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Orthopädie, Abrechnung Orthopädie Abrechnung
EBM-Tipp | Orthopädie

Welche Zeitvorgaben sind mit der Abrechnung anzugeben?

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM beinhalten verschiedene Zeitvorgaben: Für alle ärztlichen Leistungen ist für Prüfungen auf der Basis von Zeitprofilen in Anhang 3 des EBM eine Prüfzeit festgelegt. Einige GOP des EBM setzen eine Mindestzeit der Erbringung voraus, andere GOP wiederum sind nur zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten berechnungsfähig.


11.11.2024
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Die Prüfzeiten in Anhang 3 des EBM spielen bei der Abrechnung der einzelnen GOP keine Rolle. Aber: Die Prüfzeiten werden auf das Tages- bzw. Quartalsprofil angerechnet. Bei Überschreitung der Zeitobergrenzen (mehr als zwölf Stunden an mehr als drei Tagen oder mehr als 780 Stunden im gesamten Quartal) ist mit einer Plausibilitätsprüfung zu rechnen. 

GOP mit Uhrzeitangaben

Einige Positionen des EBM sind nur berechnungsfähig, wenn sie zu festgelegten Zeiten erbracht werden, z.B. unvorhergesehene Inanspruchnahmen nach den GOP 01100 bis 01102. Wird die Ärztin oder der Arzt zu einer in diesen GOP genannten Uhrzeiten in Anspruch genommen, muss bei der Abrechnung nicht die Uhrzeit der Erbringung angegeben werden. Mit der Abrechnung der GOP dokumentiert die Ärztin bzw. der Arzt, dass sie/er den geforderten Leistungsinhalt – die Inanspruchnahme zu den in den Leistungslegenden genannten Zeiten – erfüllt. Dem Vernehmen nach verlangen einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) bei den GOP 01100 bis 01102 die Angabe der Uhrzeit der Erbringung. Die Notwendigkeit dazu lässt sich aus dem EBM aber nicht ableiten.

Wichtig

  • Die in Anhang 3 des EBM angegebenen Prüfzeiten können unterschritten werden.
  • Bei der Abrechnung von GOP mit Mindestzeitvorgaben ist die Uhrzeit der Erbringung bei der Abrechnung nicht anzugeben.
  • Beinhalten die GOP Mindestzeitangaben, können diese nicht unterschritten werden. Eine Angabe der Uhrzeit der Erbringung mit der Abrechnung ist nicht erforderlich.
  • Bei Berechnung der Notfall-GOP 01210, 01212, 01214, 01216, 01218 und von Besuchen nach GOP 01418 ist die Angabe der Uhrzeit der Erbringung obligat.

GOP mit Mindestzeiten

Während die in Anhang 3 des EBM für die einzelnen GOP hinterlegten Zeitvorgaben nur für Plausibilitätsprüfungen von Bedeutung sind und die dort angegebenen Zeiten durchaus unterschritten werden können, sind definitive Zeitvorgaben in einzelnen GOP des EBM bindend. 

Von den GOP mit Zeitvorgaben rechnen Orthopädinnen und Orthopäden im Wesentlichen die Psychosomatikpositionen 35100 und 35110 ab. Gut ein Drittel der niedergelassenen Orthopädinnen und Orthopäden hat die KV-Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung dieser Leistungen. Die Zeit der Erbringung ist bei Abrechnung dieser GOP nicht anzugeben, etwa mit der Zeitangabe 10:00 Uhr bis 10:15 Uhr. Beinhalten GOP des EBM bestimmte Zeitvorgaben, muss die Leistung in einer Sitzung vollständig erbracht werden. Wird eine Ärztin z. B. morgens konsultiert und wird eine verbale Intervention gemäß der GOP 35110 mit einer Dauer von sieben Minuten geführt und kommt derselbe Patient nachmittags noch einmal in die Praxis und erfolgt eine weitere Intervention von acht Minuten, können die Zeiten nicht addiert und insgesamt die GOP 35110 abgerechnet werden. Aber: Die Leistungserbringung kann unterbrochen werden. Muss die Ärztin z.B. die Klärung psychosomatischer Krankheitszustände nach GOP 35100 (Mindestdauer 15 Minuten) unterbrechen, weil eine Notfallintervention bei einem anderen Patienten erforderlich ist, kann die Erbringung der GOP 35100 unterbrochen und anschließend fortgesetzt werden mit Berechnung der GOP 35100 nach insgesamt 15 Minuten. 

Notfalldienst

Werden Orthopädinnen und Orthopäden zum Notfalldienst eingeteilt, sind bei Inanspruchnahmen die GOP 01210 bis 01218 zu berechnen, allesamt mit obligater Uhrzeitangabe. 

Uhrzeitangaben bei Besuchen

Gelegentlich müssen Orthopädinnen und Orthopäden Hausbesuche erbringen. Wie bei den GOP 01100 bis 01102 ist auch bei den GOP 01410 bis 01412 und 01415 und Visiten nach GOP 01414 keine Uhrzeitangabe erforderlich. Auch dies wird von einigen KVen offensichtlich anders gesehen, obwohl der EBM keine Uhrzeitangabe bei diesen GOP vorsieht. Es ist aber zu empfehlen, die Uhrzeit der Erbringung bei dringenden Besuchen zu dokumentieren.
Ausnahme: Bei Besuchen im organisierten Notfalldienst, zu berechnen mit GOP 01418, ist immer die Uhrzeitangabe der Erbringung erforderlich.