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Recht, Praxis Digital Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie Recht, Praxisalltag, Praxis Digital, HAUT
Online überzeugen, offline profitieren

Mit professionellem Online-Auftritt Patienten gewinnen

Der erste Eindruck einer Arztpraxis entsteht heute meist online. Suchmaschinen, Portale und Bewertungen prägen maßgeblich, wie Patientinnen und Patienten ärztliches Fachpersonal wahrnehmen. 


09.02.2026
T. List
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Zitierweise: HAUT 2026; 37 (1): 40-41

Digitale Sichtbarkeit, konsistente Informationen und authentisches Feedback sind zentrale Faktoren für Vertrauen und Reputation – zugleich bewegen sich Ärztinnen und Ärzte hier in einem rechtlich sensiblen Umfeld zwischen Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und Schweigepflicht. Ein professioneller Umgang mit Bewertungen, rechtssichere Kommunikation und eine gepflegte Online-Präsenz sind daher essenziell.

Digitale Sichtbarkeit als Wettbewerbsfaktor

Ob nach einem Umzug, bei Unzufriedenheit mit der bisherigen Praxis oder einfach auf der Suche nach einem Spezialisten – der Weg vieler Patienten* führt heute zuerst zu Google, nicht zur Rezeption. Das persönliche Empfehlungsgespräch hat sich ins Digitale verlagert: In Bewertungs­portalen, auf Social Media oder in Such­ergebnissen wird geteilt, was früher am Gartenzaun erzählt wurde – Lob wie Kritik. Auch für Dermatologinnen und Dermatologen ist ein professioneller digitaler Auftritt daher längst kein „nice-to-have“ mehr, sondern ein entscheidender Erfolgsfaktor und ein wesentlicher Bestandteil unter­nehmerischer Verantwortung. Die digitale Präsenz entscheidet mit über Termin­vergabe, Vertrauen und letztlich über den wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis.

Mehr als zwei Drittel der Deutschen suchen im Internet nach Ärzten, Physio­therapeuten u. ä.1. Rund die Hälfte nutzen Arztbewertungsportale gezielt als Entscheidungshilfe. Wer online nicht sichtbar ist oder einen unvollständigen Auftritt hinterlässt, wird daher schlicht übersehen. Dabei geht es nicht ausschließlich um Selbst­vermarktung, sondern um Orientierung und Transparenz. Eine gepflegte Website und vollständige Profile auf Plattformen wie Google Business oder Jameda schaffen Verlässlichkeit – lange bevor jemand einen Termin vereinbart.

Online-Bewertungen sind also mit zum digitalen Aushängeschild medizinischer Leistung geworden und prägen maßgeblich, wie Patienten eine Praxis wahrnehmen. Positive Bewertungen stärken das Vertrauen und führen zu mehr Anfragen nach ­Terminen. Kritische Kommentare dagegen veranlassen viele Menschen dazu, eine ­Praxis zu meiden2. Damit entscheiden Bewertungen zunehmend mit über Reputation, Glaubwürdigkeit und wirtschaftlichen Erfolg.

Subjektiver Eindruck ja, falsche Tatsachen nein

Gleichzeitig bewegen sich Ärztinnen und ­Ärzte hier in einem rechtlich sensiblen Umfeld. Was Patientinnen und Patienten online äußern dürfen, wird im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bestimmt. Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jede Person das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Darunter fallen insbesondere wertende Äußerungen und persönliche Eindrücke, also die subjektive Beurteilung von Arzt und Praxis. Solche Bewertungen können auch überspitzt oder selbst aus­fällig formuliert sein, solange sie eine persönliche Stellungnahme darstellen. Nicht geschützt sind hingegen Tatsachen­behauptungen, die einer Überprüfung zugänglich sind, sowie Schmähkritik, bei der nicht mehr die Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dazu zählen auch klassische Beleidigungen (§ 185 StGB), unwahre ehrverletzende Tatsachen­behauptungen (§ 186 StGB, „üble Nachrede“) oder wider besseres Wissen verbreitete Falschinformationen (§ 187 StGB, „Verleumdung“).

In der Praxis bedeutet dies: Aussagen wie „der Arzt war unfreundlich“ gelten als persönliche Meinung und sind rechtlich zulässig. Behauptungen wie „die Behandlung wurde fehlerhaft durchgeführt“ hingegen sind überprüfbare Tatsachenbehauptungen und können, wenn sie unwahr sind, rechtlich verfolgt werden. Schmähkritische Kommentare oder beleidigende Inhalte sind ebenfalls nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Negative Bewertung? Ruhe bewahren und Vorgehen prüfen!

