S3-Leitlinie Schizophrenie: Neue Empfehlungen für die Versorgung
Die aktualisierte S3-Leitlinie Schizophrenie der DGPPN konkretisiert Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie. Neue Evidenz betrifft insbesondere die Avatartherapie bei Schizophrenie, die repetitive transkranielle Magnetstimulation und die medikamentöse Akutbehandlung.
S3-Leitlinie Schizophrenie - Living Guideline
Auf einen Blick
- Avatartherapie bei persistierenden akustischen Halluzinationen neu empfohlen
- rTMS/TBS bei unzureichendem Ansprechen auf Antipsychotika als Therapieoption gestärkt
- Off-Label-Einsatz von Haloperidol bei akuten Erregungszuständen präzisiert
- Multimodaler Gesamtbehandlungsplan mit Pharmako-, Psycho- und Sozialtherapie bleibt zentral
- Somatische Komorbiditäten und Nebenwirkungen sollen systematisch überwacht werden
© Shutterstock - melitas
Die S3-Leitlinie Schizophrenie wurde von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) im Rahmen des Living-Guideline-Konzepts erneut an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst.
Schizophrenien zählen zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen und gehen häufig mit erheblichem persönlichem Leid sowie sozialen und beruflichen Beeinträchtigungen einher. Bleibt eine Behandlung aus, steigt zudem das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Selbstgefährdung. Entsprechend kommt einer frühzeitigen und umfassenden Therapie besondere Bedeutung zu.
„Goldstandard der Versorgung von Menschen, die an einer Schizophrenie erkrankt sind, ist ein ganzheitlicher Behandlungsansatz“, erläutert Prof. Dr. Alkomiet Hasan, Psychiater und Koordinator der DGPPN-Leitlinie. Empfohlen wird eine Kombination aus antipsychotischer Pharmakotherapie, kognitiver Verhaltenstherapie, psychosozialen Interventionen und – abhängig von der individuellen Situation – nicht-invasiven Hirnstimulationsverfahren. Nach Möglichkeit sollen auch Angehörige und nahestehende Vertrauenspersonen einbezogen werden, um Genesung und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen.
Neue Empfehlungen zu digitalen Therapieansätzen
Ein Schwerpunkt der Aktualisierung betrifft digitale Therapieansätze. Auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse empfiehlt die Leitlinie bei persistierenden akustischen Halluzinationen den Einsatz einer Avatar-Therapie bei, auch wenn diese Behandlung in Deutschland bislang nur im Rahmen von Studien verfügbar ist. Dabei wird den Halluzinationen mithilfe eines Computerprogramms ein digitales Gesicht sowie eine Stimme zugeordnet. Dadurch verlagert die Therapie die innere Auseinandersetzung der Betroffenen mit den akustischen Halluzinationen nach außen. Elemente dieses therapeutischen Prinzips kommen bereits in der klassischen kognitiven Verhaltenstherapie zum Einsatz.
rTMS und Akutbehandlung präzisiert
Außerdem hat die Leitliniengruppe die Empfehlungen zur repetitiven transkraniellen Magnetstimulation (rTMS) erweitert. Das nicht-invasive Verfahren nutzt wiederholte Magnetimpulse, um die Aktivität bestimmter Hirnregionen zu modulieren. Nach der aktualisierten Leitlinie sollen Behandelnde diese Therapieoption anbieten, wenn eine medikamentöse Behandlung keine ausreichende Wirkung erzielt.
Auch die Empfehlungen zur medikamentösen Akutbehandlung wurden aufgrund neuer wissenschaftlicher Evidenz konkretisiert: Aus Sicht der Leitliniengruppe ist die Anwendung von Haloperidol zur Kontrolle akuter Erregungszustände auch zur Off-Label-Anwendung sinnvoll. Damit will die Leitliniengruppe insbesondere für klinisch herausfordernde Situationen mehr Handlungssicherheit schaffen, in denen die Zulassungssituation von Medikamenten nicht mit der evidenzbasierten Medizin übereinstimmt.
Living Guideline mit breiter fachlicher Beteiligung
Für die aktuelle Überarbeitung wurde die verfügbare Evidenz systematisch neu bewertet und sämtliche Empfehlungen erneut zur Abstimmung gestellt. Insgesamt waren 41 Fachgesellschaften, Berufsverbände sowie Angehörigen- und Betroffenenorganisationen an diesem Konsensprozess beteiligt. Die nun veröffentlichte Version umfasst insgesamt 153 Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie der Schizophrenie.
Als Living Guideline wird die Leitlinie jährlich aktualisiert, sowie im Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht. Nicht Bestandteil der Leitlinie ist die Behandlung komorbider Alkohol- oder Drogenkonsumstörungen bei Menschen mit Schizophrenie. Für diese Fragestellung verweist die DGPPN auf die separat veröffentlichte S3-Leitlinie „Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung“.
S3-Leitlinie Schizophrenie. AWMF-Registernummer 038-009, Version 5.0. Verfügbar über das Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften.
weitere Informationen:
S3-Leitlinie Schizophrenie – Living Guideline (Version 5.0) | Leitlinien-Details | Die Leitlinie auf MAGICapp | Juli 2026
S3-Leitlinie Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung (AWMF-Reg.-Nr. 038-027) | Die Leitlinie auf der Website der AWMF
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)