Schwangerschaftsberatung: Gesetz gegen Gehsteigbelästigung
Schwangere sollen künftig vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor „Gehsteigbelästigungen“ durch Abtreibungsgegner geschützt werden.
29.07.2024
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Mit einer Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes will die Bundesregierung nach eigener Aussage „die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit stärken“. Der Bundestag verabschiedete am 5. Juli 2024 das Gesetz. Die Regelungen gelten nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen wie z. B. Praxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Es wird beispielsweise untersagt, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangeren gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. Verstöße sollen mit bis zu 5.000 € geahndet werden.
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