Ein Anspruch, gar nicht bewertet zu werden, besteht grundsätzlich nicht. Dennoch können Ärztinnen und Ärzte aktiv Einfluss auf ihre digitale Wahrnehmung nehmen. Bei negativen Kommentaren empfiehlt es sich, zunächst Ruhe zu bewahren und die Bewertung objektiv zu prüfen. In einigen Fällen kann eine sachliche, allgemeine Antwort – ohne Bezug auf den konkreten Behandlungsfall – bereits deeskalierend wirken und zugleich zeigen, dass Feedback ernst genommen wird. Ist eine Bewertung unwahr oder stammt sie nachweislich nicht von einem Patienten, kann sie – auch mithilfe eines erfahrenen Rechtsbeistands – über die jeweilige Plattform gemeldet und überprüft werden. Bleibt die Plattform untätig, kann die Unterlassung der Veröffentlichung auf dem Klageweg verfolgt werden, gegebenenfalls auch im Eilverfahren. Wichtig ist dabei eine sorg­fältige Beweissicherung durch Screen­shots, URLs und Zeitstempel.

Ziel sollte jedoch nicht allein die Eliminierung negativer Stimmen sein. Ein professioneller Umgang bedeutet vielmehr, die rechtlichen Grenzen zu kennen, die eigene Reaktion entsprechend allgemein zu formulieren und unzulässige Inhalte konsequent prüfen zu lassen.

Authentizität ist entscheidend: Ein natürliches Bewertungsprofil, das positive wie kritische Stimmen enthält, wirkt im Ergebnis glaubwürdiger als ein ausschließlich makelloses3.

Professioneller Auftritt – online und offline

Bewertungen sind gleichwohl nur ein Ausschnitt dessen, wie eine Praxis digital wahrgenommen wird. Entscheidend ist der Gesamteindruck, den alle Online-Kanäle gemeinsam erzeugen. Eine modern gestaltete, gut strukturierte Website bildet dabei das Fundament. Sie vermittelt Orientierung, stellt Team und Leistungen verständlich vor und funktioniert auf allen Geräten zuverlässig. Ergänzend schaffen sorgfältig gepflegte Einträge auf Such­maschinen und Fach­portalen Vertrauen – insbesondere durch konsistente Kontakt­daten, aktuelle Öffnungszeiten und authentische Bilder. Auch formale Anforderungen wie Impressum, Datenschutz und Urheberrechte gehören zu einem professionellen Auftritt und werden von Patienten als Qualitätsmerkmal wahr­genommen. Zwar lässt sich Kritik im Netz nicht verhindern, wohl aber souverän gestalten. Wer offen kommuniziert und zugleich rechtliche Grenzen wahrt, demonstriert Kompetenz jenseits der Behandlung. So wird die digitale Präsenz zu einem Ausdruck ärztlicher Professionalität und einem zentralen
Baustein moderner Patientenbindung.

Dabei bedeutet Digitalisierung keineswegs, dass klassische Kommunikationsformen überflüssig werden. Visitenkarten, Praxis­flyer oder Patientenbroschüren behalten ihren Wert, denn viele Menschen wünschen sich nach wie vor, Informationen greifbar mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe nach­zulesen. Auch persönliche Empfehlungen, Nachbarschaftsgespräche oder Hinweise von Bezugspersonen bleiben wichtige Faktoren der Patientengewinnung. Doch das „Gespräch am Gartenzaun“ findet heute vor allem online statt – auf Bewertungsportalen, in sozialen Netzwerken und durch geteilte Erfahrungen. Dieses interaktive, öffentliche Feld verlangt für eine moderne Arzt-Patienten-­Beziehung Präsenz, Kompetenz und Ansprechbarkeit.

* Zur besseren Lesbarkeit kann in Texten das generische Maskulinum verwendet werden. Nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

Tobias List



1. Köhler A, Gründer M. Online-Marketing für die erfolg­reiche Arztpraxis. 2016;50.

2. Wangler J, Jansky M. Nutzungsvoraussetzungen und Einfluss von Arztbewertungsportalen – Befunde einer
Befragungsstudie, in: Prävention und Gesundheitsförderung 2024;19:343.

3. Hofmann F, Petrov S, Sünderhauf V. SEO und Online-PR synergetisch planen. Mehr Umsatz durch die wirksame Kombination von Sichtbarkeit und Vertrauen, 2025;28.

Korrespondenzadresse

Rechtsanwalt Dr. Tobias List, KWM LAW
Fachanwalt für Medizinrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
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Albersloher Weg 10a, 48155 Münster
E-Mail: List@kwm-law.de