Am 21. Mai 2024 hat der Bewertungsausschuss die erwarteten Zuschläge für den höheren Hygieneaufwand bei ambulanten Operationen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Die Zuschläge gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Da die Honorarabrechnungen für das 1. Quartal 2024 bereits abgegeben sind, werden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die bereits eingereichten Honorarabrechnungen des 1. Quartals 2024 aufarbeiten und die Zuschläge nachträglich automatisch zusetzen. Dem Vernehmen nach wollen die KVen auch in den folgenden Quartalen die Hygienezuschläge automatisch den Honorarabrechnungen zufügen. Ob das allerdings in allen KVen der Fall sein wird, ist (noch) nicht bekannt. Diesbezüglich ist auf entsprechende Mitteilungen der zuständigen KV zu achten.
Hinweis
Wie die ambulanten Operationen werden auch die Hygienezuschläge extrabudgetär ohne Mengenbegrenzung durch Praxisbudgets, Regelleistungsvolumina o. ä. mit dem aktuellen Orientierungspunktwert (11,9339 Cent im Jahr 2024) vergütet.
Nachfolgend einige Beispiele für die Hygienezuschläge bei typischen urologischen Operationen (s. Tab.).
Tab.: Hygienezuschläge für typische urologische Operationen (beispielhaft)
GOP
Operation
Hygienezuschlag
Punkte
Euro
31101
Exzision Genitalregion mit Wundverschluss
31023
56
6,68
31102
Exzision Genitalregion mit Transplantation oder Lappenplastik
31024
58
6,92
31272
Exzision Spermatozele
31042
175
20,88
31282
TUR Harnblase
31045
199
23,75
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