Ziel der Koalitionspartner ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung durch strukturelle Veränderungen langfristig zu sichern und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Diese Ziele der Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag sollen etwa durch Maßnahmen zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge, zur Beschleunigung des Zugangs zu ärztlichen Terminen sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen erreicht werden.
Die Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag
Konkret beinhaltet der Koalitionsvertrag folgende gesundheitspolitische Ziele und Maßnahmen.
Stabilisierung der GKV-Beiträge
Die Koalitionäre streben in der Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag die Sicherung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Die Beitragssätze der GKV sollen künftig durch ein höheres Beschäftigungsniveau und geringere Ausgaben stabilisiert werden. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels sieht der Koalitionsvertrag jedoch nicht vor. Geplant ist die Einsetzung einer Fachkommission, die das gesundheitspolitische Vorhaben bis zum Frühjahr 2027 prüfen und Empfehlungen für geeignete Maßnahmen ausarbeiten soll.
Einführung eines Primärarztsystems
Ein weiteres zentrales Reformvorhaben ist die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems sowohl in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) als auch im Rahmen der Kollektivverträge. Künftig sollen Patientinnen und Patienten verpflichtet sein, zunächst eine Haus- oder Kinderärztin bzw. einen Haus- oder Kinderarzt ihrer Wahl aufzusuchen, bevor eine fachärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden kann.
Die Primärärztinnen- und ärzte sollen den medizinischen Facharztbedarf prüfen und den zeitlichen Rahmen für eine Überweisung festlegen. Ausnahmen sollen für die Gynäkologie, die Augenheilkunde sowie für chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten gelten. Die Terminvermittlung soll durch die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Gelingt eine Vermittlung nicht, soll betroffenen Patientinnen und Patienten ein ambulanter Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus ermöglicht werden.
iMVZ-Regulierungsgesetz in der Gesundheitspolitik
Darüber hinaus baut der Koalitionsvertrag auf den bereits angekündigten Regulierungsplänen der Vorgängerregierung für investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) auf. Vorgesehen innerhalb der Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag ist die Verabschiedung eines iMVZ-Regulierungsgesetzes, das für transparentere Eigentümerstrukturen und eine systemkonforme Verwendung der Beitragsmittel sorgen soll.
Stärkung von Hybrid-DRGs
Die sektorübergreifende Versorgung soll durch sektorunabhängige Fallpauschalen für ambulante und stationäre Leistungen (Hybrid-DRGs) gestärkt werden. Ziel ist es, ambulante und stationäre Leistungsangebote auszubauen und dadurch die medizinische Versorgung effizienter und flexibler zu gestalten.
Reform des Honorarsystems und Stärkung der Weiterbildung
Außerdem soll das bestehende Honorarsystem durch die Einführung von Jahrespauschalen ergänzt werden. Dadurch sollen medizinisch nicht notwendige Arztkontakte reduziert und Patientinnen und Patienten durch einen flexibleren Quartalsbezug ein erleichterter Zugang zur ärztlichen Versorgung ermöglicht werden.
Zugleich ist der Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten geplant. In allgemeinmedizinischen Praxen sollen künftig bis zu zwei Ärztinnen oder Ärzte pro Weiterbilder gleichzeitig beschäftigt werden können. Auch in Kinder- und Jugendpraxen ist ein Ausbau der Weiterbildungsplätze vorgesehen. Mit dieser Maßnahme reagiert die Koalition auf bestehende Beschränkungen in der ärztlichen Weiterbildung, die einer wirksamen Bekämpfung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen im Wege stehen.
Erhöhtes Mitspracherecht der Länder und Entbudgetierung
Um die ambulante Versorgung weiterzuentwickeln und eine differenziertere Bedarfsplanung zu ermöglichen, erhalten die Bundesländer künftig eine zusätzliche Stimme in den Zulassungsausschüssen. Gleichzeitig plant die Koalition die Prüfung einer Entbudgetierung in unterversorgten Regionen, in denen künftig Zuschläge auf Arzthonorare gezahlt werden sollen, während in überversorgten Gebieten, in denen die Quote bei 120 % liegt, Abschläge vorgesehen sind.