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vasomed 5/25

Langzeitantikoagulation nach venöser Thromboembolie

Eine venöse Thromboembolie wird mit Antikoagulanzien über drei bis sechs Monate behandelt. Das Ampelschema der AWMF-S2k-Leitlinie gibt erste Orientierung zu einer Langzeitantikoagulation. Für die individuelle Entscheidung sind transiente und persistierende Risikofaktoren zu bewerten.


26.09.2025
F. Langer
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Schlüsselwörter: Venöse Thrombo­embolie, Langzeitantikoagulation, Ampelschema



Einleitung

Die venöse Thromboembolie ist eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung, die einer antikoagulatorischen Therapie über drei bis sechs Monate bedarf. Für die Beantwortung der Frage, ob eine anschließende verlängerte Rezidivprophylaxe erforderlich ist, gibt das Ampelschema der aktualisierten AWMF-S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie erste Orientierung (1). Für den individuellen Entscheidungsprozess ist die Bewertung von transienten und persistierenden Risikofaktoren von zentraler Bedeutung. Besteht eine Indikation zur Langzeitantikoagulation, sollte diese nach Möglichkeit in niedriger Dosis erfolgen.

Die venöse Thromboembolie (VTE), ein Sammelbegriff für tiefe Venenthrombose (TVT) und Lungenembolie (LE), hat eine jährliche Inzidenz von 0,1–0,2 % in der Allgemeinbevölkerung. Standardtherapie der VTE ist die Antikoagulation mit einem direkten oralen Antikoagulans (DOAK) (Tab. 1). Es werden drei Phasen unterschieden:

  1. Initialtherapie (5–21 Tage)
  2. Erhaltungstherapie (mindestens 3–6 Monate)
  3. (Verlängerte) Sekundär- oder Rezidivprophylaxe (nach 6 Monaten, ggf. zeitlich unbefristet)

Die ersten beiden Phasen stellen die eigentliche Therapie einer akuten VTE dar. Die dritte Phase, die häufig einer Langzeitantikoagulation bedarf, ist Gegenstand dieses CME-Artikels.

Die Antikoagulationsampel

Die Klärung der Frage, ob nach einer akuten VTE eine Langzeitantikoagulation entbehrlich, sinnvoll oder erforderlich ist, setzt eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung voraus. Diese Abwägung ist in der Regel erst nach Abschluss der VTE-Therapie möglich. Denn erst zu diesem Zeitpunkt liegen Informationen zu allen Kriterien vor, die für eine individuelle Entscheidungsfindung erforderlich sind, einschließlich der persönlichen Präferenz des Patienten. Erste Orientierung für die Einschätzung des VTE-Rezidivrisikos und die Notwendigkeit einer verlängerten Rezidivprophylaxe gibt das Ampelschema der aktuellen AWMF-S2k-Leitlinie zur Diagnose und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie (Abb. 1) (1). Im Folgenden soll auf die verschiedenen Kriterien zur Entscheidungsfindung näher eingegangen werden.

Wirkstoff            Initialtherapie                                                                                      Erhaltungstherapie           Rezidivprophylaxe                              
Apixaban2 × 10 mg/Tag für 7 Tage2 × 5 mg/Tag2 × 2,5 mg/Tag
Rivaroxaban2 × 15 mg/Tag für 21 Tage1 × 20 mg/Tag1 × 20 mg/Tag oder 1 × 10 mg/Tag
Edoxabanparenterale Antikoagulation mit z. B. NMH oder FPX für ≥ 5 Tage1 × 60 mg/Tag1 × 60 mg/Tag
Dabigatranparenterale Antikoagulation mit z. B. NMH oder FPX für ≥ 5 Tage2 × 150 mg/Tag2 × 150 mg/Tag
Tab. 1: Standarddosierungen der direkten oralen Antikoagulanzien (DOAKs) zur Therapie und Rezidivprophylaxe der venösen Thromboembolie. 
Für die ggf. erforderliche Dosisanpassung, z. B. bei eingeschränkter Nierenfunktion, wird auf die jeweiligen Fachinformationen verwiesen.
NMH: niedermolekulares Heparin; FPX: Fondaparinux

