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Aufmerksamkeiten

Ein Obstkorb als Mitarbeiter-Benefit

Ob Äpfel, Bananen, Birnen… Mit einem kostenlosen Obstkorb für das Praxisteam, können Sie die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter positiv beeinflussen. Darüber hinaus ist dies steuer- und beitragsfrei möglich.


02.08.2024
K. Adam
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Der Obstkorb als steuerfreie Aufmerksamkeit ist die unkomplizierte Art, das Team mit frischem Obst und Gemüse zu motivieren. Gemeint sind Aufmerksamkeiten, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb offeriert. Diese führen nicht zu einer gravierenden Bereicherung des Arbeitnehmers und auch nicht zu steuerbarem Arbeitslohn. Das Investment in die Obstkörbe mindert den Gewinn und somit die Steuerlast beim Arbeitgeber. Gesteigert wird hingegen die Freude am Arbeitsplatz.

Aufmerksamkeiten sind steuer- und beitragsfrei

Aus steuer- sowie beitragsrecht­licher Sicht gilt grundsätzlich, dass auch Sachbezüge zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn führen. Eine Ausnahme davon bilden die sogenannten Aufmerksamkeiten. Aufmerksamkeiten dienen lediglich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes sowie der Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen und haben keinen Entlohnungscharakter. Daraus folgert der Fiskus, dass kein Arbeitslohn vorliegt. Hierzu rechnen klassischerweise Kaffee, Tee, Getränke, Gebäck, Süßigkeiten und auch die gesunde Variante in Form eines Obstkorbs, aus dem sich die Mitarbeiter frei und kostenlos bedienen können.

Schon eine Portion Obst am Tag hilft, Fehlzeiten zu verringern und die Identifikation mit dem Arbeitsplatz zu stärken. Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die Obst bequem ins Büro liefern. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass es sich auszahlt, in das Wohlergehen der eigenen Mitarbeiter zu investieren.

Katja Adam, Steuerberaterin

Quelle: Treuhand Hannover Steuerberatung und Wirtschaftsberatung für Heilberufe GmbH

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