Skip to main content

Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder verfügbar!

Allgemein- & Innere Medizin, Abrechnung, Kardiologie Allgemein- & Innere Medizin Abrechnung
EBM-Tipp | Allgemeinmedizin

Herzschrittmacher und Kardioverter

Patientinnen und Patienten mit implantierten Herzschrittmachern oder Kardiovertern werden fachspezifisch in erster Linie von Kardiologinnen und Kardiologen betreut. Parallel sind sie in der Regel aber auch Patientinnen und Patienten ihrer Hausärztin bzw. ihres Hausarztes, für die der EBM keine spezifisch berechnungsfähigen Gebührenpositionen (GOP) vorhält.


15.04.2025
Teilen auf:
drucken Gefällt mir merken

Da Personen mit Schrittmachern oder Kardiovertern in der Regel älter sind und in ihrer Hausarztpraxis auch hinsichtlich der Probleme mit diesen Implantaten betreut werden, ist zu beachten, welche GOP aus dem hausärztlichen Leistungsbereich infrage kommen können, um für die Betreuung ein Honorar generieren zu können.

Vor nahezu 70 Jahren wurden die ersten Herzschrittmacher implantiert. In der Folge kam es zu einer rasanten Entwicklung, allein in Deutschland werden pro Jahr ca. 75.000 Schrittmacher und etwa 25.000 Kardioverter implantiert, Tendenz steigend.* Während der EBM für Kardiologinnen und Kardiologen für die Betreuung und Funktionsanalyse von Schrittmachern und Kardiovertern eigenständige GOP vorhält, können Hausärztinnen und Hausärzte, die bei der Betreuung dieser Patientenklientel erbrachten Leistungen nur indirekt abrechnen, wenn die Vorgaben zur Berechnung von Positionen aus dem Hausarztkapitel erfüllt werden.

Chronikerpauschalen 03220 und 03221

Schrittmacherträger sind „Dauerpatienten“, auch in der Hausarztpraxis. Wenn Patientinnen und Patienten mit Schrittmachern nicht wegen anderer chronischer Erkrankungen, welche das Erfordernis einer Dauerbehandlung zur Berechnung der GOP 03220/03221 erfüllen, behandelt werden, ist eine identische Diagnose anzugeben im Zeitraum der letzten vier Quartale (das aktuell Quartal zählt mit). Bei Schrittmacherträgern mit Kardiovertern ist mittels einer entsprechenden Dokumentation klarzustellen, dass eine Dauerbetreuung vorliegt: Z95.0: Vorhandensein eines implantierten Herzschrittmachers oder eines implantierten Kardiodefibrillators. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) prüfen relativ engmaschig, ob in drei der letzten vier Quartale identische Diagnosen (ICD-10-Codes) angegeben wurden. Denn nur dann sind die GOP 03220 und 03221 berechnungsfähig.

Wichtig

  • Die Chronikerpauschalen 03220/03221 sind bei Schrittmacherpatientinnen und -patienten mit Kardiovertern in Dauerbehandlung berechnungsfähig.
  • Mindestens in drei der letzten vier Quartale – das aktuelle Quartal zählt mit – ICD-10-Code Z95.0 angeben, wenn keine andere chronische Erkrankung zur Berechnung der GOP 03220 und 03221 berechtigt.
  • Bei über 70-Jährigen prüfen, ob die Voraussetzungen zur Berechnung der Geriatriepauschalen 03360 und 03362 vorliegen.

Beispiel: Eine Herzschrittmacherimplantation erfolgte im 2. Quartal 2024, im 3. Quartal 2024 und im 1. Quartal 2025 war der Patient jeweils in der Praxis. Im 2. Quartal 2025 sind die GOP 03220 und 03221 berechnungsfähig, aber nur, wenn in jedem der Quartale der identische ICD-10-Code Z95.0 angegeben wurde – es sei denn, derselbe Patient war wegen einer anderen chronischen Erkrankung mit Berechtigung zur Berechnung der GOP 03220 und 03221 zuvor in Behandlung.

Geriatriepauschalen 03360 und 03362

Schrittmacherträger sind häufig älter als 70 Jahre und oft in ihrer Mobilität eingeschränkt oder haben einen Pflegegrad. Anfang 2017 wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umbenannt mit jetzt fünf Pflegegraden. Ausreichend für die Berechnung der GOP 03220 und 03221 ist bei über 70-Jährigen der Pflegegrad 1. Weiter ist bei Schrittmacherträgern über 70 darauf zu achten, ob eines der geriatrischen Syndrome (im EBM in der Präambel zu Kapitel 3.2.4 gelistet) vorliegt, die zur Abrechnung der GOP 03360 und 03362 berechtigen, sodass diese GOP dann berechnet werden können.

Erörterungen

Bei Schrittmacherpatienten sind auch Erörterungen je vollendete zehn Minuten nach GOP 03230 berechnungsfähig. Nicht nur für Erörterungen mit der Patientin oder dem Patienten selbst sondern auch, wenn die Erörterungen ausschließlich mit Bezugspersonen geführt werden. Hinweis: Bezugspersonen sind nicht nur Familienangehörige. Mit allen Personen aus dem sozialen Umfeld der Patientin oder des Patienten können die Erörterungen geführt und mit GOP 03230 abgerechnet werden.

—

* Zahlen von 2022, Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e. V. (DGTHG)