Abschätzung des VTE-Rezidivrisikos

Klärung der Lokalisation

Wann ist welches Ereignis unter welchen Umständen aufgetreten? Diese Frage steht im Praxisalltag an erster Stelle. Die Klärung der Lokalisation einer VTE ist deshalb von zentraler Bedeutung, da sich hieraus wichtige Informationen über die Wahrscheinlichkeit und die Art eines thromboembolischen Rezidivereignisses ableiten lassen. Allgemein gilt, dass die distale TVT (Thrombose unterhalb der V. poplitea) ein geringeres Rezidivrisiko aufweist als die proximale TVT oder eine LE. Sollte nach isolierter TVT ein Rezidivereignis auftreten, ist in zwei Drittel der Fälle erneut mit einer TVT zu rechnen. Dagegen erleiden etwa 80 % der Betroffenen nach einer LE, mit oder ohne begleitende TVT, im Falle
eines Rezidivereignisses erneut eine LE, was erhebliche Konsequenzen bezüglich Morbidität und Mortalität haben würde (2, 3).

Bewertung von Risikofaktoren

Bezüglich der Umstände, unter denen es zu einer VTE kommt, werden transiente (oder reversible) von persistierenden (oder permanenten) sowie schwache von starken Risikofaktoren unterschieden.

Transiente (reversible) Risikofaktoren

Wenn die VTE mit einem starken Risikofaktor assoziiert gewesen ist, der zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung nicht mehr vorliegt, ist von einem geringen Rezidivrisiko auszugehen, sodass in der Regel keine Indikation zur Langzeitantikoagulation besteht (4). Typische Beispiele für transiente starke Risikofaktoren sind große orthopädische Eingriffe wie die elektive Hüft- oder Kniegelenkersatzchirurgie, Frakturen der unteren Extremität mit Operation und/oder Ruhigstellung sowie schwere systemische Infektionen mit prolongierter Bettlägerigkeit.

Mitunter kontrovers diskutiert wird die Einordnung des Östrogeneinflusses als thrombogener Risikofaktor, z. B. im Rahmen von Schwangerschaft/Wochenbett, Kontrazeption oder Hormonersatztherapie. Nach dem Ampelschema handelt es sich um einen eher schwachen transienten Risikofaktor. Allerdings zeigen zahlreiche Studien, dass bei den betroffenen Frauen das VTE-Rezidivrisiko nach Abklingen der Östrogenwirkung sehr niedrig ist, was eher für einen starken thrombogenen Effekt auf das Hämostasesystem spricht (5). Häufig wird der zeitliche Zusammenhang zwischen dem (Wieder-)Beginn einer kombinierten hormonellen Kontrazeption (KHK) und dem Auftreten einer VTE in der Beurteilung berücksichtigt. Es ist bekannt, dass das VTE-Risiko in den ersten sechs bis zwölf Monaten nach (Wieder-)Beginn einer KHK besonders hoch ist, sodass in diesem Zeitraum die Bewertung des Östrogeneinflusses als starker thrombogener Risikofaktor plausibel ist. Zwar bleibt das VTE-Risiko unter KHK auch anschließend statistisch signifikant erhöht; die Bedeutung des Östrogeneinflusses wird aber als weniger relevant erachtet, je größer der Zeitabstand zwischen (Wieder-)Beginn der KHK und dem Auftreten einer VTE ist. Zudem existieren zwischen den verschiedenen Kombinationspräparaten in Abhängigkeit von der Östrogendosis unter der Art des Gestagens Unterschiede bezüglich des VTE-Risikos (6). Allgemein gilt eine Hormonersatztherapie, die mit einem transdermal verabreichten natürlichen Östrogen und einem oralen Gestagen durchgeführt wird, nicht als relevanter VTE-Risikofaktor. Hieraus folgt, dass bei der Bewertung von Hormonpräparaten eine differenzierte Betrachtungsweise geboten ist.

Nach Ansicht des Autors ist es im Praxisalltag für die meisten Fälle zulässig, die Schwangerschaft und das Wochenbett sowie eine östrogenhaltige hormonelle Kontrazeption unabhängig von der Zusammensetzung und der Anwendungsdauer als relevante (starke) VTE-Risikofaktoren zu bewerten, nicht jedoch eine rein gestagenhaltige Kontrazeption, ggf. mit Ausnahme der Dreimonatsspritze (Medroxyprogesteronacetat), und die zuvor genannte Hormonersatztherapie mit einem transdermal verabreichten Östrogen. Wichtig ist, dass eine KHK etwa sechs Wochen vor geplanter Beendigung der oralen Antikoagulation (OAK) abgesetzt wird, damit der thrombogene Östrogeneinfluss auf das Hämostasesystem vollständig abklingen kann. In dieser Situation ist bei den betroffenen Frauen insbesondere dann mit einem sehr niedrigen VTE-Rezidivrisiko zu rechnen, wenn die D-Dimere auch nach Beendigung der OAK im Referenzbereich liegen (7).

