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Abrechnung

Aknebehandlung richtig nach GOÄ abrechnen!

Wer Selbstzahler wegen Akne behandelt, wird in der GOÄ dafür nur spärliche Angaben finden. In deren Abschnitt „F“ sind einige dermatologische Leistungen aufgeführt, darunter Ziffer 755 für das hochtourige Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Nävi, narbigen Restzuständen nach Acne vulgaris und „ähnlichen Indikationen“. 


12.06.2023
D. Jentzsch
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Zitierweise: HAUT 2023;34(3):131.
 

Der dafür vorgesehene Gebührensatz liegt bei 32,17 Euro*, und zwar pro Sitzung. Bei GOP 755 kann unter Angabe einer Begründung ein Honorar bis knapp 49 Euro erreicht werden. 

Für die Aknebehandlung ist sonst in der GOÄ nur noch Ziffer 758 für „Sticheln oder Öffnen von Aknepusteln, je Sitzung“ mit einer Gebühr von 10,05 Euro* aufgeführt. Hier formuliert die GOÄ im Plural. Das bedeutet, dass in einer Sitzung sowohl mehrere Methoden (sticheln und öffnen) als auch mehrere Körperstellen behandelt worden sein können, um den nur einmaligen Ansatz dieser GOÄ-Ziffer zu rechtfertigen. 

*= 2,3-facher Honorarfaktor (sog. Schwellenwert)

Wird Akne mit Wärme oder Kälte behandelt, sind dafür zunächst die GOÄ-Positionen 740 – Kryotherapie, je Sitzung = 9,52 Euro* oder 741 – Verschorfung mit heißer Luft oder heißen Dämpfen = 10,19 Euro* ansetzbar. Auch hier zählt, wie bereits angemerkt, die Sitzung, gleich, wie viele einzelne Bezirke oder Akneknoten behandelt wurden. 

Die bisher genannten GOÄ-Positionen können mit einer Begründung bis zum 3,5-fachen Satz abgerechnet werden. Dafür ist es nötig und im Einzelfall zu belegen, dass zum Beispiel eine erhöhte Schwierigkeit vorlag, besondere Umstände auftraten oder der Zeitaufwand hoch war. Zweifellos ist allein der Zeitaufwand bei einer größeren Anzahl von behandelten Aknepusteln oder -narben auch höher. Als Höchstbeträge sind dann für Ziffer 740 = 14,48 Euro oder für eine Verschorfung nach Ziffer 741 = 15,50 Euro ansetzbar. 

Werden außerdem Externa aufgetragen, kann zusätzlich Ziffer 209 berechnet werden. Für eine Bindegewebsmassage ist Ziffer 523 ansatzfähig. Ziffer 523 unterliegt allerdings dem kleinen Gebührenrahmen, sodass auch bei Angabe einer Begründung maximal 9,47 Euro berechnet werden können.

Neuere Methoden wie der Einsatz der Lasertechnik sind in der GOÄ schlicht (noch) nicht enthalten. Dafür dürfen Analogpositionen entsprechend § 6 GOÄ gebildet werden. 

Auf die Größe kommt es an

Die Größe der behandelten Flächen spielt auch noch in anderer Hinsicht eine bedeutende Rolle. Werden nämlich kleinere Bezirke bis zu 7 cm² gelasert, ist der analoge Ansatz von Ziffer 2440 angebracht. Weil diese GOP im Zuschlagskatalog für ambulante Operationen steht, kommt noch der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 444 mit einem Festbetrag von 75,77 Euro hinzu. Werden größere Flächen von 7 bis 21 cm² gelasert, kann die GOP 2885 analog herangezogen werden. Diese Leistung steht jedoch nicht im Katalog der Zuschläge. 

Dafür sind die GOP 2885 mit 148,81 Euro* und für Areale größer als 21 cm² die GOP 2886 mit 371,35 Euro* erheblich besser bewertet. Sie können nach § 5 GOÄ auch noch bis zum 3,5-fachen Satz bewertet werden, wenn die geforderten Besonderheiten vorliegen. Hier ist aber weder ein ambulanter OP-Zuschlag noch der Laserzuschlag möglich. Die Ziffern 2885 und 2886 stehen nämlich nicht im Katalog „C VIII“. Und bei 2440 ist der Hinweis „Laser …“ wesentlicher Textteil der Analogbewertung.  

Analoge Bewertungen selbst erstelllen

** DISCLAIMER: Der Autor kann keine Rechtsberatung erteilen. Bitte holen Sie ggf. anwaltlichen Rat ein. 

Alle Ärztinnen und Ärzte dürfen Analogbewertungen selbst erstellen. 

Zum empfehlen ist aber, dabei zu prüfen, ob eine herangezogene GOP nach den von § 6 GOÄ geforderten Kriterien „Art, Kosten- und Zeitaufwand“ angemessen bewertet ist. Ein amtliches Verzeichnis von Analogbewertungen existiert nicht. Wird eine Analogbewertung reklamiert und gibt es zur erbrachten Leistung bereits einen veröffentlichten Vorschlag der BÄK, so wird sich ein Gericht möglicherweise an diesem Vorschlag orientieren**. 

Autor

Dieter Jentzsch, GOÄ-Experte für Büdingen-Med
Gymnasiumstraße 18-20
63654 Büdingen
E-Mail: info(ett)buedingen-akademie.de
www.buedingen-med.de