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DGIM 2026

Lungenkrebsscreening seit April 2026: Frühe Diagnose erhöht Überlebenschancen

Das Lungenkrebsscreening per Niedrigdosis-CT ermöglicht Risikogruppen eine frühere Diagnose und verbessert die Therapiechancen. Auf dem 132. DGIM-Kongress wurde die neue Kassenleistung eingeordnet – mit konkreten Auswirkungen auf Abläufe in den Praxen.


23.04.2026
J. Gutmann
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Seit dem 1. April 2026 steht erstmals ein bundesweites, strukturiertes Lungenkrebsscreening mittels Niedrigdosis-Computertomographie (Low-Dose-CT, LDCT) zur Verfügung. Es richtet sich gezielt an Hochrisikopersonen, zu welchen Raucher und Raucherinnen zählen. Eingeordnet wird die Neuerung unter anderem auf der Vorab-Pressekonferenz anlässlich des 132. DGIM-Kongresses. Professor Tim O. Hirche, Direktor der Klinik für Pneumologie an den HELIOS Dr. Horst Schmidt Kliniken in Wiesbaden beschreibt es wie folgt: “Erstmals wird damit in Deutschland ein strukturiertes Früherkennungsprogramm für eine Hochrisikogruppe (Raucher) etabliert, welches auf einer soliden wissenschaftlichen Evidenz basiert und das Potenzial hat, die Mortalität des Lungenkrebses deutlich zu senken”. 

Lungenkrebsscreening als Kassenleistung

Das Screening kann seit 1. April als neue Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen und dafür die bereits bestehende Krebsfrüherkennungs-Richtlinie angepasst. Die Untersuchung kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.

Die Relevanz ist gegeben: Lungenkrebs ist die häufigste krebsbedingte Todesursache weltweit und in Deutschland. Jährlich erkranken rund 58.000 Menschen, etwa 45.000 sterben an den Folgen. Trotz Fortschritten in Chirurgie, Strahlentherapie und Systemtherapie bleibt die Überlebensrate insgesamt schlecht. Die ungünstige Prognose ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Diagnose überwiegend erst in fortgeschrittenen Stadien (III/IV) erfolgt. Dann, wenn kurative Therapieansätze häufig nicht mehr möglich sind. 

“Wenn man es schafft, eine frühe Diagnose zu stellen, dann ist eine Heilung sogar im Regelfall möglich. Das kommt eigentlich aber nur dann in Frage, wenn der Patient zufällig diagnostiziert wird, weil er ja keine Symptome hat. Also wenn er wegen anderen Gründen eine Untersuchung hat und dann findet man ein Frühstadium, dann kann man das heutzutage wunderbar – auch minimalinvasiv – chirurgisch entfernen. (…) Das heißt, es ist gar keine Frage, dass die moderne Medizin aufgerufen ist, hier die Diagnose früher zu stellen. Und wenn Sie bei jemandem, der keine Symptome hat, eine frühe Diagnose stellen wollen und das systematisch machen wollen, brauchen Sie ein Screening.”

Prof. Tim Hirche

Krebsfrüherkennung durch Lungenkrebsscreening ermöglicht frühzeitige Therapie

Mehrere groß angelegte randomisierte Studien zeigen, dass ein jährliches LDCT-Screening bei Hochrisikopersonen die lungenkrebsspezifische Mortalität signifikant senkt. Der zentrale Grund hierfür: Während symptomatisch entdeckte Tumoren überwiegend in fortgeschrittenen Stadien diagnostiziert werden, identifiziert das Screening primär Frühstadien (Stadium I), in denen eine kurative Therapie – häufig chirurgisch – realistisch ist.

Zielgruppe klar definiert – Ärzte und Ärztinnen mit Schlüsselrolle

Früherkennung von Lungenkarzinomen durch Lungenkrebsscreenings beeinflusst den Krankheitsverlauf direkt. Sie schafft die Voraussetzung für kurative Ansätze. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ergibt sich hier eine zentrale Gatekeeper-Funktion: Sie identifizieren geeignete Patientinnen und Patienten und klären über Nutzen und Risiken des Lungenkrebsscreenings auf. Sie motivieren zudem zur Teilnahme, integrieren das Screening in bestehende Präventionskonzepte einschließlich strukturierter Tabakentwöhnung und überweisen an entsprechende CT-Zentren. 

“Ein starker Raucher hat ein bis zu 30-fach erhöhtes Risiko für Lungenkrebs und Patienten, die Lungenkrebs haben, sind zu über 90 Prozent Raucher. Da kann man sehr viel Erfolg erwarten, wenn das Screening etabliert ist.”

