Orthopädie: Auch Miniatureingriffe sind Operationen
Auf die Frage nach durchgeführten Operationen bei der Erhebung der Anamnese werden in der Regel operative Eingriffe wie „Meniskusoperation“ oder „Operation eines Bandscheibenvorfalls“ angegeben. Im EBM ist die Definition „Operation“ deutlich weiter gefasst.
Definition unter 4.3.7 Abs. 2 der allgemeinen Bestimmungen des EBM:
„Operative Eingriffe setzen die Eröffnung von Haut und/oder Schleimhaut beziehungsweise eine primäre Wundversorgung voraus, soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht anders angegeben. Punktionen mit Nadeln, Kanülen und Biopsienadeln fallen nicht unter die Definition eines operativen Eingriffs.“
Bei Injektionen oder Blutentnahmen wird die Haut mittels Nadeln eröffnet, um eine Operation im Sinne des EBM handelt es sich aber nicht. Für Punktionen von Ganglien, Gelenken usw. sieht der EBM die eigenständigen Gebührenordnungspositionen (GOP) 02340 und 02341 vor. Im Umkehrschluss bedeutet das: Alle anderen Eröffnungen von Haut oder Schleimhaut sind operative Eingriffe gemäß 4.3.7 der allgemeinen Bestimmungen des EBM (s. Infokasten oben).
Zur Berechnung kleiner operativer Eingriffe stehen allen Arztgruppen, auch Orthopädinnen und Orthopäden, die GOP 02300 bis 02302 zur Verfügung. In den Leistungsbeschreibungen der GOP 02301 und 02302 sind eine ganze Reihe definierter kleiner Eingriffe gelistet, für die diese Positionen zu berechnen sind. Demgegenüber findet sich in der Leistungsbeschreibung der GOP 02300 als obligater Leistungsinhalt neben einer primären Wundversorgung und Epilationen im Gesicht und an den Händen die allgemeine Formulierung: „Operativer Eingriff mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten.“
Hauteröffnung nach GOP 02300
Für die Berechnung der GOP 02300 ist es ausreichend, wenn Haut oder Schleimhaut durch einen Eingriff mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten eröffnet wird. Mit der Formulierung „von bis zu fünf Minuten“ ist keine untere Zeitgrenze gesetzt, sodass auch sekundenschnelle Eingriffe mit der GOP 02300 berechnet werden können. Eine Definition zum Umfang eines operativen Eingriffs mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten für die Berechnung der GOP 02300 findet sich im EBM nicht. Damit sind alle Hauteröffnungen, ausgenommen die bereits genannten Injektionen, Biopsien und Punktionen, mit der GOP 02300 berechnungsfähig.
Beispiele: Stichinzision eines (kleinen) Hämatoms oder eines Haarfollikels, Ritzen von Milien usw.
Abrechnungsbegrenzung
Die GOP 02300 ist – außer bei der Entfernung von Zellnävi oder bei mehreren einfachen primären Wundversorgungen, dann bis zu fünfmal – nur einmal pro Tag bei derselben Patientin oder demselben Patienten berechnungsfähig, auch dann nur einmal, wenn in einer Sitzung mehrere Leistungen erbracht werden, die den zur Abrechnung der GOP 02300 geforderten Leistungsinhalt erfüllen.
Neben den GOP 02301 und 02302 ist die GOP 02300 nicht berechnungsfähig. An anderen Behandlungsterminen können kleine operative Leistungen im Sinne der GOP 02300, 02301 und 02302 erbracht und berechnet werden.
Ambulante Operationen
Nach ambulant durchgeführten Operationen aus Kapitel 31 des EBM ist die postoperative Behandlung nach den GOP 31601 bis 31738 durch die Operateurin oder den Operateur selbst oder durch eine per Überweisung beauftragte Ärztin oder beauftragten Arzt im Zeitraum von 21 Tagen nicht neben den GOP 02300 bis 02302 berechnungsfähig. Da kleine Operationen im Sinne der GOP 02300 bis 02302 in der Regel nicht dringlich sind, sollten entsprechende Miniatureingriffe bei Patientinnen und Patienten, die zuvor ambulant operiert wurden und für die die postoperative Betreuung berechnet wird, auf den Zeitraum von mehr als 21 Tagen nach der ambulanten Operation verschoben werden.
Wichtig
Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des EBM ist jede Eröffnung von Haut oder Schleimhaut eine Operation im Sinne des EBM.
Injektionen, Punktionen und Biopsien fallen nicht unter die Definition eines operativen Eingriffs.
GOP 02300 beinhaltet operative Eingriffe mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten.
Auch sekundenschnelle Eingriffe können nach GOP 02300 berechnet werden, z. B. Stichinzisionen.
Von den GOP 02300 bis 02302 ist nur eine einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, auch wenn mehrere Miniatureingriffe erbracht werden.
Bei Berechnung der postoperativen Behandlung mit den GOP 31601 bis 31738 sind im Zeitraum von 21 Tagen postoperativ die GOP 02300 bis 02302 nicht berechnungsfähig.
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