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Anerkennungsgesetz

Kenntnisprüfung als „Regelfall“

Der Marburger Bund äußert Bedenken gegen den im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorgesehenen Systemwechsel bei der Anerkennung medizinischer Berufsqualifikationen aus Nicht-EU-Staaten.


16.09.2025
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Ein Vorrang der Kenntnisprüfung vor der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung widerspreche den Grundgedanken des Anerkennungsgesetzes, heißt es von dem Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Anstatt bereits erworbene berufliche Qualifikationen der Ärztinnen und Ärzte zu evaluieren und wertzuschätzen und nur dann eine Prüfung zu verlangen, wenn ein gleichwertiger Kenntnisstand der Ausbildung nicht nachgewiesen werden kann, solle die Kenntnisprüfung regelhaft abgenommen werden. Dies konterkariere das Bestreben, in Drittstaaten qualifizierte Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und zu binden. Der Verband appelliert an den Gesetzgeber, Rechtssicherheit herzustellen und praktikable, transparente und faire Anerkennungswege zu unterstützen.

Quelle: Marburger Bund

 
© wellphoto/Shutterstock


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