„Es fehlt an vielem“, sagt Daniel Mudroh, Geschäftsführer der Palm KG mit Sitz in Schorndorf bei Stuttgart. Der Bautechniker betreut bundesweit 13 Medizin- und Pflegestandorte. Er weiß, welche baurechtlichen Standards heute hinsichtlich Barrierefreiheit gelten. Schon der Weg in eine Hausarztpraxis kann beschwerlich sein. Tiefe Pfützen, lockere Pflastersteine oder rutschige Splitt-Flächen bergen Gefahren. Am Gebäude begnügen sich Ärztinnen und Ärzte oft mit einem Schild am Hauseingang – oder sogar nur mit einem spärlichen Hinweis auf der Klingel. „Dabei kann ein ausgeschilderter Weg aus der Tiefgarage oder von der Bus-Haltestelle die Suche erheblich erleichtern“, so Mudroh.
Geradezu vorbildlich in puncto Barrierefreiheit ist die Hausarztpraxis von Dr. Aigeldinger-Jordon und Dr. Schäufele (s. Infobox). „Am auffälligsten sind unsere breiten Türen und die niedrigen Türgriffe“, findet Dr. Aigeldinger-Jordon. Die Griffe und Drücker sind in einer Höhe von 85 cm angeschraubt. Demnach 20 cm tiefer als die DIN für Baubeschläge normiert.
Zugang zum Gebäude
Aber auch der Zugang zum Gebäude in dem 20 Seniorenwohnungen untergebracht sind, ist gut mit dem Rollstuhl befahrbar. „Das bedeutet, dass alle Türöffnungen eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben“, so Mudroh, der die Immobilie betreut. Wichtig ist überdies, dass sich die Eingangstür leicht öffnen lasse – ohne dabei am Türrahmen hängen zu bleiben. Behindernd sind Bodenschwellen. Gerade für ältere und gebrechliche Menschen können zwei Zentimeter Türschwelle ein unüberwindbares Hindernis darstellen.
Jeder, der schon einmal einen Rollator geschoben hat, weiß, dass die kleinen Räder an 20 Millimeter scheitern können. Weil das ganze Körpergewicht des Fahrers oft auf den Vorderrädern lastet.
Idealerweise ist der Zugang zum Gebäude stufenlos. Alternativ geht eine Rampe mit bis zu sechs Prozent Steigung. „Wer nicht mehr gut sieht, für den ist wichtig, dass Hausnummer, Praxisschild und Klingel gut lesbar sind“, erläutert Mudroh.
Praxis Dr. Aigeldinger-Jordon und Dr. Schäufele
Dr. Sina Aigeldinger-Jordon und Dr. Martin Antonio Schäufele haben eine Praxis in Winterbach bei Stuttgart. 1.700 Scheine bearbeiten sie pro Quartal – eine angestellte Kollegin hilft dem Duo an Vormittagen. Die jungen Mediziner übernehmen Anfang des Jahres eine 130 m² große Hausarztpraxis. Das Haus ist Baujahr 2008. Schon damals kümmern sich Vermieterin und Arzt um Barrierefreiheit.
Aufzug und Nebeneingang
Beim Bau vor fünfzehn Jahren wurde darauf geachtet, dass der Aufzug mit dem Rollstuhl befahrbar ist. Nach heutigem Stand soll die lichte Türbreite 90 cm betragen. Die Bewegungsfläche im Aufzug sollte mindestens 1,5 x 1,5 Meter groß sein. Die Maße erreicht das 2000er Modell in Winterbach nicht. Da Rollstühle und Rollatoren aber selten breiter als 70 cm sind, ist die Lösung zwar barrierefrei – aber formal nicht behindertengerecht.
„Dennoch haben die Planer vor 20 Jahren mitgedacht“, findet Mudroh. Denn die Fahrstuhltüren in jedem Geschoss liegen nicht direkt gegenüber einer abwärtsführenden Treppe – was die Absturzgefahr deutlich mindert. In heutigen Aufzugmodellen sind Tastenfelder sowie Haltestangen von Rollstühlen aus bedienbar. Idealerweise ist die Schrift darauf erhaben, kontrastreich und blendfrei lesbar sowie zwischen 15 und 40 mm groß und es gibt taktile und akustische Hinweise auf die Stockwerksebene. Doch weil längst nicht alle Gebäude über einen so modernen Fahrapparat verfügen, „können Stufen ansonsten mittels Rampe oder Treppenlift überbrückt werden“, empfiehlt Mudroh und im Ausnahmefall könne ein Nebeneingang hilfreich sein, um Barrieren zu überwinden.
Behindertengerechter Parkplatz
Gut ist es, wenn vor dem Praxisgebäude Behindertenparkplätze vorhanden sind. Und für diese gelten Regeln. So müssen die Bordsteine in Parkplatzbreite auf 3 cm abgesenkt und optisch wahrnehmbar sein. Bei einem Doppelstellplatz gilt eine Breite von sechs und eine Länge von fünf Metern, wenn diese quer zur Fahrbahn liegen. Ein einfacher Stellplatz sollte 3,5 Meter breit sein. Parkplätze in Fahrtrichtung müssen laut DIN 18024-1 für Pkw mindestens 3,5 Meter breit und 5 Meter lang sein sowie eine Bewegungsfläche neben dem Fahrzeug von 1,5 Meter aufweisen.