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Allgemein- & Innere Medizin, Geriatrie, Infektiologie, Medizin Allgemein- & Innere Medizin Allgemein- & Innere Medizin
Impfprävention

Impfungen gegen Gesundheitsrisiko im Alter

Über 25 Millionen Menschen in Deutschland sind 60 Jahre oder älter.1 Prävention vor tödlichen oder einschränkenden Erkrankungen im Alter, darunter auch die Impfprävention, sind für ältere Personen besonders wichtige Themen.


17.11.2023
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In den Herbst- und Wintermonaten rücken Impfungen gegen Influenzaviruserkrankungen und Impfungen gegen SARS-CoV-2 in den Fokus. Doch auch gegen andere Viruserkrankungen, wie Herpes zoster (HZ) oder das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV), ist eine Impfung für Ältere sinnvoll, insbesondere wenn diese mit der Influenza-Impfung koadministriert werden können. Wenn nicht koadministriert werden kann oder dies nicht gewollt ist, dann können im Rahmen der Grippe-/COVID-Impfsaison die Patientinnen und Patienten zu weiteren Impfungen informiert werden, sodass bei einem Folgetermin auch gezielt geimpft werden kann.

Herpes zoster – das ist eilig

Über 95 % der Personen ab 60 Jahren tragen den Erreger für HZ in sich.2 Die latente Varizella-Zoster-Infektion kann jederzeit reaktiviert werden und eine schmerzhafte Gürtelrose auslösen.2 Das Risiko dafür steigt mit zunehmendem Alter, unter anderem infolge der Immunoseneszenz an. Im Laufe des Lebens wird jede dritte Person an HZ erkranken.3 Der oft verzögerte Arztbesuch der Patientinnen und Patienten sowie die diffuse Symptomatik wie Fieber, Schmerzen und Unwohlsein erschweren im Anfangsstadium die HZ-Diagnose und den rechtzeitigen Start einer Therapie, der idealerweise innerhalb des Zeitfensters von 72 Stunden nach Auftreten der Hautveränderungen liegen sollte.

Ein rechtzeitiger Therapiebeginn ist so oft nicht möglich. Beginnt die Therapie verspätet, besteht ein erhöhtes Risiko für Folgeerkrankungen.4 Daher sollte auch bei HZ die Impfprävention gegenüber einer Therapie favorisiert werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle ab 60 Jahren eine Impfung mit dem Totimpfstoff, bei Grunderkrankungen gilt die Empfehlung bereits ab 50 Jahren.5 



HZ und PZN bergen Risiko für hohe Krankheitslast

Aktuelle Studien6,7 machen deutlich, dass fast 90 % der Erkrankten die Schmerzen bei HZ als klinisch signifikant benennen, über 60 % ordnen sie als stark ein. Bei einem Großteil zeigt sich zudem Allodynie. Die mediane Dauer der klinisch ­signifikanten Schmerzen beträgt geschätzt zwischen 17 und 30 Tagen. Über 70 % der HZ-Betroffenen sind auf eine Schmerztherapie angewiesen. Und bei bis zu 30 % der Erkrankten kommt es zu einer PZN.2 PZN-assoziierte Schmerzen werden als brennende oder stechende Dauerschmerzen ­sowie als attackierende, lanzinierende Schmerzattacken wahrgenommen.6 Auf der Schmerzskala nach McGill werden sie sogar deutlich intensiver als Rheuma- oder Arthrose­schmerzen be­schrieben.7,8

Die HZ- oder PZN-assoziierten Schmerzen können sich erheblich auf das Alltagsleben und die Lebensqualität auswirken und beeinflussen häufig auch den Schlaf negativ. Berichtet wird zudem von Angstzuständen, Frustration bis hin zu Depressionen sowie von Schwierigkeiten bei einfachen Tätigkeiten wie Anziehen, Duschen oder Essen. 

Zudem gibt es ein Risiko für weitere Komplikationen. Eine aktuelle Literaturrecherche hat die Daten zur Gefährdung durch Vaskulopathie zusammengetragen: Demnach berichten zehn Untersuchungen von einem größeren Risiko für Schlaganfälle in Verbindung mit einer HZ-Erkrankung. Vier Analysen berichten zudem von einem HZ-assoziierten erhöhten Risiko für Myokardinfarkte, vier Studien zeigen ein erhöhtes Risiko für transiente ischämische Attacken.4


3 Fragen zu Impfen/Medizin

an Dr. med. Markus Frühwein, MaHM. Facharzt für Allgemeinmedizin, Reise- und Tropenmedizin

Sind Herpes zoster (HZ) und Post-Zoster-Neuralgie (PZN) impfpräventabel?  

Bei der PZN handelt es sich um eine Komplikation bzw. Folgeerkrankung des HZ. Daher lässt sich eine PZN auch sicher verhindern, wenn man vor dem Zoster schützt. Die Impfung mit dem adjuvantierten Totimpfstoff schützt mit hoher Sicherheit vor der Erkrankung. Aber selbst bei Impfdurchbrüchen, also einer HZ-Erkrankung trotz vorangegangener Impfung, sind Komplikationen wie die PZN deutlich seltener als bei Ungeimpften. Damit ist der Schutz vor den Folgen eines HZ durch die Impfung sehr sicher.

