Die Empfehlung, die Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, (MGV) zu überführen stammt vom Bewertungsausschuss. Über die Umsetzung entscheiden regional die Kassenärztlichen Vereinigungen. Zu den Leistungsbereichen gehören u. a. die interstitielle Glukosemessung nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 13360 und Besuche für probatorische Sitzungen im Krankenhaus. Für die interstitielle Glukosemessung nach der GOP 04590 empfiehlt der Bewertungsausschuss eine Überführung in die Kinderarzt-MGV. Für die interstitielle Glukosemessung nach der GOP 03355 und auch für die hausärztlich durchgeführten Besuche für probatorische Sitzungen im Krankenhaus nach den gekennzeichneten GOP 01410K und 01413K empfiehlt der Bewertungsausschuss eine Überführung in die Hausarzt-MGV. Weitere Empfehlungen gibt es für die orale Hyposensibilisierungsbehandlung Palforzia, die Untersuchung auf Infektion mit dem beta-Coronavirus SARS-CoV-2, die Bestimmung von Antikörpern gegen Adeno-assoziierte Viren, den Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis und die Genotypisierung zur Bestimmung des CYP2D6-Metabolisierungsstatus.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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