Skip to main content

Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder verfügbar!

Wirtschaft, Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie Wirtschaft
Arbeitszeitmodell

Wann lohnt sich die Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit in der ärztlichen Praxis ermöglicht es älteren Arbeitnehmern, schrittweise in den Ruhestand überzugehen, stellt aber eine finanzielle Herausforderung für Arbeitgeber dar. Neben dem regulären Gehalt fallen zusätzliche Kosten an, etwa für Aufstockungs- sowie Sozialversicherungsbeiträge. Diese Mehrbelastung kann je nach Modell und tariflichen Regelungen variieren.


08.05.2025
A. Pozorski
Teilen auf:
drucken Gefällt mir merken

Derzeit gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vereinbarung zur Altersteilzeit in der ärztlichen Praxis oder anderswo. Tarif- oder arbeitsvertragliche Bestimmungen bzw. Betriebsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen sind im „Altersteilzeitgesetz“ festgelegt. Viele Punkte können individuell vereinbart werden.

Besonderer Kündigungsschutz

Arbeitnehmer genießen in der Altersteilzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis während der Altersteilzeit nur unter sehr engen Voraussetzungen kündigen. Hier empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung. Deshalb ist es umso wichtiger, die Möglichkeiten, die sich daraus ergebenen Vorteile für das Unternehmen sowie die finanziellen Herausforderungen abzuwägen.

Voraussetzungen für eine Altersteilzeit in der ärztlichen Praxis

Arbeitnehmer, die die Altersteilzeit vereinbaren möchten, müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren muss der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt, muss jede Altersteilzeit individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Hierbei ist zu berücksichtigen:

EntgeltBetrag
Vollzeitentgelt

3.000 €

Teilzeitentgelt 
= 50 % von 3.000 €

1.500 €

Aufstockungsbetrag Arbeitgeber (20 %)

600 €

Zusätzlicher Rentenversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber 18,6 % von 80 % von 1.500 €

223,20 €

Tab.: Beispiel für die arbeitgeberseitigen Kosten bei der Altersteilzeit in der ärztlichen Praxis
  • das gewählte Modell (Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell)
  • die Dauer der Altersteilzeit
  • die Höhe der Aufstockung des Gehalts und der Rentenversicherungs (RV)-Beiträge
  • eventuelle Rücktrittsrechte sowie Kündigungsregelungen

Gehaltsaufstockung und Aufstockung der RV-Beiträge

Während der Altersteilzeit erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich nur das reduzierte Gehalt, das seiner geringeren Arbeitszeit entspricht. Zusätzlich ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, dieses reduzierte Gehalt um mindestens 20 % des regelmäßigen Entgelts aufzustocken. Die Aufstockungszahlung ist steuer- sowie sozialversicherungsfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und ist auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung begrenzt.

Zusätzlich zur Gehaltsaufstockung muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung aufstocken, sodass mindestens 80 % der vorherigen RV-Beiträge gezahlt werden. Der Aufstockungsbetrag ist dabei auf höchstens 90 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gedeckelt. Die finanziellen Aufstockungen führen zu zusätzlichen Kosten (s. Tab.).



Modelle der Altersteilzeit in der ärztlichen Praxis

Es gibt zwei mögliche Modelle der Altersteilzeit:

1. Blockmodell

Das Blockmodell ist das Modell der Altersteilzeit, was in der Praxis am häufigsten verwendet wird. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt:

  • Arbeitsphase: In der ersten Hälfte der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin in Vollzeit. In dieser Phase wird auch der Anspruch auf die spätere Freistellungsphase erworben.
  • Freistellungsphase: In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit ist der Arbeitnehmer freigestellt und erhält weiterhin ein Gehalt. Während dieser Phase arbeitet der Arbeitnehmer nicht mehr, hat aber Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

2. Gleichverteilungsmodell

Im Gleichverteilungsmodell reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit gleichmäßig über die gesamte Dauer der Altersteilzeit. Beispielsweise könnte der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit um 50 % reduzieren und entsprechend nur noch halbtags arbeiten.

Es gibt keine Mindestlaufzeit für die Altersteilzeit. Den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenbeiträge muss der Arbeitgeber allerdings nur maximal sechs Jahre zahlen.

Absicherung der Arbeitnehmeransprüche

Laut Altersteilzeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Ansprüche des Arbeitnehmers gegen eine mögliche Insolvenz abzusichern. Diese Pflicht betrifft sowohl das Gehalt, das während der Freistellungsphase gezahlt wird, als auch die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge. Zu den Möglichkeiten zählen z. B. Bankbürgschaften, Versicherungen oder Treuhandkonten. Das ist mit geringen Kosten für den Arbeitgeber verbunden. Die gewählte Methode der Insolvenzsicherung ist zu dokumentieren und bei Bedarf nachzuweisen.

Für welche Unternehmen ist eine Altersteilzeit sinnvoll?

Altersteilzeit ist sinnvoll, wenn Unternehmen den Wissenstransfer von erfahrenen Mitarbeitern sichern und den Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten möchten. Sie kann helfen, den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten und gleichzeitig jungen Fachkräften den Einstieg zu erleichtern. Insbesondere in körperlich belastenden Berufen bietet sie eine Entlastung für ältere Beschäftigte. Altersteilzeit trägt zudem zur Mitarbeitermotivation und -bindung bei, da sie Wertschätzung für langjährige Leistungen signalisiert. Sie ist vor allem dann effektiv, wenn sie strategisch in die Personalplanung integriert wird.

Autorin

Andrea Pozorski

Quelle: Treuhand Hannover Steuerberatung und Wirtschaftsberatung für Heilberufe GmbH

Welche Bewertung würden Sie dem Beitrag im Allgemeinen geben?
Bitte Bewerten Sie die Umfrage.