Bietet sich die Information und Impfung jetzt in der Influenza-Impfzeit besonders an?

Jeder Kontakt mit Patientinnen und Patienten sollte genutzt werden, um den Impfpass zu kontrollieren und gegebenenfalls den Impfschutz zu ergänzen. Gerade in der Influenza-Impfzeit hat man den Impfpass bei der Grippeimpfung sowieso schon in der Hand und das Gespräch über die Influenzaimpfung eignet sich hervorragend, um über einen vollständigen, individuellen Impfschutz zu sprechen. 
Stichwort Ko-Administration: 

Bei wem, wann und wie?

Da sich die meisten Impfungen auch mit der Influenza koadministrieren lassen, z. B. auch die Impfung gegen HZ, kann der Termin auch gleich zur weiteren Vervollständigung des Impfschutzes genutzt werden. Eine besondere Patientengruppe gibt es in Hinblick auf die Koadministration nicht. Das kann eigentlich bei jedem umgesetzt werden und verringert den Aufwand für Arzt und Patient.

 


3 Fragen zu Impfen/Recht

an Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston Univ.)

Was ist bei der Impfaufklärung zu beachten? 

Die Aufklärung dient generell dazu, dem Patienten soweit über die medizinischen Umstände eines Eingriffs zu informieren, dass er auf fundierter Basis in diesen einwilligen kann. Daher ist die Aufklärung von jemandem durchzuführen, der sich mit dem Eingriff auskennt. Dies gilt auch bei Impfungen. Wie umfangreich eine Aufklärung sein muss, hängt von der Art des Eingriffs ab. Gerade bei Routineimpfungen kann die Aufklärung kürzer gehalten werden. Inhaltlich sollten die in § 7 Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Punkte angesprochen werden: Wogegen schützt die Impfung, welche Nebenwirkungen gibt es, wie lange wirkt die Impfung und was sollte man im Anschluss beachten. Die Aufklärung hat nach den gesetzlichen Vorgaben mündlich zu erfolgen, wobei sich der Arzt entsprechender Materialien bedienen darf. Alleine auf Broschüren sollte man sich nicht verlassen – denn der Arzt muss einen möglichen Aufklärungsfehler vertreten. Dass die Aufklärung erfolgt ist, sollte in der Patientenakte dokumentiert werden. Bei Kindern sind die Erziehungsberechtigten aufzuklären, bei Patienten unter Betreuung die Betreuer bzw. Bevollmächtigten.

Was ist die Folge eines Aufklärungsfehlers?

Ist die Aufklärung fehlerhaft, wird die Einwilligung des Patienten in die Impfung unwirksam. Dies führt aber nur dann zur Haftung des Arztes, wenn dem Patienten ein Schaden entsteht. Alleine die Impfung an sich ist nach der Rechtsprechung kein Schaden. Zudem kann der Arzt einwenden, dass der Patient bei korrekter Aufklärung in die Impfung eingewilligt hätte – weil es die vernünftige Entscheidung ist. Unberührt von einem möglichen Aufklärungsfehler bleiben die Ansprüche auf Absicherung durch das jeweilige Bundesland nach § 60 IfSG.

Wie können Fehler vermieden werden?

Wichtig ist, dass die Aufklärung dokumentiert wird – sei es mit einem Kürzel, sei es mit einem Textbaustein, sei es mit einem Verweis auf das QM-Handbuch der Praxis. Gerade bei Wiederholungsimpfungen kann die Aufklärung kürzer gehalten werden. Der Arzt sollte aber immer den Patienten fragen. Soweit die Impfung außerhalb der Empfehlungen der STIKO bzw. der Schutzimpfungs-Richtlinie des GBA erfolgt, sollten die Patienten gesondert darauf hingewiesen werden, dass es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, der Arzt die Impfung aber im jeweiligen Einzelfall für sinnvoll hält. In der Patientenakte sollte dieser Hinweis ebenfalls erfasst werden. Verweigert der Patient eine Impfung trotz des Rates seines Arztes, sollte diese Verweigerung ebenfalls dokumentiert werden.

Literatur

1 Bevölkerungspyramide auf destatis.de am 21. September 2023.
2 Wutzler et al. 2001; Vaccine 20: 121-124.
3 Hillebrand K; Journal of infection; 2015;70;178-186.
4 Yawn B et al. Risk of vasculopathy associated with HZ. Journal of Stroke 2023, Volume 32, Issue 2. 
5 Epid Bull 50/2018.
6 Meißner T. Postherpetische Neuralgie − Bei Zoster gleich mit der Schmerztherapie beginnen. Hautarzt 2016; 67 (8): 653−665.
7 Katz J et al. Measurement of pain. Surg Clin North Am 1999; 79: 231−252.
8 Matthews S et al. Analysis of Herpes Zoster Pain. Clinical Journal of Pain 2023.

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