheitswesen attraktiver zu gestalten, streben die Koalitionspartner weiterhin einen signifikanten Bürokratieabbau und eine erhebliche Reduzierung von Dokumentationspflichten an. Diese Ziele sollen durch den Erlass eines Bürokratieentlastungsgesetzes umgesetzt werden. Alle gesetzlichen Vorhaben sollen im Rahmen eines Praxis-Checks auf ihre Praktikabilität hin überprüft werden.

In diesem Zusammenhang sehen die Koalitionspartner insbesondere die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 € für die Regressprüfung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte vor.

Parallel setzt die Koalition auf eine verstärkte Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Testphase der elektronischen Patientenakte soll noch im Jahr 2025 stufenweise ausrollen und künftig flächendeckend verpflichtend sein. Auch digitale Versorgungsangebote wie Videosprechstunden, Telemonitoring und Telepharmazie sollen durch bessere Rahmenbedingungen und Honorierung gestärkt werden.

Krankenhausreform weiterhin Teil der Gesundheitspolitik

Die Koalitionspartner halten weiterhin an der Krankenhausreform fest, die bis zum Sommer 2025 finalisiert werden soll. Ziel ist eine stärkere Absicherung der Grund- und Notfallversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Dafür sollen die Bundesländer künftig mehr Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten erhalten.

Die Finanzierung des Klinik-Tranformationsfonds soll abweichend vom ursprünglichen Vorschlag erfolgen: 2,5 Milliarden € jährlich sollen nicht mehr von der GKV, sondern aus dem Sondervermögen Infrastruktur durch den Bund getragen werden, weitere 2,5 Milliarden € sollen von den Ländern bereitgestellt werden.

Außerdem sollen Leistungsgruppen in Regionen mit einem besonderen Versorgungbedarf angepasst werden. Ab dem 01.01.2027 soll die Zuweisung der Leistungsgruppen auf Grundlage der 60 NRW-Leistungsgruppen sowie der speziellen Traumatologie erfolgen. Die Konvergenzphase für die Einführung der Vorhaltevergütung soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Die Vorhaltevergütung soll in zwei Schritten eingeführt werden. Das Jahr 2027 wird für alle Krankenhäuser als erlösneutrales Referenzjahr ausgestaltet, um die Auswirkungen der neuen Vergütungsregeln transparent darzustellen und bei Bedarf anzupassen. Für Bundesländer, die die Leistungsgruppen bis zum 31.12.2024 zugewiesen haben, gelten diese weiterhin als rechtsverbindliche Basis für die Vergütung ab 2026. Die Übergangsregelungen sollen bis zum 31. Dezember 2030 in Kraft gesetzt werden.

Fazit

  • Mit dem Koalitionsvertrag 2025 setzen die Regierungsparteien auf die Sicherung einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Im Fokus stehen Stabilität, Zugänglichkeit und Qualität der medizinischen Versorgung – flankiert von Strukturreformen, Entbürokratisierung und Digitalisierung.
  • Die angekündigten Reformen werden zugleich kontrovers diskutiert. Während zentrale Akteure des Gesundheitswesens – wie etwa der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) – grundsätzlich Potenzial für einen Neuanfang der Gesundheitspolitik und eine Korrektur der Fehlentwicklungen der letzten Jahre sehen, bestehen zugleich erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit der jeweiligen Vorhaben. Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes begrüßen die geplante Entbürokratisierung sowie die Einführung eines hausarztzentrierten Primärsystems. Bezüglich letzterem bleibt jedoch die Frage offen, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen ausreichend freie Facharzttermine vermitteln sollen oder in welchem Umfang Krankenhäuser bereit und auch faktisch dazu in der Lage sein werden, ambulante Behandlungen zu übernehmen, falls eine Terminvermittlung scheitert.
  • Kritisch wird außerdem die geplante Einsetzung einer Fachkommission zur Stabilisierung der GKV-Beiträge betrachtet, deren Empfehlungen erst bis zum Frühjahr 2027 vorliegen sollen. Nach Ansicht der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes dürften angesichts der angespannten finanziellen Lage der GKV kurzfristige Maßnahmen erforderlich sein, um die Finanzierung zeitnah zu sichern.
  • Positiv bewertet der Chef der KBV zwar die vorgesehene Entbudgetierung in unterversorgten Regionen. Kritisch werden jedoch die geplanten Honorarabschläge in überversorgten Gebieten betrachtet. Diese seien politisch schwer durchzusetzen, da sie per se nicht vorgesehen sind und in erster Linie die Bedarfsplanung betreffen.

Insgesamt enthält der Koalitionsvertrag damit viele gesundheitspolitische Ziele, insbesondere mit Blick auf die Finanzierbarkeit der medizinischen Versorgung und die Versorgungsqualität. Zentrale Fragen zur Umsetzung der Reformvorhaben bleiben jedoch offen. Ansätze für eine tiefgreifende Strukturreform sind bislang nicht erkennbar. Es bleibt daher mit Spannung zu erwarten, welche der angekündigten Maßnahmen tatsächlich und in welchem Zeitraum umgesetzt werden.

Koalitionsvertrag 2025, www.koalitionsvertrag2025.de

Kassenärztliche Bundesvereinigung, www.kbv.de

Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V., www.haev.de

GKV-Spitzenverband, www.gkv-spitzenverband.de

ÄrzteZeitung Online, www.aerztezeitung.de

praktischArzt, www.praktischarzt.de

Autor

Dr. Tobias Scholl-Eickmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Kanzlei am Ärztehaus Dortmund
t.eickmann(at)kanzlei-am-aerztehaus.de 
www.kanzlei-am-aerztehaus.de

Autorin

Jule Vehrenberg

Rechtsanwältin
Kanzlei am Ärztehaus Münster
j.vehrenberg(at)kanzlei-am-aerztehaus.de 
www.kanzlei-am-aerztehaus.de