Unter 4.3.7 Absatz 2 der allgemeinen Bestimmungen des EBM ist definiert: „Operative Eingriffe setzen die Eröffnung von Haut und/oder Schleimhaut beziehungsweise eine primäre Wundversorgung voraus, soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht anders angegeben. Punktionen mit Nadeln, Kanülen und Biopsienadeln fallen nicht unter die Definition eines operativen Eingriffs.“
Im Umkehrschluss bedeutet das: Alle anderen Eröffnungen von Haut oder Schleimhaut sind operative Eingriffe gemäß 4.3.7 der allgemeinen Bestimmungen des EBM. Zur Berechnung kleiner operativer Eingriffe stehen allen Arztgruppen – auch Urologinnen und Urologen – die GOP 02300 bis 02302 zur Verfügung, Urologinnen und Urologen zusätzlich die GOP 26350 bis 26352. In den Leistungsbeschreibungen der GOP 02301 und 02302 sind eine ganze Reihe verschiedener kleiner Eingriffe gelistet, für die diese Positionen zu berechnen sind. Demgegenüber findet sich in den Leistungsbeschreibungen der GOP 02300 und 26350 als obligater Leistungsinhalt neben einer primären Wundversorgung (z. B. mit einem Pflaster oder einem einfachen Verband) die gleichlautende allgemeine Formulierung: „Operativer Eingriff mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten.“
GOP 02300 und 26350
Mit der Formulierung „bis zu fünf Minuten“ ist keine untere Zeitgrenze gesetzt, sodass auch sekundenschnelle Eingriffe mit der GOP 02300/26350 berechnet werden können. Eine Definition zum Umfang eines operativen Eingriffs mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten findet sich im EBM nicht. Damit sind alle Hauteröffnungen, ausgenommen Injektionen, Biopsien und Punktionen, mit diesen GOP berechnungsfähig. Beispiele: Stichinzision eines (kleinen) Hämatoms, Ritzen von Milien und so weiter. Abrechnungsbegrenzung: Die GOP 02300 und 26350 sind – außer bei der Entfernung von Zellnävi oder der Behandlung von mehreren offenen Wunden, dann bis zu fünfmal – nur einmal pro Tag bei derselben Patientin bzw. demselben Patienten berechnungsfähig.
Wichtig
- Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des EBM ist jede Eröffnung von Haut oder Schleimhaut bzw. eine primäre Wundversorgung eine Operation im Sinne des EBM.
- GOP 02300 und 26350: Beinhalten operative Eingriffe mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten. Keine Vorgaben, für welche unter Umständen sehr kurzen Eingriffe diese GOP berechnet werden können.
- GOP 02301, 02302, 26351 und 26352: Bei Berechnung dieser GOP ist die Erbringung mindestens einer der in den Leistungsbeschreibungen genannten Eingriffe zu dokumentieren.
GOP 02301 und 02302
In der Leistungsbeschreibung der 02301 sind acht verschiedene kleinchirurgische Eingriffe gelistet, bei der 02302 sieben, jeweils verbunden mit „und/oder“. Jede dieser GOP ist somit nur einmal berechnungsfähig, auch wenn mehrere der genannten Eingriffe in einer Sitzung erbracht werden.
Bei Abrechnungsprüfungen wurde häufiger festgestellt, dass bei Erbringung der GOP 02301 und 02302 keiner der in den Leistungslegenden genannten Eingriffe dokumentiert wurde. Folge: Streichung. Oder: Es wurden Eingriffe mit den GOP 02301 oder 02302 berechnet, deren Dokumentation nicht mit den diesen GOP zugeordneten Eingriffen übereinstimmte. Folge: Streichung.
GOP 26351 und 26352
Bei den GOP 26351 und 26352 finden sich dem Fachgebiet Urologie zuzuordnende Eingriffe:
- GOP 26351 Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis und
- GOP 26352 Meatusplastik.
- Die Entfernung von Geschwülsten an der Harnröhrenmündung kann entweder mit der GOP 02301(133 Punkte) oder der GOP 26351 (120 Punkte) abgerechnet werden.
Die Gründe für die unterschiedlichen Bewertungen lassen sich nur schwerlich ergründen.
Grundsatz: Bei der Abrechnung kleinchirurgischer Leistungen mit den
- GOP 02300,
- 02301,
- 02302,
- 26350,
- 26351 und
- 26352 ist der erbrachte Eingriff zu dokumentieren.
Bei Berechnung der GOP 02301, 02302, 26351 oder 26352 ist jeweils mindestens einer der in den Leistungslegenden gelisteten Eingriffe zu dokumentieren.