Als typische transiente schwache Risikofaktoren gelten längere Reisen, insbesondere Flugreisen, von > 6–8 Stunden Dauer, kleinere operative Eingriffe, Verletzungen der unteren Extremität ohne Fraktur wie eine Sprunggelenksdistorsion oder grippale Infekte mit relativer Immobilität. Auch aktive Immunisierungen wie die SARS-CoV-2-Schutzimpfung können als transiente Risikofaktoren bewertet werden, wenn sie mit einer symptomatischen Allgemeinreaktion als Ausdruck einer systemischen Inflammation einhergehen.

Im Rahmen der Entscheidungsfindung bezüglich einer verlängerten Rezidivprophylaxe ist zu berücksichtigen, dass Betroffene mitunter versuchen, das Auftreten einer VTE retrospektiv zu erklären, indem sie verschiedene äußere Umstände aufführen, die als plausible (Mit-)Ursachen angesehen werden können. Hierzu zählen z. B. die Tätigkeit im Homeoffice mit mangelhafter Bewegung, das längere Sitzen mit übereinandergeschlagenen Beinen, die unzureichende Flüssigkeitszufuhr bei heißen Temperaturen oder das Tragen von zu engen Strümpfen oder Hosen mit Kompression der Kniekehle. Naturgemäß sind die Übergänge zwischen einer spontanen VTE und einer durch äußere Umstände provozierten VTE fließend, zumal mehrere transiente schwache Risikofaktoren gleichzeitig vorgelegen haben können. Insbesondere in dieser Situation sollten im Rahmen eines gemeinsamen Entscheidungsprozesses die ärztliche Erfahrung und die persönliche Einschätzung der Betroffenen in eine für beide Seiten tragbare Therapieempfehlung überführt werden (8).

Persistierende (permanente) Risikofaktoren

Für die Beurteilung von persistierenden (oder permanenten) Risikofaktoren spielt die Thrombophilie eine Rolle. Es werden angeborene und erworbene Thrombophilien unterschieden. Die klassische angeborene Thrombophilie umfasst den Mangel an Inhibitoren (Antithrombin, Protein C, Protein S) sowie die Genmutationen Faktor-V-Leiden (FVL) und Prothrombin (PT) G20210A. Das thrombotische (oder vaskuläre) Antiphospholipidsyndrom (APS) ist die wichtigste erworbene Thrombophilie. Für die erste Einschätzung im Praxisalltag ist die Einteilung in milde und schwere Thrombophilien zwar hilfreich (Tab. 2); diese sollte aber nicht als starre Kategorisierung verstanden werden, aus der sich unmittelbare therapeutische Konsequenzen ableiten lassen. Einerseits sind einige angeborene Thrombophilien so selten, dass eine valide Abschätzung des mit der Veränderung assoziierten VTE-Risikos nicht möglich ist; andererseits finden sich auch innerhalb einer Kategorie durchaus unterschiedliche Risikokonstellationen. So spielt beim genetisch bedingten Inhibitorenmangel die Restaktivität des jeweiligen Inhibitors im Plasma eine wichtige Rolle, während beim APS das Antikörperprofil von Bedeutung ist.

Ob und wann eine Thrombophiliediagnostik im Rahmen der individuellen Entscheidungsfindung sinnvoll ist, wird kon­trovers diskutiert. Allgemein akzeptiert ist, dass die Ergebnisse einer Thrombophiliediagnostik Konsequenzen für das Therapiemanagement haben sollten. Gegenüber der früheren Version aus dem Jahr 2015 wurde die Bedeutung einer Thrombophilie für die individuelle Entscheidungsfindung bezüglich der Notwendigkeit einer verlängerten Rezidivprophylaxe in der aktuellen AWMF-S2k-Leitlinie eher aufgewertet (1, 9). In den meisten Fällen wird die Thrombo­philiediagnostik drei bis sechs Monate nach der akuten VTE durchgeführt, wenn ein Pausieren der DOAK-Einnahme über 24–48 Stunden vor der Blutentnahme vertretbar ist. In dieser Situation können nicht nur falsch normale oder falsch pathologische Befunde der funktionellen Gerinnungsdiagnostik vermieden, sondern auch die D-Dimere im Plasma in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Denn ein Anstieg der D-Dimere auf supranormale Werte nach Pausieren oder Absetzen der Antikoagulation gilt als prädiktiver Biomarker für ein VTE-Rezidiv (7, 10).

