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EBM-Tipp | Allgemeinmedizin

Telefonate berechnen

Telefongespräche belasten den Praxisalltag, besonders wenn Anrufer unbedingt die Ärztin oder den Arzt sprechen möchten. Nach dem EBM gibt es dafür nur begrenzte Abrechnungsoptionen. Welche Konstellationen Sie abrechnen können.


16.12.2025
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Nach dem EBM-Abschnitt 4.3.1 der allgemeinen Bestimmungen im EBM gehören telefonische Arzt-Patienten-Kontakte (APK) zu den Versicherten- bzw. Grundpauschalen und lassen sich nicht separat abrechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei ausschließlich telefonischen APK in Folgequartalen oder bei APK zu bestimmten Zeiten (Unzeiten).

Alleinige telefonische APK in Folgequartalen sind möglich, wenn im gesamten Quartal kein persönlicher APK stattfindet und somit keine Versichertenpauschale abgerechnet wird. Für eine solche telefonische Konsultation rechnen Sie GOP 01435 EBM (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale) ab.

Der Nachteil ist hierbei, dass die GOP 01435 entfällt, wenn eine Patientin bzw. ein Patient zuerst in einem Folgequartal anruft und dafür GOP 01435 berechnet wird, dieselbe Patientin bzw. derselbe Patient aber in demselben Quartal später persönlich in die Praxis kommt und dort eine Versichertenpauschale abgerechnet wird. In Gemeinschaftspraxen gilt zusätzlich: Die GOP 01435 ist neben einer Versichertenpauschale nur in demselben Arztfall ausgeschlossen.

Beispiel: In einer Gemeinschaftspraxis hat die Patientin bzw. der Patient zuerst persönlichen Kontakt mit Ärztin G., dabei wird die Versichertenpauschale berechnet. Später im Quartal ruft sie Arzt N. an. Da nur Ärztin G. eine Versichertenpauschale abgerechnet hat, kann Arzt N. GOP 01435 berechnen. Damit kommt die GOP 01435 EBM vornehmlich in Gemeinschaftspraxen infrage.


Nicht Irrglaube aufsetzen!

Viele glauben fälschlicherweise, Telefonate seien aufgrund der Ausschlussbestimmungen in den allgemeinen Bestimmungen des EBM nicht separat abrechenbar. Das trifft nicht zu.


Telefonate zu Unzeiten

Wichtig

Telefonat in der Arztpraxis abrechnen

  • GOP 01100 und 01101 EBM: Unvorhergesehene, nicht vereinbarte Anrufe zu Unzeiten außerhalb der Sprechstunden.
  • GOP 01102 EBM: Telefonate – auch vereinbarte – an Samstagen zwischen 7:00 und 14:00 Uhr.
  • Um Telefonate zu bündeln, bietet sich eine Samstags-Telefonsprechstunde zwischen 7:00 und 14:00 Uhr an.
  • GOP 01435 EBM: Telefonate, wenn in demselben Quartal keine Versichertenpauschale berechnet wird.
  • GOP 01100, 01101 und 01102 EBM werden auch vergütet, wenn in demselben Quartal eine Versichertenpauschale abgerechnet wird, im Gegensatz zur GOP 01435.

Unverhoffte Anrufe außerhalb der Sprechzeiten gelten nicht als ausgeschlossen. Für Telefonate zu Unzeiten berechnen Sie die GOP 01100 und 01101 EBM zu den in den Leistungsbeschreibungen angegebenen Zeiten, allerdings nur, wenn zu diesen Zeiten keine Sprechstunde stattfindet. Samstags zwischen 7:00 und 14:00 Uhr ist die GOP 01102 auch für Anrufe berechnungsfähig, einschließlich solcher, die für diesen Zeitraum vereinbart wurden. Telefonate zu Unzeiten nach den GOP 01100, 01101 und 01102 EBM rechnen Sie auch bei alleinigen telefonischen Kontakten in Folgequartalen ab, wenn die Anrufe zu den vorgegebenen Zeiten erfolgen.

Der Vorteil ist, wenn zusätzlich ein persönlicher APK zustande kommt mit der Versichertenpauschale, werden die GOP 01100, 01101 oder 01102 EBM nicht gestrichen, während die GOP 01435 in dieser Konstellation entfällt.

Telefonate am Wochenende

Viele Praxen richten Telefonsprechstunden an Samstagen ein. Führen Sie Telefonate während der regulären Sprechzeiten, lassen sie sich nicht separat abrechnen. Samstags können jedoch alle eingehenden Telefonate in der Telefonsprechstunde mit GOP 01102 abgerechnet werden.

Häufige Praxis: Wenn eine Patientin bzw. ein Patient in Folgequartalen ausschließlich Kontakt per Telefon hat, kann die GOP 01430 EBM abgerechnet werden, sofern kein persönlicher APK erfolgt.