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GOÄ-Tipp

GOÄ: Pessar-Einlage bei Descensus vaginae

Frage: Zur Verbesserung eines Descensus vaginae bei einer Patientin, die keine Gebärmutter mehr hat, führe ich eine Therapie mit einem Pessar durch. Welche Ziffer kann ich hier ansetzen?


29.01.2026
Redaktion
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Frage: Zur Verbesserung eines Descensus vaginae bei einer Patientin, die keine Gebärmutter mehr hat, führe ich eine Therapie mit einem Pessar durch. Dieses muss regelmäßig gewechselt werden. Die GOÄ-Nr. 1088 setzt jedoch eine vorhandene Gebärmutter voraus. Welche Ziffer kann ich stattdessen verwenden?



Die Antwort unseres Experten:

Nach unserer Einschätzung ist hier die Nr. 1088 GOÄ analog abrechenbar, da die Leistung nach Art, Kosten- und Zeitaufwand der Leistung nach Nr. 1088 gleichwertig ist (§ 6, Abs. 2 GOÄ). Auch wenn keine Gebärmutter vorhanden ist, so scheint das Ziel der Behandlung ja doch ähnlich zu sein, nämlich Senkungsbeschwerden (bspw. Schmerzen oder Inkontinenz) zu beheben.

GOÄ-Nr.LeistungPunktex 1,0/€x 2,3/€x 3,5/€
1088Lageverbesserung der Gebärmutter mit Einlegen eines Rings

93

5,42

12,47

18,97

1088 APessar-Einlage wegen Descensus vaginae, analog zu Nr. 1088

93

5,42

12,47

18,97

§ 6, Abs. 2 GOÄ:

(2) „Selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.“
 


www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ) [zuletzt abgerufen: 19.01.2026].