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Urologie, Abrechnung Urologie Abrechnung
EBM-Tipp | Urologie

Urologie: ICD-10-Code vollständig angeben

Behandlungsdiagnosen werden nach dem ICD-10 kodiert. Zusätzlich zu den Behandlungsdiagnosen müssen in den Abrechnungsunterlagen für die Kassen­ärztliche Vereinigung (KV) Zusatzkennzeichen angegeben werden. Bei Krankenhauseinweisungen, in Arztbriefen und in der eigenen Dokumentation können die Diagnosen auch im Klartext stehen.


10.06.2024
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Zusatzkennzeichen „Z“

Urologinnen und Urologen geben durchschnittlich vier Diagnosen pro Fall per ICD-10-Code an. Anzugeben ist „Z“ nur, wenn im aktuellen Quartal wegen des Zustands nach einer Erkrankung eine Behandlung erfolgt. Das Zusatzkennzeichen „Z“ wird vielfach automatisch aus den Vorquartalen übernommen. So ist beispielsweise eine lange zuvor festgestellte benigne Prostatahyperplasie (N40) nur dann mit „Z“ zu kodieren, wenn im aktuellen Quartal deswegen eine Behandlung erfolgt.

Zusatzkennzeichen „V“ und „A“

Diese Zusatzkennzeichen sind in der Regel nur bei diagnostischen Leistungen anzugeben, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung abgeklärt (V) oder eine Erkrankung ausgeschlossen (A) werden soll.

Zusatzkennzeichen „G“

Wichtig

Bei jedem ICD-10-Code zusätzlich „G“, „V“, „A“, „Z“, „R“, „L“ oder „B“ angeben, falls erforderlich auch mehrere Zeichen beispielsweise „GL“.

Zusatzkennzeichen „G“ nur bei gesicherten Erkrankungen angeben.

Zusatzkennzeichen „V“ und „A“ in der Regel bei diagnostischen Leistungen, wenn sich keine gesicherte Erkrankung ergibt.

Zusatzkennzeichen „Z“ nur angeben, wenn im aktuellen Quartal eine Behandlung wegen einer zuvor bestandenen Erkrankung erfolgt.

In der Regel ist „G“ anzugeben, wenn therapeutische Maßnahmen erbracht und abgerechnet werden. Die mit dem Zusatz „G“ gekennzeichneten Codierungen müssen plausibel zu den abgerechneten EBM-Positionen passen, ebenso zu den Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Die Übereinstimmung der angegebenen ICD-10-Codes mit den Behandlungen und den Verordnungen wird seit einiger Zeit verstärkt geprüft. Bei Verordnungen ist darauf zu achten, dass die ICD-10-Codes mit den Indikationen für die verordneten Arzneimittel (Beipackzettel) übereinstimmen. Entsprechende Prüfungen finden derzeit vermehrt statt, zumeist mit einer Zeitverzögerung von etlichen Quartalen. Im Nachhinein fällt es dann den betroffenen Ärztinnen und Ärzten häufig schwer, entsprechende begründende Behandlungsdiagnosen nachträglich anzugeben. Deswegen sollte unbedingt auf eine Übereinstimmung der ICD-10-Codes mit den Behandlungsmaßnahmen und Verordnungen geachtet werden. 

Zwar ist es seitens der Krankenkassen bislang noch nicht zu Kürzungsmaßnahmen wegen mangelnder Übereinstimmung von Diagnoseangaben und Verordnungen gekommen – ob das so bleibt, ist aber nicht sicher.

Zusatzkennzeichen „R“, „L“ und „B“

Bei Erkrankungen paariger Organe sind immer die Zusatzkennzeichen „R“, „L“ oder „B“ anzugeben. Diese Kennzeichnung kann hinsichtlich einer Entgeltfortzahlung oder zum Bezug von Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit wichtig sein. Liegt z. B. zunächst ein Nierenstein links (N20.0 GL) und später eine identische Erkrankung der rechten Niere (N20.0 GR) vor, kann nur durch die Seitenangabe dokumentiert werden, dass es sich jeweils um eine eigenständige Erkrankung handelt.

„G“ immer korrekt angeben

Das Zusatzkennzeichen „G“ für eine gesicherte Erkrankung ist nur anzugeben, wenn eine gesicherte Erkrankung vorliegt. Auf keinen Fall sollte „G“ aus „Gefälligkeit“ angegeben werden, so z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, für eine Reiserücktrittsversicherung und so weiter. Die Ärztin oder der Arzt könnte unter Umständen dazu aufgefordert werden, frühere Behandlungsdiagnosen bei anderen Institutionen anzugeben, etwa wenn eine Lebensversicherung abgeschlossen werden soll. Besonders zu beachten ist das bei der Angabe von ICD-10-Codes für psychische Störungen (F00 bis F99). Mehr als die Hälfte der niedergelassenen Urologinnen und Urologen hat die Genehmigung zur Abrechnung der Psychosomatikpositionen 35100 und 35110.

Tab.: ICD-10-Zusatzkennzeichen 
ZusatzkennzeichenBedeutung
GGesicherte Erkrankung
VVerdacht auf
AAusschluss von
ZZustand nach
Rrechts
Llinks
Bbeidseitig
Die Zusatzkennzeichen sind zusätzlich zu dem ICD-10-Code der Behandlungsdiagnose anzugeben.