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem relativen Risiko für das Erstauftreten einer VTE und dem relativen Risiko für ein VTE-Rezidiv. Letzteres ist zwar für fast alle Thrombophilien numerisch niedriger (Tab. 2); für die individuelle Therapieentscheidung ist aber das absolute Risiko von Bedeutung. Dieses wiederum hängt maßgeblich vom Basisrisiko ab, welches nach einem VTE-Erstereignis um den Faktor 20–50 ansteigt (11). Somit ist bei einem durchschnittlichen VTE-Rezidivrisiko von 3–8 % pro Jahr bereits eine relative Risikoerhöhung um den Faktor 1,5 potenziell relevant. Obwohl für die Blutgruppen A, B und AB umfangreiche Evidenz für ein gesteigertes VTE-Rezidivrisiko im Vergleich zur Blutgruppe 0 vorliegt, hat sich dieser relativ einfach zu bestimmende Parameter nach persönlicher Einschätzung des Autors noch nicht breit im Praxisalltag etabliert.

Chronisch-entzündliche Erkrankungen wie die rheumatoide Arthritis, der Morbus Crohn oder die Colitis ulcerosa gelten als typische persistierende schwache Risikofaktoren. Persistierende starke Risikofaktoren sind z.B. die aktive Krebserkrankung, das thrombotische Antiphospholipidsyndrom (APS) und die schwere hereditäre Thrombophilie. Auch in Fällen von rezidivierenden VTEs, die ohne einen definierbaren externen Risikofaktor aufgetreten sind, muss trotz unauffälliger Thrombophiliediagnostik von einem hohen intrinsischen Thromboserisiko ausgegangen werden (1).

Individuelle Therapieentscheidung

Wenn Zeitpunkt, Lokalisation und Umstände einer stattgehabten VTE bestimmt sind, müssen nach drei bis sechs Monaten Therapie die folgenden Fragen geklärt werden:

  • Kann die OAK beendet werden oder besteht eine Indikation zur verlängerten Rezidivprophylaxe?
  • Wenn eine Langzeitantikoagulation indiziert ist, auf welche Art, in welcher Intensität und wie lange soll diese erfolgen?

Antikoagulation fortführen oder nicht?

Der Nutzen der Antikoagulationsampel besteht vor allem darin, diejenigen Fälle zu identifizieren, in denen eine klare Entscheidung getroffen werden kann. Hierzu zählen die grüne (zeitlich befristete Antikoagulation) und die rote Kategorie (unbefristete Antikoagulation) (Abb. 1). Mitunter schwierig ist die individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung in der gelben und orangenen Kategorie sowie insbesondere in Fällen einer spontanen Erst-VTE, die ohne einen identifizierbaren Risikofaktor/Trigger aufgetreten ist. In dieser Situation sprechen die folgenden Faktoren für eine Fortsetzung der Antikoagulation:

  • männliches Geschlecht
  • junges Manifestationsalter (Auftreten der VTE vor dem 50. Lebensjahr)
  • milde Thrombophilie
  • positive Familienanamnese
  • hohe Restthrombuslast
  • erhöhte D-Dimere nach Beendigung der Antikoagulation
  • gute Toleranz der bisherigen Antikoagulation
  • persönliche Präferenz der Betroffenen

Basierend auf diesen und anderen Kriterien wurden verschiedene Scoring-Systeme (z. B. DASH) entwickelt, mit denen sich das jährliche VTE-Rezidivrisiko nach einer drei- bis sechsmonatigen Therapie berechnen lässt (12, 13). Liegt das geschätzte jährliche VTE-Rezidivrisiko bei > 3–4 %, sollte eine Langzeitantikoagulation erwogen werden. Wichtig ist der Hinweis darauf, dass normwertige D-Dimere bei Männern mit spontaner VTE sehr wahrscheinlich kein ausreichend niedriges Rezidivrisiko anzeigen.

