Skip to main content

Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder verfügbar!

Urologie, Abrechnung Urologie Abrechnung
EBM-Tipp | Urologie

Uhrzeiten der Leistungserbringung mit der Abrechnung angeben?

Für alle ärztlichen Leistungen ist für Prüfungen auf Basis von Zeitprofilen in Anhang 3 des EBM eine Prüfzeit festgelegt. Bestimmte Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM setzen eine Mindestzeit der Erbringung voraus, andere GOP sind nur zu festgelegten Tages- oder Nachtzeiten oder an Feiertagen berechnungsfähig. 


12.06.2023
Teilen auf:
drucken Gefällt mir merken

Damit stellt sich die Frage, ob bei der Berechnung zeitgebundener Leistungen die Uhrzeit der Leistungserbringung mit der Abrechnung anzugeben ist.

Uhrzeitvorgaben in EBM 

Die „Unzeiten“-Zuschläge nach den GOP 01100, 01101 und 01102 sind nur berechnungsfähig, wenn sie zu den vorgegebenen Zeiten erbracht werden. Mit der Abrechnung dieser Positionen wird dokumentiert, dass der geforderte Leistungsinhalt, nämlich die Inanspruchnahme zu den in den Leistungslegenden genannten Zeiten, erfüllt ist. Die Uhrzeitangabe der Leistungserbringung ist nicht erforderlich. Dem Vernehmen nach wird von einigen KVen bei den GOP 01100, 01101 und 01102 die Angabe der Uhrzeit verlangt. Aus dem EBM lässt sich die Verpflichtung dazu nicht ableiten.

Mindestzeiten

Zeitvorgaben in den Leistungslegenden der GOP des EBM sind bindend. Ein Beispiel dazu finden Sie im Infokasten unten.
Anders verhält es sich, wenn die Leistungserbringung unvorhergesehen unterbrochen werden muss, wenn beispielsweise während einer psychosomatischen Intervention nach GOP 35110 ein Notfall behandelt werden muss, gilt die Erbringung der psychosomatischen Intervention nicht als unterbrochen, die GOP 35110 ist berechnungsfähig.

Beispiel

Die psychosomatische Differentialdiagnostik nach GOP 35100 oder die verbale psycho­somatische Intervention nach GOP 35110 setzen eine Dauer von mindestens 15 Minuten voraus. Die Zeitangabe „Dauer mindestens 15 Minuten“ beinhaltet, dass auch bei längerer Dauer die GOP 35100 und 35110 nur einmal abgerechnet werden kann. Die Zeiten der Leistungserbringung, z. B. von 10.00 bis 10.15 Uhr, sind nicht anzugeben.

Die in den Leistungslegenden bestimmter EBM-Positionen angegebenen Zeitvorgaben sind im Rahmen einer Sitzung zu erbringen. Kommt ein Patient etwa morgens in die Praxis und wird eine psychosomatische Intervention von sieben Minuten geführt und wird bei demselben Patienten nachmittags noch einmal eine Intervention von zehn Minuten durchgeführt, können die Zeiten nicht addiert werden. 

Plausibilitätsprüfungen

Kommt es zu einer Plausibilitätsprüfung wegen Überschreitung der Tages- oder Quartalszeitprofile, werden die GOP mit festen Zeitvorgaben im EBM mit den angegebenen Zeiten auf die Zeitprofile angerechnet. Dagegen können die in Anhang 3 des EBM angegebenen Prüfzeiten für Leistungen, für die keine Zeitvorgabe im EBM vermerkt ist, durchaus unterschritten werden. Daraus kann sich für Urologinnen und Urologen bei Prüfungen auf der Basis von Zeitprofilen durchaus eine stichhaltige Argumentation ergeben, wenn z. B. belegt werden kann, dass Urosonografien (Prüfzeit 4 Minuten), Ausscheidungsurografien (Prüfzeit 5 Minuten), Urethrozystografien (Prüfzeit 11 Minuten) und so weiter in kürzerer Zeit als in Anhang 3 angegeben erbracht werden.

Organisierter Notfalldienst

Nehmen Urologinnen und Urologen am organisierten Notfalldienst teil, ist bei Abrechnung der GOP für Inanspruchnahmen im organisierten Notfalldienst nach den GOP 01210 bis 01218 und bei Besuchen nach GOP 01418 die Angabe der Uhrzeit der Erbringung verpflichtend. 

Wichtig

Mindestzeitangaben in den Leistungsbeschreibungen des EBM sind einzuhalten und dürfen nicht unterschritten werden.

Bei Positionen mit Mindestzeitvorgaben ist die Uhrzeit der Erbringung bei der Abrechnung nicht anzugeben.

Bei Inanspruchnahmen im organisierten Notfalldienst nach den GOP 01210, 01212, 01214 , 01216, 01218 und bei Besuchen im Notfalldienst nach GOP 01418 ist die Angabe der Uhrzeit der Erbringung verpflichtend.

Die in Anhang 3 des EBM angegebenen Prüfzeiten können unterschritten werden.

Bei Plausibilitätsprüfungen auf der Basis von Zeitprofilen kann es hilfreich sein, wenn belegt werden kann, dass die in Anhang 3 vorgegebenen Prüfzeiten bei rationeller Leistungserbringung in der Praxis deutlich unterschritten werden.

Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de