Varikose: Kompressionsstrümpfe der Kompressionsklasse I lindern Beschwerden effektiv
Eine aktuelle randomisierte, kontrollierte klinische Studie (Varikose-Studie) bestätigte die Wirksamkeit medizinischer Kompressionsstrümpfe (MKS) der niedrigsten Kompressionsklasse I (KKL I) bei Patientinnen und Patienten mit unkomplizierter Varikose und untermauert damit den leitliniengerechten Einsatz von MKS als Basistherapie bei Venenleiden.1–3
Ein Viertel der Gesamtbevölkerung in Deutschland leidet an Varikose – einer chronisch-progredienten Erkrankung des oberflächlichen Beinvenensystems.4 Zu den häufigsten Symptomen zählen Schwere- und Spannungsgefühl, Schmerzen, Schwellungen sowie Pochen in den Beinen – mit negativen Auswirkungen auf die Lebensqualität.5,6 Die Varikose-Studie unter Federführung von Prof. Markus Stücker (Bochum) liefert nun wichtige Erkenntnisse zum Einsatz von MKS mit der niedrigsten Kompressionsklasse I (18–21 mmHg) bei Patientinnen und Patienten mit Venenleiden.1
Signifikante Beschwerdelinderung unter Kompression
In die Studie wurden 50 erwachsene Patientinnen und Patienten mit unkomplizierter Varikose (CEAP: C2s–C4a) eingeschlossen und im Verhältnis 1 : 1 in die MKS-Gruppe oder Kontrollgruppe ohne MKS randomisiert.
Über einen vierwöchigen Beobachtungszeitraum wurde in der MKS-Gruppe der Beschwerde-Gesamtscore signifikant um ca. 30 % reduziert (p = 0,004), wohingegen der Gesamtscore in der Kontrollgruppe ohne MKS unverändert blieb (Abb. 1). Neben dem Gesamtscore konnte auch eine deutlich spürbare Linderung der einzelnen Symptome nachgewiesen werden: Schwellungen, Schweregefühl und Schmerzen in den Beinen verringerten sich signifikant um 43 %, 40 % bzw. 38 %.1
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Häufig weisen – vor allem ältere – Patientinnen und Patienten neben einer chronischen Venenerkrankung auch eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) auf. Lange galt die pAVK als Kontraindikation für eine Kompressionstherapie. Klinische Studien bestätigten jedoch die Sicherheit von MKS bei Betroffenen mit venös-bedingtem Ödem und gleichzeitig bestehender leichter bis mittelschwerer pAVK.7,8 Deshalb weist auch die aktuelle pAVK-Leitlinie darauf hin, dass die pAVK keine absolute Kontraindikation für eine Kompressionstherapie ist und Patientinnen und Patienten mit Ulcus cruris venosum mit einer begleitenden pAVK von einer Kompressionstherapie profitieren können.9
Fazit für die Praxis
MKS der KKL I lindern venösbedingte Beschwerden effektiv.1
Der Einsatz der niedrigsten wirksamen KKL unterstützt die Adhärenz.2
Wenn keine fortgeschrittene pAVK vorliegt, können MKS verordnet werden.2,9
MKS aller KKL (KKL I bis IV) sind zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig.
Die Studie wurde von der eurocom e. V. finanziert.
Sieben Fakten zur Kompressionsklasse I
Der Flyer „Sieben Fakten zur Kompressionsklasse I (KKL I) — Informationskarte für Ärztinnen und Ärzte“ informiert u. a. über die Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung – auch im Rahmen der Behandlungspflege –, über die Vorteile als Einstiegstherapie und für Patienten mit eingeschränkter Muskelkraft oder Beweglichkeit. Ein Rezeptbeispiel rundet den praktischen Zweiseiter ab. Eingeflossen sind dabei auch die aktuellen Studienergebnisse.1
Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie Venenzentrum der Dermatologischen und Gefäßchirurgischen Kliniken Kliniken der Ruhr-Universität Bochum Im St. Maria-Hilf-Krankenhaus Hiltroper Landwehr 11–13, 44805 Bochum
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