Thrombophilie                                                                         relatives Risiko                                                                                 
 Erst-VTE                  Rezidiv-VTE (ohne AK)
schwere Thrombophilie (hohes Risiko)
Antiphospholipidsyndrom5–331,8–4,5
Antithrombin-Mangel4–502,5 (?)
Protein-C-Mangel152,5 (?)
Protein-S-Mangel5–102,5 (?)
FVL-Mutation, homozygot40–80(?)
PT-Mutation G20210A, homozygot20–30(?)
milde Thrombophilie (niedriges Risiko)
FVL-Mutation, heterozygot5–71,5
PT-Mutation G20210A, heterozygot3–41,5
persistierende Faktor-VIII-Erhöhung51,5 (?)
Blutgruppe A, B oder AB („nicht-0“)22
Tab. 2: Relative Risiken für Erst-VTE und Rezidiv-VTE ohne Antikoagulation (AK) für verschiedene angeborene und erworbene Thrombophilien (mod. n. Linnemann et al. (1)).
FVL: Faktor-V-Leiden; PT: Prothrombin; VTE: venöse Thromboembolie.

Welche Art und welche Dosierung?

Liegen Hinweise für eine chronische thromboembolische pulmonale Hypertonie (CTEPH) als Folgekomplikation einer LE vor, ist in jedem Fall eine Fortführung der Antikoagulation in Therapiedosis indiziert. In den anderen Fällen sollte für die verlängerte Rezidivprophylaxe nach Möglichkeit eine niedrigdosierte OAK zur Anwendung kommen. Zugelassene Optionen sind Apixaban 2 × 2,5 mg/Tag oder Rivaroxaban 1 × 10 mg/Tag (14, 15). Während die Dosisreduktion für Apixaban gemäß Fachinformation empfohlen wird, steht für Rivaroxaban > 6 Monate nach dem Akutereignis auch die Therapiedosis von 1 × 20 mg/Tag zur Langzeitantikoagulation zur Verfügung (16). Für Edoxaban und Dabigatran liegen dagegen keine Daten für eine niedrigdo­sierte VTE-Rezidivprophylaxe außerhalb der üblichen Dosisreduktionskriterien vor. Auch für Vitamin-K-Antagonisten (VKA) ist die Langzeitantikoagulation mit einem niedrigeren Zielbereich der international normierten Ratio (INR) von z. B. 1,5–2,0 nicht etabliert. Zwar zeigt Acetylsalicylsäure (ASS) gegenüber Placebo eine gewisse Wirksamkeit in der Verhinderung von VTE-Rezidiven; diese Wirksamkeit ist aber deutlich geringer als diejenige der OAK (30–35 % vs. 80–90 % Risikoreduktion) (17). Zudem sind insbesondere gegenüber der niedrigdosierten Rezidivprophylaxe mit Apixaban oder Rivaroxaban keine Sicherheitsvorteile durch die ASS-Einnahme zu erwarten.

In die placebokontrollierten Studien der DOAKs zur verlängerten VTE-Rezidivprophylaxe wurden Patienten eingeschlossen, bei denen basierend auf dem damaligen Kenntnisstand die Beendigung und Fortführung der Antikoagulation gleichwertige Optionen darstellten. Hieraus folgt, dass die Studienergebnisse nur eingeschränkt auf Fälle mit persistierenden starken Risikofaktoren oder bereits (mehrfach) rezidivierter VTE übertragen werden können. Dies gilt insbesondere für die niedrigdosierte Rezidivprophylaxe mit Apixaban oder Rivaroxaban. Aus diesem Grund empfiehlt die Antikoagulationsampel für Betroffene der roten Kategorie eine Fortführung der Antikoagulation in Therapiedosis (Abb. 1) (1).

Welche Dauer?

