Minderwertigkeitskomplexe in der Hausarztpraxis behandeln
Das zumeist lange Vertrauensverhältnis der Patientinnen und Patienten zu ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt bringt es mit sich, dass Probleme wie Minderwertigkeitskomplexe und mangelndes Selbstbewusstsein auch in Hausarztpraxen vorgebracht werden.
In vielen Bereichen der heutigen Gesellschaft ist ein gesundes Selbstbewusstsein von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Bei ausgeschriebenen Stellen haben Bewerberinnen und Bewerber mit einem deutlichen Selbstbewusstsein erheblich bessere Chancen als solche, bei denen auf den ersten Blick Minderwertigkeitskomplexe zu erkennen sind. Eine neurologische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung wird häufig als Makel empfunden, den die Betroffenen möglichst vor Bekannten, Freunden und Arbeitskollegen verbergen möchten, weshalb in der Regel primär die Hausärztin oder der Hausarzt konsultiert wird.
Optionen für IGeL
In der Regel ist es im Rahmen einer hausärztlichen Behandlung leicht zu erkennen, dass ein mangelhaft ausgeprägtes Selbstbewusstsein vorliegt. Häufig kommen Patientinnen und Patienten auch von sich aus auf die Problematik zu sprechen. Um die Hemmschwelle zu mindern, ist es hilfreich, im Wartezimmer Informationsmaterial auszulegen, mit dem erläutert wird, dass viele Menschen unberechtigt unter Minderwertigkeitskomplexen leiden bzw. ein mangelhaft ausgeprägtes Selbstbewusstsein haben und dass sich dieses negative seelische Empfinden sowohl privat als auch beruflich negativ auswirken kann. Durch entsprechende Informationen kann die Hemmschwelle, diese Problematik anzusprechen, deutlich gesenkt werden.
Wichtig
Abrechnungsmöglichkeiten bei Patientinnen und Patienten mit Minderwertigkeitskomplexen finden Sie in der Tabelle.
Mit individuellen Steigerungsfaktoren bei IGeL möglichst für glatte Rechnungsbeträge sorgen.
Schriftliches Informationsmaterial über Möglichkeiten, wie ein mangelndes Selbstbewusstsein wiederhergestellt werden kann, hat zusätzlich den Vorteil, dass nicht betroffene Patientinnen und Patienten dieses Material mitnehmen und Betroffenen in ihrer Umgebung weitergeben können. Informativer ist ein Wartezimmerfernsehen, mit dem als Nebeneffekt die Wartezeit bis zur Arztbehandlung sinnvoll ausgefüllt werden kann. Ein Informationsfilm im Wartezimmerfernsehen könnte z. B. zeigen, wie durch einfache Behandlungen eine Stärkung des Selbstbewusstseins erzielt werden kann. Auf diese Weise informierte Patientinnen und Patienten werden weniger Hemmungen haben, von sich aus das Thema anzusprechen. Bei Informationen über mögliche Behandlungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins sollte direkt darauf hingewiesen werden, dass Behandlungen nur als IGeL angeboten werden können. Dabei sollten auch die Kosten einer entsprechenden Behandlung genannt werden, am besten durch Benennung der wahrscheinlich zur Abrechnung gelangenden GOÄ-Positionen zusammen mit Steigerungsfaktor und Endbetrag.
Mit einem Wartezimmerfernsehen könnte gleichzeitig über andere IGeL informiert werden, die in der Praxis angeboten werden, beispielsweise Raucherentwöhnung, Entspannungsübungen oder auch über Faltenbeseitigungen mittels Botulinumtoxin.
Berechnung nach der GOÄ
Behandlungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins sind als Einzelbehandlungen nach Nr. 846 der GOÄ analog abzurechnen. Bei Personen mit mangelndem Selbstbewusstsein kann es sinnvoll sein, Gruppenbehandlungen durchzuführen, die nach Nr. 847 GOÄ je Teilnehmendem analog abzurechnen sind. Längere Behandlungen von mehr als 50 Minuten Dauer können analog nach Nr. 870 der GOÄ abgerechnet werden, als Gruppenbehandlungen mit mindestens 50 Minuten Dauer nach Nr. 871, berechnungsfähig je Teilnehmendem.
GOÄ-Nr.
Leistung
Faktor
Punkte
Betrag
1
Beratung zur Behandlung
2,3
2,15
80
10,72 €
(10,00 €)
846a
Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten
2,3
(2,29)
150
20,11 €
(20,00 €)
870
Intensive Behandlung zur Stärkung des Selbstbewusstseins, mindestens 50 Minuten, ggf. in zwei Einheiten zu je 25 Minuten
2,3
(2,29)
750
100,55 €
(100,00 €)
847a
Gruppenbehandlung, je Teilnehmendem, mindestens 20 Minuten, höchstens 12 Teilnehmende
2,3
(2,29)
45
6,03 €
(6,00 €)
871a
Intensive Gruppenbehandlung, je Teilnehmendem, mindestens 50 Minuten, höchstens 8 Teilnehmende
2,3
(2,29)
150
20,11 €
(20,00 €)
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