Skip to main content

Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder verfügbar!

Allgemein- & Innere Medizin, Infektiologie, Abrechnung, Wirtschaft Allgemein- & Innere Medizin Abrechnung
EBM-Tipp | Allgemeinmedizin

Herbst-Update: So soll jetzt gegen SARS-CoV2 geimpft werden

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit Beschluss vom 9. Juli 2026 ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung neu gefasst und die Indikation für eine solche Impfung deutlich zurückgefahren. Was ist neu in der STIKO-Empfehlung?


16.09.2026
H. Pasch
Teilen auf:
drucken Gefällt mir merken

Allgemein geändert wurde:

  • Die Altersgrenze für die Standardimpfung wurde von 60 auf 75 Jahre angehoben.
  • Zudem entfällt die Empfehlung für eine Basisimmunität aus drei Antigenkontakten, weil über 95 Prozent der Erwachsenen inzwischen über einen ausreichenden Schutz verfügen.
  • Der Impfzeitpunkt für Auffrischimpfungen bei Risikogruppen wird vom Herbst auf den Spätsommer oder Frühherbst vorverlegt, da die Infektionswelle oftmals schon früh startet und der Impfschutz im Laufe der Zeit nachlässt. Die Vorverlegung des Impftermins erleichtert mglw. auch die Erfüllung der Impfquote für die Vorhaltepauschale im 3. Quartal.
  • Die Impfempfehlung für gesunde Schwangere ohne Vorerkrankungen wird ersatzlos gestrichen.

Aktuelle Indikationen sind:

  • die Standardimpfung für alle Menschen ab 75 Jahren.
  • die Indikationsimpfung für Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Schwangere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen ab dem 2. Trimenon.
  • die berufliche Indikation für Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Bewohnern, medizinisches Personal mit einem erhöhten tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 und medizinisches Personal, das Risikopatienten betreut.

COVID-19-Impfung: Empfohlene Impfstoffe für die Saison 2026/2027 sind:

Die STIKO empfiehlt mRNA- oder proteinbasierte Impfstoffe, die von der WHO oder der EMA an die für die jeweilige Saison empfohlene Virusvariante angepasst sind. Aktuell können die vom Bund bereitgestellten Impfstoffe (Tab. 1) bis zu ihrem Verfallsdatum noch eingesetzt werden.

ImpfstoffVerfallsdatum
Comirnaty LP.8.1 30 für Erwachsene (ab 12 Jahren)28.02.2027
Comirnaty LP.8.1 3 für Kleinkinder (6 Monate bis 4 Jahre)30.09.2026
Tab. 1: Die aktuell vom Bund bereitgestellten Impfstoffe

Die Impfstoffbestellung:

Für die vom Bund bereitgestellten COVID-19-Impfstoffe bleibt das Bestell- und Auslieferungsverfahren unverändert. Wenn die Bestände des Bundes aufgebraucht oder das Verfallsdatum überschritten sind, erfolgt die Impfstoffbestellung wie für andere Impfstoffe auch über die Apotheke zu Lasten der GKV. Näheres ist in den Impfvereinbarungen der einzelnen KVen festgelegt.

Die Abrechnung:

Für die COVID-19-Impfung gilt noch die aktuelle Version, die beispielhaft hier für die KV Westfalen-Lippe (KV WL) dargestellt ist (Tab. 2). Die Abrechnungsnummern sind in allen KVen identisch; sie unterscheiden sich lediglich in der Höhe des Honorars.

Impfstoff / LeistungErste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie (GOP)Letzte Dosis eines Impfzyklus o. abgeschlossene Impfung (GOP)Auffrischungsimpfungen (GOP)Vergütung (KV WL, €)
Comirnaty LP.8.188349A88349B88349R14,30 €
Comirnaty LP.8.1 bei berufl. Indik.88349V88349W88349X14,30 €
Tab. 2: GOPs und Vergütung für COVID-Impfung (am Bsp. KV WL, Stand Mai 2026)

Wichtig

  • Die Abrechnung der COVID-Impfung erfolgt nach den Vorgaben der jeweiligen KV-individuellen Impfvereinbarung. Erst wenn eine neue STIKO-Empfehlung durch den G-BA in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen ist, kann die Impfvereinbarung angepasst und eine Impfung gemäß der neuen STIKO-Empfehlung zu Lasten der GKV erbracht und abgerechnet werden.
  • Arztpraxen sollten daher in den nächsten Wochen verstärkt auf aktuelle Informationen ihrer KV zu Änderungen bei der Impfvereinbarung achten, um COVID-Impfungen regelrecht über die GKV abrechnen zu können.


Autor
Dr. med. Heiner Pasch
Hausarzt | Abrechnungsexperte
Im Käulchen 26
51515 Kürten