Die optimale Dauer der verlängerten Rezidivprophylaxe ist nicht geklärt. Wenn die Antikoagulation nach sechs Monaten beendet wird, ist das VTE-Rezidivrisiko über die ersten ein bis zwei Jahre am höchsten, während die kumulative Ereigniskurve anschließend abflacht (18, 19). Es stellt sich daher die Frage, ob eine prolongierte Antikoagulation über z. B. 24 Monate (anstelle von sechs Monaten) Vorteile bezüglich des langfristigen VTE-Rezidivrisikos bietet. Allerdings weisen Studiendaten darauf hin, dass bei stattgehabter spontaner LE auch nach Absetzen einer insgesamt zweijährigen Therapie das VTE-Rezidivrisiko im Sinne eines Catch-up-Phänomens signifikant ansteigt (2). Somit verschiebt die zwar prolongierte, aber zeitlich weiterhin begrenzte Antikoagulation sehr wahrscheinlich das individuelle VTE-Rezidivrisiko nur nach hinten, ohne dass die Patienten nach Beendigung der Antikoagulation langfristig von dieser Strategie profitieren. Da es sich bei der verlängerten Antikoagulation über drei bis sechs Monate hinaus um eine klassische Rezidivprophylaxe handelt, ist diese Maßnahme sehr wahrscheinlich nur so lange wirksam, wie sie zur Anwendung kommt. Auch beim nichtvalvulären Vorhof­flimmern (nvVHF) wurden die DOAK-Studien zur (Rezidiv-)Prophylaxe von ischämischen Schlaganfällen und systemischen Embolien zeitlich begrenzt, in der Regel über zwei Jahre, durchgeführt (20, 21). Trotzdem ergibt sich bei entsprechendem Risikoprofil eine Indikation zur Langzeitantikoagulation. Der Begriff lebenslange Antikoagulation sollte nach Ansicht des Autors jedoch vermieden werden, da nach stattgehabter VTE in jedem Fall eine regelmäßige, z. B. jährliche Re-Evaluation indiziert ist, zumal sich das individuelle Risikoprofil der Betroffenen verändern kann (1).

Abschätzung des Blutungsrisikos

Im Gegensatz zur Antikoagulation beim nvVHF (HAS-BLED-Score) hat es für die Antikoagulation bei VTE über lange Zeit keine validierten Risiko-Scores für die Abschätzung des Blutungsrisikos gegeben. Der RIETE- und der VTE-BLEED-Score sind hierfür am ehesten geeignet (22). Allerdings basieren diese Scores vorrangig auf Daten zur VTE-Therapie und weniger auf Daten zur verlängerten (niedrigdosierten) Rezidivprophylaxe. Zudem hatte in den Entwicklungskohorten ein erheblicher Anteil der Patienten VKAs erhalten, die gegenüber DOAKs mit einem gesteigerten Blutungsrisiko assoziiert sind. Risikofaktoren, die sowohl für den RIETE- als auch für den VTE-BLEED-Score relevant sind, umfassen:

  • fortgeschrittenes Lebensalter (≥ 60–75 Jahre)
  • (kürzlich) stattgehabte Blutungs­komplikation
  • aktive Krebserkrankung
  • eingeschränkte Nierenfunktion
  • Anämie

Wie Scoring-Systeme zur Abschätzung des Blutungsrisikos in die individuelle Therapieentscheidung zur Langzeitantikoagulation einzubeziehen sind, ist gegenwärtig unklar (1). Insbesondere bei Frauen im gebärfähigen Alter sollte jedoch unbedingt das Risiko einer Hypermenorrhoe unter fortgeführter (volldosierter) Antikoagulation berücksichtigt werden, sodass bei klarer Indikation zur verlängerten Rezidiv­prophylaxe entsprechende (hormonelle) Maßnahmen zu ergreifen sind.

Besondere klinische Situationen

Aktive Krebserkrankung

Die aktive Krebserkrankung gilt als persistierender starker Risikofaktor. Die Krite­rien, die ein Tumorleiden als aktiv definieren, sind nicht eindeutig geklärt. Für den Praxis­alltag sind vor allem messbare Tumorläsionen und/oder eine laufende spezifische Krebstherapie von Bedeutung. Basierend auf zahlreichen randomisierten kontrollierten Studien sollte eine krebsassoziierte VTE (cancer-associated thromboembolism, CAT) über mindestens drei bis sechs Monate mit einem direkten oralen Faktor-Xa-Inhibitor oder mit niedermolekularem Heparin (NMH) behandelt werden. Bei persistierender aktiver Krebserkrankung wird allgemein eine verlängerte Antikoagulation empfohlen, die gemäß der Antikoagulationsampel vorrangig mit einer Therapiedosis erfolgen sollte (Abb. 1). Die kürzlich publizierte API-CAT-Studie liefert diesbezüglich wichtige neue Erkenntnisse (23). Insgesamt 1.766 Patienten mit stattgehabter CAT und aktiver Krebserkrankung erhielten nach mindestens sechsmonatiger Therapie entweder volldosiertes Apixaban (2 × 5 mg/Tag) oder niedrigdosiertes Apixaban (2 × 2,5 mg/Tag) über weitere zwölf Monate. Bezüglich der Wirksamkeit war die niedrige Dosis der vollen Dosis nicht unterlagen: VTE-Rezidive traten bei 2,1 % und 2,8 % der Teilnehmenden auf, entsprechend einer adjustieren Subhazard Ratio (sHR) von 0,76 (95 %-Konfidenzintervall [KI]: 0,41–1,41; P = 0,001 für Nichtunterlegenheit). Klinisch relevante Blutungen waren dagegen mit 12,1 % vs. 15,6 % signifikant seltener unter niedrigdosiertem Apixaban, entsprechend einer adjustieren sHR von 0,75 (95 %-KI: 0,58–0,97; P = 0,03 für Überlegenheit). Diese Daten legen nahe, dass die nach Fachinformation empfoh­lene Reduktion der Apixaban-Dosis auf 2 × 2,5 mg/Tag auch bei den meisten CAT-Patienten mit Indikation zur verlängerten Rezidivprophylaxe wirksam und sicher umgesetzt werden kann.

