Alternative Behandlungsformen werden immer häufiger hinterfragt. Während vor gar nicht allzu langer Zeit Schröpftherapien in Hausarztpraxen angeboten und erbracht wurden, wird diese Behandlungsmethode heute relativ selten eingesetzt. Schröpftherapien wurden schon im Altertum angewendet. Im Umgangsdeutsch hat „schröpfen“ eine ganz andere Bedeutung und wird häufig als ein Synonym für abzocken oder übervorteilen verwendet. Unklar ist, ob sich die Verwendung des Worts schröpfen im Umgangsdeutschen von der Behandlungsmethode ableiten lässt, u. U., weil für diese Methode ein vermeintlich relativ
hohes Honorar gefordert wurde.
Beim Schröpfen unterscheidet man blutige und unblutige Verfahren. Behandlungen mit Schröpfgläsern (Schröpfköpfen) gehören zu den unblutigen Verfahren, bei blutigen Verfahren wird die Haut vor dem Ansetzen der Schröpfköpfe angeritzt.
Wirkweise und Indikationen
Schröpfen ist die umschriebene Einwirkung auf Körpergewebe durch Erzeugung eines Unterdrucks. Die Durchblutung und der Lymphfluss werden erhöht, Blockaden gelöst und auch entfernt liegende Organe reagieren reflektorisch. Bei normaler Blutgerinnung und sachgerechter Anwendung sind schädliche Nebenwirkungen nicht zu erwarten. Die in der Regel zu beobachtenden Schwellungen, Rötungen und manchmal auch Hämatome sind sozusagen „systemimmanent“ und harmlos. Indikationen sind in erster Linie Störungen im Bewegungsapparat, chronische Entzündungen, Gelosen, Muskelverhärtungen usw.
Durchführung
Zur Verstärkung der Wirkung kann man im Anwendungsgebiet zunächst mit Rotlicht oder mit Massage eine Hyperämie erzeugen. Dann setzt man je nach der Größe des zu behandelnden Areals bis zu zehn Schröpfköpfe auf und lässt sie für etwa 15 oder auch bis zu 30 Minuten einwirken. Die Anzahl der erforderlicher Sitzungen ist indikationsbezogen unterschiedlich. Bei akuten Beschwerden kann schon eine Sitzung ausreichend sein, bei chronischen Beschwerden sind es in der Regel sechs bis zehn Sitzungen.
Wichtig:
- Nummer 747 GOÄ: Setzen von Schröpfköpfen, je Sitzung, 2,3-fach 5,90 Euro, 1,95-fach 5,00 Euro
- Nummer 538 GOÄ: Infrarotbehandlung, je Sitzung, 1,8-fach 4,20 Euro (reduzierter Gebührenrahmen), 1,72-fach 4,00 Euro
- Nummer 520 GOÄ: Teilmassage,
1,8-fach 4,72 Euro (reduzierter Gebührenrahmen), 1,53-fach 4,00 Euro - Nummer 1 GOÄ: Beratung, 2,3-fach 10,72 Euro, 2,15-fach 10,00 Euro
- Nummer 5 GOÄ: Untersuchung, 2,3-fach 10,72 Euro, 2,15-fach 10,00 Euro
- Mittels individueller Steigerungsfaktoren bei IGeL zur besseren Compliance möglichst für glatte Rechnungsbeträge sorgen.
Das alleinige Aufsetzen des Schröpfkopfes erzeugt keinen Unterdruck. Zur Erzeugung des gewünschten Vakuums wird vor dem Aufsetzten ein mit Benzin getränkter Watteträger entzündet und etwa eine Sekunde lang in das Schröpfglas gehalten, wodurch durch die Verbrennung des Sauerstoffs in der Luft ein Unterdruck erzeugt wird. Das Schröpfglas wird dann so schnell wie möglich aufgesetzt. Um einen besseren Kontakt zur Hautoberfläche zu erzielen, sollte der Rand des Schöpfglases vorher eingefettet werden.
Entsprechende Fortbildungen werden von ärztlichen Organisationen angeboten, meist im Zusammenhang mit anderen ausleitenden und umstimmenden Verfahren.
Liquidation
Schröpfen ist eine IGeL. Die AOK weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kosten nicht übernommen werden. Vor einer Schröpftherapie ist ein entsprechender IGeL-Behandlungsvertrag aufzusetzen. Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel diese Behandlungsmethode, zumal die GOÄ mit der Nummer 747 das Schröpfen ausdrücklich als ärztliche Leistung vorsieht und der Bundesgerichtshof mit Urteil von 1996 feststellte, dass private Krankenversicherungen auch Methoden der „alternativen Medizin“ erstatten müssen, wenn diese zur Behandlung einer Erkrankung geeignet sind.
Investitionen
Die Kosten zur Anschaffung entsprechender Geräte zur Durchführung der Schröpftherapie sind überschaubar. Schröpfkopfsets sind im Fachhandel schon für 50 bis 100 Euro erhältlich. Insofern kann die Schröpftherapie durchaus als wirtschaftlich interessant angesehen werden, auch wenn sich das mit dieser Methode erzielbare Honorar in Grenzen hält.