Prof. Tim Hirche 

Das Screening adressiert gezielt Risikopatienten, die in der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) definiert werden:

  • Raucherinnen und Raucher sowie Ex-Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren
  • Bei relevanter Rauchhistorie von mindestens 15 Packungsjahren, was dem Konsum von einer Packung (ca. 20 Zigaretten) pro Tag über 15 Jahren entspricht

In Deutschland umfasst diese Gruppe etwa 3 bis 5 Millionen Anspruchsberechtigte.

Lungenkrebsscreening: Geringes Risiko, hohe diagnostische Präzision

Ein wesentlicher Aspekt für die Patientenakzeptanz ist das günstige Nutzen-Risiko-Profil des LDCT-Screenings. Moderne CT-Protokolle ermöglichen eine deutlich reduzierte Strahlenexposition bei gleichzeitig hoher Sensitivität für kleine pulmonale Rundherde. KI-gestützte Auswertungssysteme erhöhen zusätzlich die diagnostische Sicherheit. Sie helfen, falsch-positive Befunde zu reduzieren sowie unnötige invasive Folgeeingriffe zu reduzieren. Auch die Abklärung auffälliger Befunde hat sich verbessert. Robotisch assistierte Navigationsbronchoskopie ermöglicht heute etwa die gezielte Biopsie peripherer Läsionen unter 10 mm bei geringen Komplikationsraten.

Fazit

Das LDCT-basierte Lungenkrebsscreening stärkt die Früherkennung von Lungenkrebs entscheidend: Es bringt Diagnosen in ein heilbares Stadium. Für die Praxis bedeutet das: aktiv identifizieren, gezielt aufklären, konsequent begleiten. So lässt sich die Prognose vieler Patientinnen und Patienten nachhaltig verbessern, bei gleichzeitig hoher diagnostischer Sicherheit und geringem Risiko für die Untersuchten.



Neue Fortbildung zum Lungenkrebsscreening für Hausärzte und -ärztinnen

Hausärzte fungieren als erster Kontaktpunkt und steuern den Zugang zum Screening, inklusive Überweisung zur CT-Diagnostik. Die Erstberatung zum Lungenkrebsscreening ist allerdings verpflichtend geregelt. Nur qualifizierte Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung durchführen. In der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung geht unter anderem hervor, dass die Person, die die zu untersuchende Person über das Lungenkrebsscreening informiert und einen Bericht erstellt, “im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt oder durch Fortbildung Wissen im Bereich der Lungenkrebsfrüherkennung erworben hat”.

Einstündiger E-Learning-Kurs berechtigt zur Beratungsleistung

Mit einer Fortbildung erwerben Zuweiserinnen und Zuweiser das notwendige Wissen, um Risikopatienten regelkonform in das Früherkennungsprogramm entsprechend den Anforderungen nach §6 LuKrFrühErkV einzuweisen. Wie aus einer DGP-Pressemitteilung hervorgeht, gibt es ein entsprechendes Angebot unter anderem als einstündigen E-Learning-Kurs. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ärzteverlag und der Bundesärztekammer (BÄK) von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) zum offiziellen Start des Lungenkrebsscreenings entwickelt. Nach Abschluss des Kurses sind die teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen berechtigt, die Beratungsleistung zum Lungenkrebs-Screening in der eigenen Praxis durchzuführen – und zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.

Das E-Learning des Deutschen Ärzteverlages ist mit 2 CME-Punkten von der Ärztekammer Nordrhein offiziell zertifiziert und entspricht den Inhalten des §43 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL für die Qualifikation der teilnehmenden Ärzte als Erstberater, heißt es vonseiten der DGP. 

Die Lungenkrebsscreening-Zertifizierung im Überblick

  • Inhalte:
    • Identifikation geeigneter Risikopatienten
    • Nutzen-Risiko-Aufklärung und Ablauf des Screenings
    • Gesprächsführung inkl. Muster-Patientengespräche
    • Tabakentwöhnung (Kurzintervention)
    • Vorgaben gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
  • Nutzen für Ärztinnen und Ärzte:
    • Berechtigung, die Erstberatung durchzuführen und mit der GKV abzurechnen
    • Rechtssichere Qualifikation gemäß §43 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
    • Eintrag als zertifizierter Erstberater (z. B. DGP-Liste) und bessere Sichtbarkeit für Patientinnen und Patienten
    • Stärkung der eigenen Rolle in der Prävention und im strukturierten Screeningprozess




Autorin
Juliane Gutmann
Online-Redakteurin
WPV. Wirtschafts- und Praxisverlag GmbH