Antiphospholipidsyndrom

Nach den im Jahr 2006 überarbeiteten Sapporo-Kriterien ist das thrombotische APS durch stattgehabte venöse, arterielle oder mikrovaskuläre Thrombosen und den persistierenden Nachweis von Antiphospholipidantikörpern klassifiziert (24). Zu Letzteren zählen das Lupusantikoagulans (LA) sowie erhöhte IgG- und IgM-Antikörper gegen Kardiolipin oder Beta-2-Glykoprotein-I. Das thrombotische APS gilt zwar allgemein als schwere Thrombophilie; das klinische Erscheinungsbild sowie die Laborbefunde sind aber in höchstem Maße heterogen (25). Wenn in der Vorgeschichte ausschließlich venöse Ereignisse aufgetreten sind und bezüglich der Antiphospholipidantikörper keine Hochrisikokonstellation vorliegt (d. h. kein Nachweis eines LA), stellt die Antikoagulation mit einem DOAK eine akzeptierte Therapieoption dar (1). In allen anderen Fällen werden weiterhin VKAs empfohlen. Ob bei Betroffenen mit thrombotischem APS die verlängerte VTE-Rezidivprophylaxe auch mit einem niedrigdosierten DOAK erfolgen kann, ist unklar. Die Antikoagulationsampel empfiehlt in dieser Situation eine fortgeführte Antikoagulation in Therapiedosis (Abb. 1). Nach Ansicht des Autors müssen in dieser Situation alle anderen transienten oder reversiblen Risiko­faktoren wie z. B. längere Reisen, Infekte oder östrogenhaltige Kontrazeptiva in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Wenn diese zusätzlichen Risikofaktoren zum Zeitpunkt der verlängerten Rezidiv­prophylaxe nicht mehr vorliegen, stellt die niedrigdosierte Antikoagulation mit einem DOAK bei entsprechendem Antikörperprofil eine vertretbare Option dar.

Fazit

Die Indikation zur Langzeitantikoagulation sollte drei bis sechs Monate nach dem Auftreten einer VTE geprüft werden. Wenn basierend auf der Antikoagulationsampel keine klare Entscheidung getroffen werden kann, ist eine besonders sorgfältige Risko-Nutzen-Abwägung erforderlich. Nach Möglichkeit sollte zur verlängerten Rezidivprophylaxe eine niedrigdosierte OAK zur Anwendung kommen.

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Korrespondenzadresse

Prof. Dr. med Florian Langer

Zentrum für Onkologie
II. Medizinische Klinik und Poliklinik
Bereich Hämostaseologie (Gerinnungsambulanz und Hämophiliezentrum)

Universitätsklinikum Eppendorf
Martinistr. 52, 20246 Hamburg

langer(at)uke.de 

Interessenkonflikte

Finanzielle Interessen: Der Autor hat von den folgenden Firmen persönliche Honorare für Referenten- und/oder Beratertätigkeit erhalten: Bayer, Boehringer-Ingelheim, Bristol-Myers Squibb, Daiichi Sankyo, LEO Pharma, Pfizer, Sanofi und Viatris.

Nicht-finanzielle Interessen: Der Autor ist Mitglied der folgenden Fachgesellschaften/Berufsverbände: GTH e. V., BDDH e. V., DGHO und ISTH. Schriftführer der GTH e. V.