Frage: Zur Verbesserung eines Descensus vaginae bei einer Patientin, die keine Gebärmutter mehr hat, führe ich eine Therapie mit einem Pessar durch. Welche Ziffer kann ich hier ansetzen?
29.01.2026
Redaktion
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Frage: Zur Verbesserung eines Descensus vaginae bei einer Patientin, die keine Gebärmutter mehr hat, führe ich eine Therapie mit einem Pessar durch. Dieses muss regelmäßig gewechselt werden. Die GOÄ-Nr. 1088 setzt jedoch eine vorhandene Gebärmutter voraus. Welche Ziffer kann ich stattdessen verwenden?
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Nach unserer Einschätzung ist hier die Nr. 1088 GOÄ analog abrechenbar, da die Leistung nach Art, Kosten- und Zeitaufwand der Leistung nach Nr. 1088 gleichwertig ist (§ 6, Abs. 2 GOÄ). Auch wenn keine Gebärmutter vorhanden ist, so scheint das Ziel der Behandlung ja doch ähnlich zu sein, nämlich Senkungsbeschwerden (bspw. Schmerzen oder Inkontinenz) zu beheben.
GOÄ-Nr.
Leistung
Punkte
x 1,0/€
x 2,3/€
x 3,5/€
1088
Lageverbesserung der Gebärmutter mit Einlegen eines Rings
93
5,42
12,47
18,97
1088 A
Pessar-Einlage wegen Descensus vaginae, analog zu Nr. 1088
93
5,42
12,47
18,97
§ 6, Abs. 2 GOÄ:
(2) „Selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.“
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